Der runde Tisch – eine Sonderlösung für die Schweiz
Es wäre eine doppelte Ungerechtigkeit: Zuerst taucht eine tödliche Krankheit auf – Jahre nach der ursprünglichen Einwirkung durch Asbest – und dann ist niemand zuständig – wegen Verjährung. Um diesen Missstand zu beheben, haben sich die Betroffenen in der Schweiz an einen runden Tisch gesetzt und eine Sonderlösung getroffen. 2017 wurde die Stiftung für Asbestopfer gegründet.
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Zu den Errungenschaften des schweizerischen Sozialversicherungssystems gehört, dass Versicherungsleistungen nicht verjähren. Auch wenn ein asbestbedingtes Mesotheliom erst Jahrzehnte nach der beruflichen Exposition auftaucht, werden die vollumfänglichen Versicherungsleistungen ausbezahlt. Anders verhält es sich mit Schadenersatzforderungen.
2004 erkrankte ein ehemaliger Turbinenmonteur an einem Brustfell-Mesotheliom. Vor allem zwischen 1965 und 1978 hatte er an Dampfturbinen gearbeitet, die mit Asbest verkleidet waren. Von der Suva wurde der Fall als Berufskrankheit anerkannt, die Versicherungsleistungen wurden ausgerichtet. Dennoch klagte der Betroffene nicht nur gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, sondern auch gegen die Suva – in Form einer Verantwortlichkeitsklage auf Schadenersatz.
2005 starb der ehemalige Turbinenmonteur. In den folgenden Gerichtsprozessen beriefen sich die Richter, 2010 auch das Bundesgericht, auf die zehnjährige Verjährungs- und Verwirkungsfrist. Diese begann mit dem Zeitpunkt der letzten Asbesteinwirkung, sie endete also 1988. Deshalb traten die Gerichte nicht auf den Fall ein.
Gesetzestreue gegen Fairness: Auf diesen Punkt brachte es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. 2014 beurteilte er den Fall und erkannte auf einen Verstoss gegen den garantierten Zugang zu den Gerichten. Mit dem Verweis auf die Verjährungsfrist sei ein fairer Prozess verunmöglicht worden.
In der Schweiz begann nun das Ringen um eine politische Lösung, die nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst. In den eidgenössischen Räten wurde eine Verlängerung der absoluten Verjährung für «Langzeit-Körperschäden» vorgeschlagen, in der Debatte und der Differenzbereinigung kam es aber zu einem Stillstand: Rechtssicherheit, Beweisschwierigkeiten, Aktenaufbewahrungspflicht waren die Stichwörter, die gegen eine Ausweitung der Verjährungsfrist sprachen.
Kompromiss ohne Parlament
Anders entwickelte sich die politische Kompromisslösung, die 2015 von Bundesrat Alain Berset angestossen wurde. Sie verzichtete darauf, die Gesetzgebung anzutasten und führte zu einem Resultat.
Berset setzte einen runden Tisch ein, an dem sich Opfervereinigungen, Branchenverbände und Unternehmen trafen, um die «Problematik der nicht entschädigten Asbestopfer» zu lösen. Begleitet wurde der runde Tisch von der Suva und dem Bund, geleitet wurde er von Moritz Leuenberger, Bundesrat von 1995 bis 2010. Dabei ging es um die Berücksichtigung von Opfern, die nicht der obligatorischen Unfallversicherung unterstanden.
2016 einigten sich die Teilnehmer auf die Grundsätze, die 2017 in die privatrechtliche Stiftung «Entschädigungsfonds für Asbestopfer» (EFA) einflossen. Für die finanzielle Entschädigung von Asbestopfern wurde ein Fonds eingerichtet, der von Verbänden, Unternehmen und Versicherungsgesellschaften gespeist wird. Er startete mit einem Kapital von 6 Millionen Franken und Zusagen von 24 Millionen Franken. Insgesamt rechnet die Stiftung bis 2025 mit einem Finanzierungsbedarf von 100 Millionen Franken.
Anspruchsberechtigt sind Opfer, die nach 2006 an einem bösartigen Mesotheliom erkrankten. Sie verpflichten sich, auf zivilrechtliche Forderungen zu verzichten, wenn sie Geld aus dem Fonds beanspruchen. Weiter hat der runde Tisch entschieden, einen Betreuungsdienst für Betroffene – Erkrankte und Hinterbliebene – aufzubauen. «Care Services» werden in allen drei Landesteilen angeboten.
Titelbild: Moritz Leuenberger (links), Bundesrat von 1995 bis 2010, leitete den Runden Tisch, der zu einer Lösung für Asbestopfer führte.