Gemeinsam für eine rasche Rückkehr an den Arbeitsplatz
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Ärzteschaft und Sozialversicherungen fördert die raschere Rückkehr verunfallter oder beruflich erkrankter Personen an den Arbeitsplatz. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie diese Zusammenarbeit funktioniert und wie Sie dazu beitragen können.
Inhalt
Kurz und bündig
- Eine rasche Rückkehr zum Arbeitsplatz nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit ist für alle Betroffenen ein Gewinn. Denn je länger eine Arbeitsunfähigkeit dauert, desto schwieriger wird die Wiedereingliederung nach einer Berufskrankheit oder Unfall.
- Deshalb arbeiten Unternehmen, Verbände, Sozialversicherungen und die Ärzteschaft eng zusammen. So ermöglichen sie eine rasche Rückkehr an den Arbeitsplatz für betroffene Personen.
- Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit aller Beteiligten sorgen kantonale Zusammenarbeitsvereinbarungen. Der Informationsaustausch vereinfacht den Prozess der Wiedereingliederung und bietet die bestmögliche Unterstützung für Mitarbeitende nach einem Unfall oder einer beruflich bedingten Erkrankung.
Die Zusammenarbeit einfach erklärt
In unserem Video erfahren Sie, wie der Informationsaustausch zwischen Unternehmen, Ärzteschaft und Sozialversicherungen den Prozess der Wiedereingliederung vereinfacht.
Rolle der Ärzteschaft in der Wiedereingliederung
In unserem Video erfahren Sie, wie detaillierte Informationen über den Arbeitsplatz Ihnen dabei helfen können, die Arbeitsfähigkeit einer verunfallten Person und die Möglichkeiten einer Rückkehr an den Arbeitsplatz zu beurteilen.
Wer arbeitet zusammen?
Eine rasche Rückkehr an den Arbeitsplatz ist im Interesse aller – nicht zuletzt der verunfallten Person. Studien belegen, dass die Eingliederungschancen nach sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit um die Hälfte sinken. Deshalb engagieren sich Unternehmen, Verbände, Sozialversicherungen und Ärzteschaft unermüdlich für eine rasche Wiedereingliederung verunfallter oder beruflich erkrankter Personen. Eine enge Zusammenarbeit und ein intensiver Informationsaustausch verbessern die Chance einer raschen Rückkehr an den Arbeitsplatz. Das ist ein Gewinn für alle Beteiligten – nicht zuletzt auch finanziell.
Erfolgsfaktor Kommunikation
Eine Arbeitsunfähigkeit stellt nicht nur die verunfallte Person vor grosse Herausforderungen, sondern auch Unternehmen, die Ärzteschaft sowie die beteiligten Sozialversicherungen. Kommunikation ist entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber benötigen möglichst transparente Informationen darüber, wann und unter welchen Voraussetzungen eine verunfallte Person an den Arbeitsplatz zurückkehren kann. Diese Informationen erleichtern ihnen die Ressourcenplanung.
Behandelnde Ärztinnen und Ärzte brauchen ihrerseits Kenntnisse über die Arbeitsplatzsituation ihrer Patientinnen und Patienten sowie über mögliche Wiedereingliederungsangebote und Schonarbeitsplätze im Unternehmen. Nur so können sie die volle oder teilweise Arbeitsfähigkeit einer Person beurteilen. Verunfallte Personen brauchen wiederum eine motivierende berufliche Perspektive.
Um diese Informationslücken zu schliessen, haben wir in partnerschaftlicher Zusammenarbeit Grundsätze und Merkblätter zur Arbeitsunfähigkeit pro Kanton erarbeitet.
Zusammenarbeitsvereinbarung der Kantone
Die Suva, Arbeitgeberverbände, Sozialversicherungen sowie Vertreterinnen und Vertreter des Gesundheitssystems haben sich unter dem Namen «Netzwerk reWork
Im Download- und Bestellcenter finden Sie die Zusammenarbeitsvereinbarungen mehrerer Kantone.