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14. Juli 2023 | von Regula Müller

Arbeiten auf dem Dach: Kein Absturz

Immer häufiger werden auf Schweizer Dächern technische Installationen montiert. Dadurch erhöht sich die Zahl der Berufsleute, die auf Dächern arbeiten. Der Schutz vor Abstürzen hat dabei Priorität.

Inhalt

      Jedes Jahr stürzen in der Schweiz ungefähr 220 Personen bei Arbeiten auf Dächern in die Tiefe. Die Folgen sind meist viel schwerer als bei anderen Arbeitsunfällen. Von den 220 Absturzunfällen enden drei tödlich, 15 hinterlassen bleibende Schäden bei den verunfallten Personen. Diese Unfälle verursachen grosses Leid und hohe Kosten. Deshalb lohnt es sich, bei Arbeiten auf dem Dach in die Prävention zu investieren. Werden lebenswichtige Regeln und alle notwendigen Schutzmassnahmen – auch bei kurzen Einsätzen – konsequent angewendet, lassen sich Absturzunfälle mit schlimmen Folgen für die verunfallten Personen verhindern. Eine Absturzsicherung ist daher Vorschrift für alle Tätigkeiten auf dem Dach, sofern die in der Bauarbeitenverordnung definierten Absturzhöhen überschritten werden.

      Kollektivschutz

      Bei jeglichen Arbeiten auf dem Dach – seien es klassische Aufrichtarbeiten oder das Montieren von technischen Installationen wie beispielsweise Solaranlagen – gelten die gleichen Regeln. Bei einer Absturzhöhe von mehr als zwei Metern verlangt die Bauarbeitenverordnung entsprechende Absturzsicherungen. Dafür sind kollektive Absturzsicherungsmassnahmen wie beispielsweise Auffangnetze, Fassadengerüste, Dachfangwände oder bei Flachdächern Seitenschutzsysteme vorzusehen.

      Individualschutz

      Bei Arbeiten auf Dächern, die maximal zwei Personenarbeitstage dauern, dürfen sich die Mitarbeitenden mit individuellen Schutzmassnahmen wie persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sichern. Für solche Arbeiten von geringem Umfang ist die Absturzsicherung erst ab einer Absturzhöhe von mehr als drei Metern Pflicht. Anschlageinrichtungen für den Individualschutz müssen durch sachund fachkundige Personen gemäss den anerkannten Regeln geplant werden. Anschlageinrichtungen auf Dächern sind Systeme zum Befestigen der PSAgA. Sie bestehen aus verschiedenen Komponenten und haben einen oder mehrere Anschlagpunkte (fix oder beweglich). Anschlageinrichtungen stellen die Verbindung zum Tragwerk oder zur Dachkonstruktion dar. Mitarbeitende dürfen ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nur an geprüften Anschlageinrichtungen befestigen. Der Einsatz der PSAgA (Arbeiten im Anseilschutz) gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden deshalb entsprechend ausbilden. Wichtig: Bereits bei der Planung, sprich beim Aufnehmen der Masse (AVOR), sind die erforderlichen Schutzmassnahmen gegen Absturz zu treffen.

      Nachrüsten von technischen Installationen

      Oft werden technische Installationen wie beispielsweise Solaranlagen nachträglich auf bestehenden Dächern montiert. Gerade Dächer von älteren Gebäuden sind häufig mit Wellplatten aus Faserzement gedeckt, die nicht durchbruchsicher sind. Das gleiche trifft auf Oblichter aus Kunststoff zu. Solche Dächer dürfen nur über sichere Verkehrswege betreten werden. Für Arbeiten auf diesen Dächern sind die nicht durchbruchsicheren Bereiche abzusperren. Müssen Arbeiten auf den nicht durchbruchsicheren Dachflächen ausgeführt werden, sind diese Dachflächen entweder mit durchbruchsicheren Abdeckungen oder mit einem Auffangnetz zu sichern. Bei Gebäuden, die vor 1990 erbaut wurden, muss ausserdem mit Asbest gerechnet werden. Die Suva empfiehlt, vor der Montage der Solaranlage asbesthaltiges Bedachungsmaterial vollständig zu ersetzen.

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