Welche Angaben es bei einer Schadenmeldung braucht
Sparen Sie Zeit und Aufwand. Nutzen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Datenübermittlung. Damit wir die betroffenen Personen rasch betreuen können, brauchen wir detaillierte Informationen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Angaben wir für die Schadenmeldung brauchen und wie Sie am besten vorgehen.
Inhalt
Kurz und bündig
- Damit wir Verunfallte oder Personen die an einer Berufskrankheit leiden gezielt und umfassend betreuen können, benötigen wir Ihre Schadenmeldung so rasch wie möglich. Das geht am einfachsten mit einer digitalen Schadenmeldung.
- Für die Digitalisierung gedruckter Dokumente verwenden Sie am besten eine Scanning-App für Ihr Smartphone. So stellen Sie sicher, dass die gescannten Dokumente gut lesbar sind.
- Geben Sie uns möglichst detaillierte Informationen zum Schadenfall, dazu gehören die Art des Unfalls oder der Erkrankung, die genaue Berufsbezeichnung, den Arbeitsplatz sowie Angaben zum Lohn.
- Ausserdem benötigen wir die Angaben zum Betriebsteil, Subnummer und Adressnummer, damit wir die betroffene Person richtig zuordnen können.
Wie wir Ihre Angaben verwenden
Wir verwenden Ihre Angaben auf der Schadenmeldung einerseits für die Schadenerledigung. Andererseits nutzen wir sie für anonymisierte Statistiken zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten. Ausserdem sind wir gesetzlich verpflichtet, anonymisierte Daten an das Bundesamt für Statistik (BFS) weiterzugeben. Das BFS verwendet diese Daten für die öffentliche Lohnstatistik des Bundes.
Unfälle und Berufskrankheiten melden
Melden Sie Unfälle und Berufskrankheiten so rasch wie möglich. Am besten nutzen Sie für die Unfallmeldung Online-Kanäle.
- Arbeitnehmende melden Unfälle und Berufskrankheiten umgehend ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber.
- Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber nimmt die Schadenmeldung an uns vor.
Nutzen Sie die Möglichkeit der elektronischen Schadenmeldung via KLE-zertifizierte Lohnbuchhaltungssoftware, SunetLight für KMU oder SunetPlus für grössere Unternehmen.
Die Früherkennung von komplexen Schadenfällen hilft uns, die verunfallten Personen noch gezielter und umfassender zu betreuen. Unterstützen Sie uns dabei, indem Sie ergänzende Angaben zur verunfallten Person machen. Dazu gehören zum Beispiel die Schwere der Verletzung, die Dauer des Ausfalls, eine schwierige berufliche oder persönliche Situation. Diese Angaben sind für eine optimale Rehabilitation und Wiedereingliederung relevant. Gerne können Sie uns dazu schriftlich oder persönlich kontaktieren.
Dokumente mit dem Smartphone richtig scannen
Sie brauchen keinen teuren Flachbettscanner, um Papierdokumente elektronisch einzulesen. Heutzutage reicht die Kamera eines Smartphones aus. Das gilt allerdings nur bei guten Lichtverhältnissen, ansonsten sind die übermittelten Daten eventuell nicht lesbar und machen Rückfragen bei den Versicherten nötig.
Dieses Problem lösen zahlreiche kostenlose Scanning Apps wie zum Beispiel Adobe Scan, Genius Scan, MS Office Lens, Scan Bot, welche die Bildqualität verbessern und den Dokumentenaustausch beschleunigen. Manche Apps ermöglichen auch Nachbearbeitungen oder das Zusammensetzen von mehreren Seiten zu einem PDF-Dokument.
Bitte beachten Sie, dass wir für Applikationen von Drittanbietern keinerlei Garantie oder Support übernehmen können. Ebensowenig können wir den Datenschutz oder die Sicherheit von Scanning-Apps sicherstellen. Die Nutzung findet vollständig in Ihrem Ermessen statt.
Erläuterungen zur Schadenmeldung
Damit wir Ihre Schadenmeldung effizient und rasch bearbeiten können, brauchen wir von Ihnen alle relevanten Informationen. Wichtige Angaben sind unter anderem die Art des Unfalls, die wöchentliche Arbeitszeit, der Beruf und der übliche Arbeitsplatz, der genaue Sachverhalt sowie der Lohn der verunfallten oder an einer Berufskrankheit leidenden Person.
Bitte füllen Sie die Schadenmeldung vollständig aus und senden Sie diese umgehend an uns. So können wir eine optimale Betreuung sicherstellen.
Art des Schadens
Wir unterscheiden eine ganze Reihe von Schadenarten. So stellen wir eine effiziente Abwicklung für die betroffenen Versicherten sicher. Bitte achten Sie bei Ihrer Schadenmeldung auf die richtige Bezeichnung.
Berufsunfall schliesst alle Unfälle ein, die sich bei Tätigkeiten im Auftrag oder im Interesse der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers ereignen. Berufskrankheiten schliesst alle Erkrankungen ein, die durch die Arbeit verursacht wurden.
Arbeitet eine Person weniger als acht Stunden pro Woche für einen Arbeitgeber, gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg ebenfalls als Berufsunfälle
Nichtberufsunfälle schliessen alle übrigen Unfälle ein, insbesondere Unfälle in der Freizeit und auf dem Arbeitsweg. Wenn Sie uns einen Nichtberufsunfall melden, geben Sie zusätzlich die Gründe für die Abwesenheit an. Zu den Abwesenheitsgründen zählen Ferien, Krankheit, Mutterschaft, Militär, unbezahlter Urlaub oder Arbeitslosigkeit.
Als Ordentlicher Unfall gilt eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen einschliesslich des Unfalltages.
Einen Bagatellunfall melden Sie, wenn keine Arbeitsunfähigkeit oder eine solche von höchstens drei Kalendertagen eintritt, also der Unfalltag plus zwei Kalendertage. In diesen Fällen verzichten wir aus ökonomischen Gründen auf den Versand von Bestätigungsschreiben an die Betriebe und verunfallten Personen.
Falls es sich um einen Rückfall handelt, geben Sie bitte zusätzlich die Schadennummer des Grundfalles an. Falls Sie die Nummer nicht kennen, geben Sie das Schadendatum und den damaligen Arbeitgeber an. Falls Sie auch diese Angaben nicht haben, wenden Sie sich an das zuständige Kompetenz-Center Schaden.
Ist lediglich eine zahnärztliche Behandlung notwendig, können Sie die Schadenmeldung ohne Lohnangaben übermitteln. Wir werden direkt mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt Kontakt aufnehmen.
Bei schweren Unfällen und insbesondere bei Todesfällen bitten wir Sie darum, uns zusätzlich zur schriftlichen Schadenmeldung sofort telefonisch zu benachrichtigen.
Beruf und üblicher Arbeitsplatz
Geben Sie uns möglichst genaue Informationen über die berufliche Tätigkeit und den üblichen Arbeitsplatz der verletzten Person. Angaben wie Hilfsarbeiter, Angestellter oder Werkstatt genügen nicht. Beispiele sind:
- Metallschleifer statt Schleifer
- Verkäuferin Textilwaren statt Verkäuferin
- Finanzdirektorin statt Direktorin
- Dreherei statt Werkstatt
- Bauschreinerei statt Produktion
- Büro EDV statt Büro
Sachverhalt
Beschreiben Sie den Unfall und die Begleitumstände oder den Verdacht auf Berufskrankheit möglichst genau. Nutzen Sie die unten stehenden Publikationen für die Unfallabklärungen wie zum Beispiel den detaillierten Fragebogen zum Unfallhergang «Protokoll für die betriebsinterne Unfallabklärung».
Lohn
Damit wir allfällige Taggelder berechnen können, brauchen wir korrekte Lohnangaben für die betroffene Person. Geben Sie die Löhne wie folgt an:
Bruttolohn zum Zeitpunkt des Unfalls
Das ist der AHV-massgebende Lohn gemäss Art. 7
Effektiver Lohn
Bei Löhnen über dem Höchstbetrag des versicherten Verdienstes (Stand 2022: CHF 148 200) geben Sie den effektiven Lohn an.
Vereinbarter Jahresverdienst
Im Fall einer Unternehmerversicherung geben Sie den vereinbarten Jahresverdienst an.
Weitere Angaben
Für die korrekte Schadenabwicklung sind ausserdem die Angaben zu Betriebsteil, Subnummer und Adressnummer wichtig. Sie finden diese Angaben entweder auf der Betriebsbeschreibung oder der jährlichen Prämienmitteilung.
Betriebsteil
In der Regel gehören alle Arbeitnehmenden eines Unternehmens zu einer Risikoeinheit, welche die Basis für die Prämienbemessung bildet. Pro Risikoeinheit wird ein Betriebsteil gegründet. Werden innerhalb eines Unternehmens Tätigkeiten ausgeübt, die zu verschiedenen Risikoeinheiten gehören, werden diese auf mehrere Betriebsteile aufgeteilt.
Subnummer
Wir berechnen für jeden Betriebsteil die Prämie separat. Die entsprechenden Rechnungseinheiten erhalten je eine Subnummer. Jeder Betrieb hat mindestens eine Subnummer.
Adressnummer
Gerade in Grossbetrieben mit vielen unterschiedlichen Betriebsteilen muss die Korrespondenz zu einem Schadenfall oft an verschiedene Adressen gesandt werden. In einem solchen Fall kann der versicherte Betrieb die entsprechende Adressnummer angeben. So sind die Unterlagen richtig adressiert. Wenden Sie sich an uns, um Adressnummern zu erhalten.