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Online-Service «Massnahmen»

Mit dem Online-Service «Massnahmen» auf mySuva verwalten Sie alle zur Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz notwendigen Massnahmen in Ihrem Unternehmen. Zum Beispiel nach einer Kontrolle mit einer Checkliste. Hier zeigen wir, wie Sie Ihre Massnahmen mit wenigen Klicks managen.

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Inhalt

      Kurz und bündig

      Der Online-Service «Massnahmen» gibt Ihnen einen Überblick über alle offenen und abgeschlossenen Massnahmen in Ihrem Betrieb. Die Massnahmen können zentral verwaltet, dokumentiert und an Mitarbeitende zur Umsetzung zugewiesen werden.

      Ihre Massnahmen immer im Griff

      Mit dem Online-Service «Massnahmen» verwalten Sie sowohl die Massnahmen, aber auch die Kontrollen, aus denen die Massnahmen hervorgehen, unkompliziert mit PC, Smartphone oder Tablet.

      Online Service: Sie können den Fortschritt aller erstellten Kontrolleinheiten verfolgen.
      Verfolgen Sie den Bearbeitungs-Fortschritt Ihrer Kontrollen.
      Online Service: Massnahmen erfassen und leiten.
      Behalten Sie den Überblick, welche Massnahmen von wem und bis wann durchzuführen sind.
      Online Service: Überblick über alle offenen und abgeschlossenen Massnahmen im Betrieb.
      Gewinnen Sie einen Überblick über alle offenen und abgeschlossenen Massnahmen im Betrieb.
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      Erfassen Sie neue Massnahmen und weisen Sie diese zur Umsetzung Ihren Mitarbeitenden zu.
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      Nutzen Sie den Service im Browser oder mit der mySuva-App auf verschiedenen Geräten.

      Datenschutz

      Die Benutzung des Kundenportals mySuva findet im Rahmen der freiwilligen Prävention statt und hat keine rechtlichen Auflagen oder Konsequenzen. Die Daten sind auf den Servern der Suva sicher gespeichert. Die Suva kann Ihre Einträge und Daten nicht einsehen. Es gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Suva.

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      Kostenloser Download

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      Fragen und Antworten

      Hier finden Sie die Antworten auf häufige und wichtige Fragen zum Online-Service «Massnahmen».

      Ja, Sie können den Online-Service «Massnahmen» auch nutzen, wenn Ihr Betrieb nicht im Kundenportal registriert ist. In diesem Fall steht Ihnen der Self-Service «Meine Massnahmen» mit eingeschränktem Funktionsumfang zur Verfügung.

      Sie benötigen die Zugriffsberechtigung «Workplace Sicherheitsbeauftragte». Diese Berechtigung kann Ihnen die Person vergeben, die in Ihrem Betrieb die Betriebsadministratoren-Rechte für mySuva besitzt.

      Ja, Sie können eine umzusetzende Massnahme auch an Mitarbeitende weiterleiten, die kein Benutzerkonto für mySuva haben.

      Nein, die Suva hat keine Einsicht in die von Ihnen erstellten Massnahmen.

      Durch das neue Zugriffsrecht «Workplace Mitarbeitende» erhalten weitere Mitarbeitende Ihres Betriebs die Möglichkeit, auf die Online-Services «Checklisten» und «Massnahmen» zuzugreifen. Diese Neuerung soll Sicherheitsbeauftragten (SiBe) als primären Nutzern oder Nutzerinnen der Services das Koordinieren von Aufgaben in ihren Betrieben noch einfacher machen.

      Die weiteren Mitarbeitenden haben dadurch neu zu jedem Zeitpunkt Zugriff auf die von ihnen bearbeiteten Massnahmen und Checklisten. Sie können jedoch nur die ihnen zugewiesenen Aktivitäten oder selbst erstellte Massnahmen und Checklisten einsehen, bearbeiten und erledigen.

      Um in Ihrem Unternehmen anderen Mitarbeitenden Checklisten oder Massnahmen zuzuweisen, benötigen Sie das Zugriffsrecht «Workplace SiBe». Dieses ist für Sicherheitsbeauftragte gedacht. Die Person, die für Ihr Unternehmen auf mySuva als Betriebsadministrator oder Betriebsadministratorin registriert ist, kann Ihnen dieses Zugriffsrecht erteilen. 

      Sind Sie ganz neu auf mySuva? Lesen Sie unsere Anleitung zur Registrierung und Einrichtung Ihres persönlichen Benutzerkontos und zur Verknüpfung mit Ihrem Betrieb.

      Mitarbeitende können die neue Zugriffsberechtigung auf drei Arten erlangen. Ausgelöst wird dies immer durch das Zuweisen einer Aktivität (Massnahme oder Checkliste) von einer Person mit dem Zugriffsrecht «Workplace SiBe»:

      1. Mitarbeitende sind mit ihrem bereits bestehenden Benutzerkonto in mySuva eingeloggt, wenn Sie die Aktivität in der Zuweisungs-E-Mail anklicken: Ihr Benutzerkonto wird automatisch mit dem betreffenden Betrieb verknüpft und sie erhalten automatisch das neue Zugriffsrecht.
      2. Mitarbeitende besitzen bereits ein Benutzerkonto, sind aber nicht eingeloggt beim Anklicken der Aktivität in der Zuweisungs-E-Mail: Sie werden nach der Bearbeitung der Aktivität aufgefordert, ihr Benutzerkonto mit dem Betrieb zu verknüpfen und erhalten so dass neue Zugriffsrecht.
      3. Mitarbeitende besitzen noch kein Benutzerkonto für mySuva: Sie werden nach der Bearbeitung der Aktivität aufgefordert, ein Benutzerkonto zu erstellen. Dieses wird mit dem Betrieb und dem neuen Zugriffsrecht verknüpft.

      Offene Checklisten oder Massnahmen, die diesen Mitarbeitenden zugewiesen waren, werden in diesem Fall Ihnen zugewiesen.

      Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, welche Aktivitäten mit welchem Zugriffsrecht möglich sind.

      Berechtigung für  Workplace Mitarbeitende  Workplace SiBe
      Checklisten    
      Kontrolle durchführen  x  x
      Starten/Erstellen  x  x
      Beginnen  x  x
      Erstellen und zuweisen    x
      Massnahmen    
      Erstellen  x  x
      Bearbeiten  x*  x
      Löschen  x*  x
      Mir zuweisen  x*  x
      Zuweisen    x
      Fälligkeit anpassen  x*  x
      An Suva rückmelden    x
      Gefährliche Situation    
      Erfassen  x  x
      Bearbeiten    x
      Mir zuweisen    x
      Zuweisen    x
      Ansichten

      nur für zugewiesene oder
      eigene Massnahmen/Checklisten

       x

      x*: nur möglich bei selbst erstellten Massnahmen

      Haben Sie noch Fragen, aber keine Antworten gefunden? Was auch immer kommt – wir sind für Sie da.

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