Was hätte man wann wissen und machen müssen? 1990 wurde Asbest verboten, lange wurden die Gefahren unterschätzt – auch von der Suva. Anders reagierte sie nach der Jahrtausendwende, als die Spätfolgen des Asbests erkennbar wurden. Sie ergriff die Initiative – auch in der Früherkennung von künftigen Gefahren.
1939 – ein Thema, zwei Begebenheiten: In der Schweiz anerkennt die Suva erstmals Asbest als Auslöser einer Berufserkrankung, in Hollywood schneit es Asbestflocken aus dem Himmel der Traumfabrik. Judy Garland (alias Dorothy) erwacht im «Zauberer von Oz», weil sie – im Mohnfeld schlafend – Schneeflocken auf der Nase spürt. Mit ihren Freunden freut sie sich über die weisse Pracht. Nur: Für das legendäre Fantasy-Musical wurde kein Schnee verwendet, sondern Asbest – Chrysotil, auch Weissasbest genannt, mit einer flockigen Struktur wie Schneekristalle.
1939 steht für den offensichtlichen Widerspruch: Bereits wusste man um die Problematik der Abestose, gleichzeitig galt Asbest als ein «Wundermittel» der modernen Industrie – ein hitzebeständiger, elastischer, säurefester Alleskönner in Isolationen, Brandschutz- und Bremsbelägen. Asbest wurde als Faserzement (Eternit) und als Spritzasbest (beispielsweise für die Isolation von Eisenbahnwagen) eingesetzt.
1939 waren die gesundheitlichen Bedenken vergleichsweise gering. Asbestose, die durch Asbest hervorgerufene Lungenerkrankung, trat nur in Ausnahmefällen auf. In der Schweiz war es bis Mitte der Sechzigerjahre nicht einmal ein Fall pro Jahr.
Bis zu dieser Zeit konzentrierten sich Ärzte, Unternehmen und die Suva auf die Bekämpfung der Silikose – der Staublunge, die durch das Einatmen von Quarzsand entstand. Davon betroffen waren jährlich Hunderte von Arbeitern in Tunnel- und Bergbaubetrieben, in Kies- und Schotterwerken, aber auch in Giessereien oder in Keramikwerken.
Erst eine neuartige Form der Asbesterkrankung, das sogenannte «Mesotheliom», rüttelte die Öffentlichkeit auf. Wer an einem Mesotheliom, einem bösartigen Tumor im Brustfellbereich, erkrankte, starb innerhalb von wenigen Monaten. Mesotheliome wurden durch mikroskopische Asbestfasern hervorgerufen. 1967 wurde der erste Mesotheliom-Fall von der Suva registriert.
In der Folge rüstete die Suva auf – in der Labortechnik, in der Kontrolle der asbestverarbeitenden Unternehmen. 1975 wurden auch die Grenzwerte verschärft, was zu einem faktischen Verbot der gefährlichsten Asbestanwendung – des Spritzasbests – führte.
In der Öffentlichkeit wuchs die Beunruhigung, und die parlamentarischen Vorstösse und Medienberichte häuften sich. Weiterhin war die Tragweite der Mesotheliome, die erst 15 bis 45 Jahre nach der Asbestexposition auftreten, unbekannt. Deshalb reagierte die Suva – mit Blick auf die eingestellte Spritzasbest-Verwendung und auf der Grundlage des damaligen Wissensstandes – zunächst zurückhaltend, denn in den meisten Betrieben lag die Asbestexposition des Personals damals deutlich unter dem damaligen Grenzwert.
Auch der Bundesrat hielt ein Asbestverbot nicht für nötig – bis 1990, als der politische Druck zu einem Umdenken führte. Immerhin gehörte die Schweiz damals zu den ersten Ländern, die sowohl die Produktion und Einfuhr als auch die Verwendung von Asbest verboten. Mit dem Verbot verschwand das Thema von der politischen Bildfläche und aus den Medien – vorübergehend.
Den damaligen Wissensstand über Asbest – zwischen dem technischen Fortschritt der Schutzmassnahmen und der Krebsangst in der Bevölkerung – fasst die Sendung des Schweizer Fernsehens zusammen. 1981 sagte der Bundesrat, ein Asbestverbot sei in der Schweiz nicht nötig. Hans Schlegel, Chefarzt der Suva, warnt vor Sorglosigkeit und erklärt die Massnahmen der Suva. Er fordert auch den Einsatz von Ersatzprodukten für Asbest.
In einem Interview erzählt ein Mesotheliom-Erkrankter von seinem Fall. Er war in der Asbestindustrie beschäftigt. Noch wird kaum eine Unterscheidung zwischen der Asbestose und dem Mesotheliom gemacht.
2002 ging der Mediensturm erneut los. Inzwischen hatte sich die Zahl der tödlichen Mesotheliomfälle verdoppelt. Der bösartige Krebs trat erst jetzt – 15 bis 45 Jahre nach der Asbestexposition – auf. Noch heute sterben jährlich etwa 120 Menschen an einem Mesotheliom, rund 100 als Folge einer berufsbedingten Asbesteinwirkung. Asbest ist heute – mehr als 25 Jahre nach dem Verbot – für die Hälfte aller Todesfälle in der Berufsunfallversicherung verantwortlich.
In dieser zweiten Asbestwelle spielte die Suva eine noch aktivere Rolle als in den Achtzigerjahren. Sie ergriff die Initiative, senkte den Grenzwert auf ein Mass, das um das 100 000-Fache unter dem Grenzwert von 1953 lag, und sie startete eine Informationsoffensive.
Vor allem die Sanierung von Gebäuden trat in den Vordergrund. Noch heute stammen drei Viertel der Bauten in der Schweiz aus der Zeit vor 1990. Ein grosser Teil dieser Gebäude dürfte Asbest enthalten. Wo das gefährliche Material vorkommt, ist oftmals unbekannt. Asbest gibt es in 3500 bis 4000 Anwendungen – in Spanplatten, Isolationsmatten, Verputz, Fugenklebern, sogar in Teppich-Faserplatten.
Für die betroffenen Branchen – Dachdecker, Schreiner, Plattenleger, Ofenbauer, aber auch für den Hoch- und Tiefbau und die Recyclingindustrie – wurden spezifische Regeln erarbeitet. Immer wieder geschieht es, dass Gebäude – 2005 etwa das Globus-Gebäude in Zürich – geschlossen werden, wenn die Arbeiter während des Umbaus plötzlich auf Asbest stossen.
Neben der Sanierung von asbesthaltigen Gebäuden konzentrierte sich die Suva auf zwei weitere Bereiche:
Erstens machte sie sich mit Aufrufen und mit Rundschreiben an Ärzte auf die Suche nach Opfern. Da in den Sechziger- bis Achtzigerjahren besonders viele Gastarbeiter aus Italien betroffen waren, knüpfte sie – gemeinsam mit den Gewerkschaften – auch die Kontakte zu den Arbeitnehmervertretungen und der staatlichen Versicherungsgesellschaft in Italien.
Zweitens machte sie die Früherkennung zu einem Schwerpunkt der Prophylaxe und förderte Computertomografie-Untersuchungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge und für Patienten mit Asbestberufskrankheiten.
Um die Bemühungen der Suva und des Bundes zu koordinieren, wurde schon 2002 eine gemeinsame Informationsplattform geschaffen – das Forum Asbest Schweiz (FACH). Wie wichtig das Zusammenspiel von Behörden, Interessengruppen und Versicherungen ist, zeigte sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg, der sich 2014 zu einer Kernfrage äusserte: Schweizer Gerichte hätten der Witwe eines Asbest-Opfers mit Verweis auf die Verjährungsfrist einen fairen Prozess verweigert, monierten die europäischen Richter.
«Das ersetzt natürlich nicht meine Frau. Doch die Anerkennung, dass hier Fehler gemacht wurden, gibt mir eine gewisse Genugtuung.» Witwer eines Asbestopfers zur Stiftung für Asbestopfer, Tagesschau, Schweizer Fernsehen, 3. Juli 2017
Um auch Opfer in eine Entschädigungslösung einzuschliessen, die nicht der obligatorischen Unfallversicherung unterstehen, griff der Bundesrat zu einer Sonderlösung. Er berief Opfervereinigungen, Branchenverbände und Unternehmen an einen Runden Tisch. Begleitet wurde der runde Tisch von der Suva und dem Bund, geleitet wurde er von Moritz Leuenberger, Bundesrat von 1995 bis 2010.
2017 schliesslich wurde die privatrechtliche Stiftung «Entschädigungsfonds für Asbestopfer» (EFA) gegründet. Sie besteht aus Verbänden und Unternehmen, die Finanzierung erfolgt auf freiwilliger Basis. Sie verfügt über ein Startkapital von sechs Millionen Franken und weitere Zusagen.
«Dass sie zu ihrer Verantwortung stehen. Dass sie kommen und sich entschuldigen.» Wunsch einer Witwe an den ehemaligen Arbeitgeber ihres verstorbenen Mannes, «Work», Zeitung der Unia, 17. August 2017
Ein besonderes Augenmerk richtet die Suva seit 2005 auf die Problematik der Nanotechnologie. Auch sie hat aus der Vergangenheit gelernt und will Gefahren erkennen, bevor sie akut werden.
«Wir wollen gerüstet sein, damit die Nanopartikel nicht zu einem neuen Schreckgespenst werden.» Martin Gschwind zu den künftigen Herausforderungen im Gesundheitsschutz,
2009 präsentierte sie ein sogenanntes «Nano-Inventar», das Betriebe auflistet, die Nanopartikel verwenden. Es waren damals bereits 600. 2011 investierte die Suva in ein neuartiges Transmissionselektronenmikroskop, um Nanopartikel zu untersuchen. Es ist eines der wenigen Geräte in der Schweiz – und wird auch für die Analyse von komplexen Asbestproben eingesetzt.
Noch ist das Asbest-Kapitel in der Geschichte der Suva nicht zu Ende geschrieben. Es wird ein Thema bleiben – und es zeigt zwei Dinge: Erstens ist es ein Anschauungsbeispiel für die Unberechenbarkeit des Versicherungsgeschäfts. Wissenschaft und Erfahrung schützen nicht vor Überraschungen und Unwägbarkeiten. Und zweitens ist es ein Beweis für die Lernfähigkeit des Systems. Was vor hundert Jahren mit der Unfallverhütung begann, ist heute ein weitsichtiges Vorausschauen. Und es zeigt, dass sich auch heute bewährt, was 1918 zu den Grundpfeilern des ersten Sozialwerkes der Schweiz gehörte: Lösungen sind nur in der Gemeinschaft möglich. Das wird auch in der Zukunft gelten – ein Gemeinschaftswerk wie die Suva wird nur mit Erfolg bestehen, wenn die Sozialpartnerschaft funktioniert.