Hautschutz: Rechte und Pflichten
Gemäss Unfallversicherungsgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, Berufsunfälle und -krankheiten zu verhüten und dabei mit der Belegschaft zusammenzuarbeiten. Dies gilt auch für den Hautschutz am Arbeitsplatz. Im Rahmen der Branchenlösung ihres Verbands erhalten Sie Unterstützung bei der Umsetzung.
Inhalt
Kurz und bündig
Oft ist nicht bekannt, dass Vorgesetzte auch für den Hautschutz Ihrer Mitarbeitenden verantwortlich sind, vor allem, wenn diese schädlichen Stoffen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Was müssen Sie als Vorgesetzte in diesem Zusammenhang wissen?
- Arbeitgeber und Sicherheitsbeauftragte sind gesetzlich verpflichtet, für den Hautschutz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Sie müssen in der Lage sein, Hautgefährdungen zu erkennen und geeignete Schutzmassnahmen zu ergreifen.
- Ihr Verband unterstützt Sie im Rahmen einer Branchenlösung, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
- Ihre Mitarbeitenden sind verpflichtet, Schulungen zu Unfallverhütung und Sicherheit am Arbeitsplatz zu absolvieren, die Anordnungen zu befolgen und ihre «Persönliche Schutzausrüstung» zu benutzen.
Ihr Verband unterstützt Sie
Branchenspezifische Verbände bieten ihren Mitgliedern eine Branchenlösung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz an. Als Mitglied einer solchen Branchenlösung erhalten Sie Informationen und Unterstützung, um für sichere und gesunde Arbeitsplätze zu sorgen.
Hautschutz: Aufgaben des Arbeitgebers
Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin haben Sie die Vorschriften zum Hautschutz Ihrer Belegschaft einzuhalten. Dazu gehört die Ermittlung möglicher Hautgefährdungen und die Einführung entsprechender Schutzmassnahmen.
- Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden über die Gefahren im Umgang mit schädlichen Stoffen und über die einzuhaltenden Hautschutzmassnahmen.
- Kontrollieren Sie die Arbeitsplätze und achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeitenden die vereinbarten Massnahmen und Regeln einhalten.
- Denken Sie insbesondere auch an die Lehrlinge. Diese trauen sich oft nicht, die Vorgesetzten zu informieren, wenn sie Hautbeschwerden haben oder an einer Hautkrankheit leiden. Weisen Sie sie darauf hin, dass sie sich in solchen Fällen an ihre Lehrlingsausbilder wenden müssen.
Gesetzliche Anforderungen
Der Gesetzgeber definiert Massnahmen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Diese werden wie folgt geregelt:
- Artikel 82 des Unfallversicherungsgesetzes (UVG)
schreibt vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, alle erforderlichen Massnahmen zur Verhütung von Berufskrankheiten zu ergreifen. - Artikel 6 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
verfügt, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden über Gefahren am Arbeitsplatz und die getroffenen Massnahmen zur Arbeitssicherheit informieren müssen. - Artikel 5 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
verlangt, dass Arbeitgeber den Mitarbeitenden Schutzhandschuhe und Hautschutzmittel zur Verfügung stellen.
Ihre Mitarbeitenden sind im Gegenzug verpflichtet:
- sich an Ihre Anordnungen zu halten
- ihre «Persönliche Schutzausrüstung», zum Beispiel Handschuhe, zu benutzen. Lesen Sie hierzu die Bestimmungen der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 6