GettyImages_1256373355_Original_55027_sRGB_DL.jpg

Versicherungstechnische Rückstellungen

Die versicherungstechnischen Rückstellungen bestehen aus kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten. Der Gesetzgeber definiert, für welche Leistungen die Suva Rückstellungen bildet und wie hoch diese sein müssen.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Die Unfallversicherung ist ein Generationenprojekt. Die Suva muss sicherstellen, dass langfristige Unterstützungsmassnahmen für Verunfallte nicht durch künftige Generationen bezahlt werden müssen. Zur Finanzierung dieser Leistungen bildet sie genügend Rückstellungen. 

      Generationengerechte Finanzierung von Unfallkosten

      Ein Unfall kann Behandlungskosten oder Rentenzahlungen auslösen, die über Jahre ausbezahlt werden. Damit die Suva sämtliche Leistungen bezahlen und somit ihre Versicherten während des gesamten Prozesses unterstützen kann, werden Rückstellungen gebildet. Diese decken alle künftigen Leistungen, die aus dem Unfall entstehen.  

      Versicherungstechnische   Rückstellungen

      Zweck der versicherungstechnischen Rückstellungen 
      Gemäss Art. 90 Abs. 1 UVG  muss die Suva für die Finanzierung der Kurzfristleistungen sowie der noch nicht festgesetzten Langfristleistungen das Bedarfsdeckungsverfahren anwenden. Für festgesetzte Langfristleistungen kommt gemäss Art. 90 Abs. 2 UVG  das Kapitaldeckungsverfahren zur Anwendung. 

      Der Bedarf an Rückstellungen wird im Sinne einer besten Schätzung nach klar definierten Regeln bestimmt. 
      Die Suva hält angemessene Rückstellungen für alle künftigen Leistungen aus allen schon geschehenen Unfällen und Berufskrankheiten. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass künftige Generationen von Prämienzahlenden die finanziellen Folgen von Schäden aus der Vergangenheit zu tragen haben. 

      Die versicherungstechnischen Rückstellungen setzen sich aus Rückstellungen für Kurzfristleistungen (Heilkosten, Taggelder) und Rückstellungen für Langfristleistungen (Renten, Hilflosenentschädigungen, Integritätsentschädigungen) zusammen. Die Rückstellungen für Kurzfristleistungen werden dabei gemäss aktuariellen Industriestandards bemessen. Für die Bemessung der Rückstellungen für Langfristleistungen gibt das Eidgenössische Departement des Inneren für alle Unfallversicherer einheitliche Rechnungsgrundlagen vor (Art. 89 Abs. 1 UVG , Art. 108 UVV).

      Die Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen 
      Angesichts der sehr langen Abwicklungszeiten in der Unfallversicherung sind die versicherungstechnischen Rückstellungen entsprechend hoch. Die Rückstellungen belaufen sich somit auf ein Vielfaches der eingenommenen Jahresprämien – eine Situation, die durchaus Ähnlichkeit hat mit Pensionskassen. Die Rückstellungen sind aus folgenden Gründen so hoch:  

      • Vom Unfall bis zur Sprechung einer Invalidenrente vergehen im Mittel rund vier Jahre, weil zunächst Massnahmen zur Rehabilitation und zur beruflichen Wiedereingliederung ergriffen werden. Somit müssen Schadenreserven für die Kosten von Neurenten und weiteren Langfristleistungen vorgehalten werden.
      • Invalidenrenten werden im Durchschnitt 33 Jahre ab Verfügung ausbezahlt. Das Deckungskapital zuzüglich der technischen Verzinsung muss die gesamten erwarteten Zahlungen abdecken können. 

      Die Unfallversicherung ist also ein Generationenprojekt, welches viel Kapital über lange Zeit bindet. Dadurch wird sichergestellt, dass künftige Generationen nicht für Schäden der Vergangenheit aufkommen müssen.  

      Der technische Zinssatz 
      Wichtigster Parameter bei der Bestimmung der Höhe der Rückstellungen ist der technische Zinssatz, zu welchem die Rückstellungen für Langfristleistungen jährlich zu verzinsen sind. Bei dem in der Unfallversicherung vorherrschenden, langen Zeithorizont leistet also die technische Verzinsung einen substanziellen Beitrag zur Finanzierung der Langfristleistungen und entlastet so die Prämienzahlenden. Der technische Zinssatz wird durch den Bundesrat vorgegeben und ist für sämtliche Unfallversicherer gleich. 

      Finden Sie diese Seite hilfreich?