Teilnahmeberechtigt sind Kunden der Suva. Als Kunden der Suva gelten Personen, die freiwillig oder obligatorisch bei der Suva UVG-versichert sind.
Der Kunde erhält eine einmalige Vergütung von 250 Franken für die Vermittlung eines neuen Kunden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Kunde meldet der Suva mit dem obigen Meldeformular einen potenziellen neuen Kunden.
- Die gemeldete Person schliesst nach dieser Meldung mit der Suva neu eine Unfallversicherung ab (Art. 4 UVG ).
- Die gemeldete Person war in den 12 Monaten vor Abschluss nicht durch die Unternehmerversicherung (FUV) versichert.
- Die Auszahlung erfolgt nach Eingang der Versicherungsprämie respektive bei unterjähriger Zahlungsweise mit Eingang der ersten Prämie.
- Die Auszahlung erfolgt auf die Bank-/Postverbindung.
Die Suva kontaktiert den empfehlenden Kunden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und er Anspruch auf eine Vergütung hat, damit er der Suva die Kontoangaben für die Auszahlung nennen kann.
Mitarbeitende der Suva sowie gewerbsmässige Versicherungsvermittler sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Diese Teilnahmebedingungen sind gültig bis zum 31.12.2024.