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Wann und wo ist Persönliche Schutzausrüstung erforderlich?

Um den Gefährdungen in Ihrem Betrieb zu begegnen, ist die Persönliche Schutzausrüstung nicht das erste Mittel der Wahl. Wenn Sie eine Gefahr durch technische oder organisatorische Massnahmen minimieren können, ist das die bessere Lösung. Wir sagen Ihnen, wie Sie die möglichen Schutzmassnahmen am besten priorisieren.

Inhalt

      Kurz und bündig

      • Bevor Sie in Ihrem Betrieb PSA einführen, sollten Sie immer zuerst prüfen, ob Sie die Gefahren durch andere – zum Beispiel technische oder organisatorische – Massnahmen minimieren können.
      • Führen Sie diese Beurteilung gemeinsam mit den Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) Ihres Betriebs und mit den betroffenen Fachkräften durch.
      • Bei der Wahl der Schutzmassnahmen hilft Ihnen das S-T-O-P-Prinzip: Es unterstützt Sie dabei, die Prioritäten richtig zu setzen.

      PSA ist gut, doch technische und organistorische Massnahmen gehen vor

      Die rechtlichen Bestimmungen schreiben vor, dass Arbeitnehmende ein Recht auf Persönliche Schutzausrüstung haben und diese auch tragen müssen: So schützen Sie Ihre Arbeitnehmenden in gefährlichen Situationen vor Verletzungen oder Gesundheitsschäden. Bevor Sie in Ihrem Betrieb PSA einführen, sollten Sie jedoch immer zuerst prüfen, ob sich die Gefahren durch andere – zum Beispiel technische oder organisatorische – Massnahmen vermeiden lassen.

      Wo und wann ist PSA erforderlich?

      Bevor Sie PSA beschaffen, müssen Sie als verantwortliche Person für die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb eine Reihe von Punkten klären.

      Beurteilen Sie die Arbeitsplätze

      Erstellen Sie auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung einen Anforderungskatalog. So können Sie die Gesundheitsrisiken an den verschiedenen Arbeitsplätzen (Zonen, technische Einrichtungen, Tätigkeiten) in Ihrem Betrieb systematisch festhalten. In dieser Arbeitsplatzbeurteilung erfassen Sie alle Tätigkeiten, die Art der damit verbundenen Gefahren und die Orte, an denen diese auftreten.

      Nun geht es darum, für jeden Arbeitsplatz die richtigen Schutzmassnahmen zu ergreifen und falls nötig die passenden PSA zu wählen. Zu diesem Zweck müssen Sie die konkreten Verletzungsgefahren am Arbeitsplatz kennen. Dazu gehören zum Beispiel:

      • Lufttemperatur
      • Kontakttemperatur
      • Wärmestrahlung
      • Schallintensität
      • Staubanfall
      • Witterungseinflüsse
      • Luftfeuchtigkeit
      • Charakteristik der gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffe und die Expositionszeit
      • Bodenverhältnisse

      Führen Sie diese Beurteilung gemeinsam mit den Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) Ihres Betriebs und mit den betroffenen Fachkräften durch. So profitieren Sie von ihrem Wissen und ihrer Erfahrung.

      Konsultieren Sie auch die Fragebogen und Checklisten des Verbands Swiss Safety  und die Checkliste «Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)» der Suva.

      Wenden Sie das S-T-O-P-Prinzip an

      Bei der Entscheidung, welche Schutzmassnahmen für einen bestimmten Arbeitsplatz erforderlich sind, hilft Ihnen das sogenannte S-T-O-P-Prinzip: Es sagt Ihnen, in welcher Reihenfolge Sie die möglichen Massnahmen in Betracht ziehen sollten.

      Krokodile S-T-O-P Prinzip d-01
      «S» für «Substitution»: Ersetzen Sie gefährliche Arbeitsverfahren, Stoffe und Einrichtungen durch ungefährliche oder weniger gefährliche.
      Krokodile S-T-O-P_Prinzip_d-02
      «T» für «Technische Massnahmen»: Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden durch technische Mittel wie Schutzvorrichtungen, Geländer, Auffangnetze, Kapselungen (Containment) und Schleusen, oder indem Sie Emissionen unter Kontrolle bringen.
      Krokodile_S-T-O-P_Prinzip_d-03
      «O» für «Organisatorische Massnahmen»: Beschränken Sie die Zeitdauer, in der Ihre Mitarbeitenden einer Gefahr ausgesetzt sind (Arbeitswechsel, Pausenregelung), regeln Sie die Zuständigkeiten, schulen und überwachen Sie Ihre Fachkräfte.
      Krokodile_S-T-O-P_Prinzip_d-04
      «P» wie «Persönliche Schutzmassnahmen»: PSA schützen unter anderem vor direkter Exposition (z. B. beim Umfüllen gesundheitsgefährdender Stoffe in einem offenen System) oder vor drohender Exposition (z. B. Chemikalienspritzer, herabfallender Gegenstand).

      Ausnahmen vom S-T-O-P-Prinzip

      Das S-T-O-P-Prinzip lässt sich nicht immer anwenden. In Notfällen zum Beispiel können sich Personen oft nur schützen, indem Sie eine PSA verwenden.

      In anderen Fällen ist der Einsatz von PSA gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Das gilt zum Beispiel für den Schutzhelm, der gemäss Bauarbeitenverordnung  Art. 6 unter den folgenden Bedingungen obligatorisch ist:

      • bei Hochbau- und Brückenbauarbeiten bis zum Abschluss des Rohbaus
      • bei Arbeiten im Bereich von Kranen, Aushubgeräten und Spezialtiefbaumaschinen
      • beim Graben- und Schachtbau sowie beim Erstellen von Baugruben
      • in Steinbrüchen
      • im Untertagbau
      • bei Sprengarbeiten
      • bei Rückbau- oder Abbrucharbeiten
      • bei Gerüstbauarbeiten
      • bei Arbeiten an und in Rohrleitungen

      Manchmal werden PSA anstelle von technischen Lösungen eingesetzt, wenn an gewissen Orten oder in gewissen Situationen nur selten gearbeitet werden muss. Das gilt zum Beispiel in den folgenden Fällen:

      • PSA gegen Absturz auf einem selten begangenen Dach
      • Schutzkleidung gegen starke elektromagnetische Felder für die Wartung von Mobilfunkantennen
      • Schutzkleidung bei sporadischer Kältearbeit

      Eine abschliessende Aufzählung von Arbeitsplätzen und -verfahren, bei denen das Tragen von PSA obligatorisch ist, gibt es nicht.

      Downloads und Bestellungen

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