Sichere Masse für Verkehrswege und Rampen im Betrieb
Ob Flurförderfahrzeuge (Stapler), Eisenbahnwaggons, Palettrollis oder Fussgänger: Sie alle benötigen Verkehrswege, die Mindestanforderungen an Höhe, Breite, Abstand, Neigung und Schutzvorkehrungen genügen müssen. Mit diesen Information dimensionieren und bauen Sie Verkehrswege, Rampen und Durchgänge richtig.
Inhalt
Kurz und bündig
Auf innerbetrieblichen Verkehrswegen darf es nicht zu eng werden, weder für Fahrzeuge noch für Fussgänger. Für einen sicheren Verkehrsfluss müssen auch Rampen und Durchgänge entsprechend geplant und ausgestattet werden.
Beachten Sie deshalb folgende Punkte:
- Die Abmessungen für sichere Verkehrswege im Betrieb richten sich nach dem Verkehrsaufkommen sowie den Fahrzeugen und Gütern, die darüber bewegt werden.
- Die Neigung von Rampenauffahrten darf für motorisierte Fahrzeuge höchstens 10 Prozent, für handgezogene Fahrzeuge höchstens 5 Prozent betragen.
- Ein sicherer Durchgang bei Türen und Toren erfordert eine lichte Höhe von 2,1 m. Die Mindestbreite für einflügelige Türen beträgt 0,90 m.
Mit den untenstehenden Detailinformationen können Sie Ihre Verkehrswege korrekt planen oder nachträglich anpassen.
Was bestimmt die Abmessungen der Verkehrswege?
Folgende Kenngrössen sind dafür massgebend:
- das Verkehrsaufkommen (Fahrzeuge, Fussgänger). An stark frequentierten Stellen ereignen sich auch mehr Unfälle - es sei denn, man schafft mehr Platz und/oder reduziert die Verkehrsgeschwindigkeit.
- die grössten Abmessungen der im Betrieb eingesetzten Fahrzeuge (Stapler, Schlepper, usw.) sowie deren Wendekreise müssen beim Bau innerbetrieblicher Verkehrswege berücksichtigt werden.
- die grössten Abmessungen der zu transportierenden Güter (Werkstücke, Kisten, Maschinen, usw.) beeinflussen ausserdem - sofern sie breiter sind als der Verkehrsweg selbst - die unmittelbar daran anschliessenden Betriebszonen.
Massgebende Kenngrössen für unterschiedliche Verkehrswege
Verkehrswege sollen nicht nur genügend Platz zum Fahren oder Laufen aufweisen: Bei deren Planung müssen auch Sicherheitsabstände einberechnet werden. Hier finden Sie die korrekten Mindestabmessungen für Gehwege und Fahrwege von Fahrzeugen wie Stapler oder Eisenbahnwaggons.
Fussgänger
Mindestmasse für die Haupt- und Nebenverkehrswege von Fussgängern garantieren ein sicheres Durchkommen. Breitere Wege können aufgrund von Erlassen, wie sie in Bau- und Feuerpolizeigesetzen enthalten sind, verlangt werden.
Kennzeichnen Sie Hindernisse im Querschnitt der Durchgänge oder auf dem Weg mit Warnfarben und bringen Sie wenn nötig eine Polsterung an. So können Sie Unfälle und Verletzungen von Fussgängern verhindern.
Fahrzeuge
Bei der Dimensionierung von Verkehrswegen kommt es auf mehrere Masse an: Die Fahrzeugbreite, die Manövriertoleranz sowie die Fahrzeughöhe und die maximale Höhe der Last. Daraus ergibt sich die minimale Breite und Höhe des Verkehrswegs. Ziehen Sie sämtliche Faktoren mit ein.
Grosszügig bemessene Verkehrswege erhöhen die Sicherheit beim Fahrzeugverkehr zusätzlich.
Fahrzeug- & Fussgängerverkehr
Die Mindestbreite (X) von Verkehrswegen mit Fahrzeug- und Personenverkehr setzt sich zusammen aus der Breite der grössten Fahrzeuge oder ihren Lasten (x1), der Mindestbreite für Fusswege (0,8 m) und der Manövriertoleranz (x2) von mindestens 0,4 m.
Schienenverkehr
Für Verkehrswege von Schienenfahrzeugen sind die folgenden seitlichen Sicherheitsabstände (x2) zwischen den Schienenfahrzeugen und festen Einrichtungen zu gewährleisten:
- in Bereichen, in denen sich nur Rangierpersonal aufhält: x2 = 0,6 m
- im allgemeinen Verkehrsbereich: x2 = 1,0 m
x1 = grösste Ausladung von Eisenbahnfahrzeugen oder Transportgütern.
Sicherheitsanforderungen an Türen und Tore
Ein sicherer Gang durch Türen oder Tore erfordert eine lichte Höhe von 2,0 m. Die Mindestbreite für einflügelige Türen beträgt 0,90 m. Ist die Türe aus Glas oder einem ähnlichen Material gebaut, so muss dieses so gesichert sein, damit bei einem Bruch keine Personen verletzt werden.
Stellen Sie sicher, dass durchsichtige Türen deutlich erkennbar sind (siehe Verordnung über die Unfallverhütung Art. 15
Rampen: Neigung, Leitplanken und Handläufe
Es ist ein Unterschied, ob man mit einem motorgetriebenen Stapler oder mit einem manuell bewegten Palettrolli eine Rampe hinauf oder hinunter fährt. Gestalten Sie die Neigung entsprechend den untenstehenden Vorgaben, um Unfälle zu vermeiden.
Zweckmässige Rampenneigung in Prozent
Die maximale Neigung von Rampen ist nicht immer gleich: Sie hängt von der Art der Fahrzeuge und der Ladungen ab. Bei motorisierten Fahrzeugen beträgt sie maximal 10 %; bei handgezogenen sind es 5 %.
Handgezogene Fahrzeuge (Die Last soll 1000 kg nicht überschreiten) | Neigung in Prozent |
Lasten bis max. 1000 kg | 1 % |
Leichtere Lasten | 2 - 4 % |
Maximum | 5 % |
Motorisierte Fahrzeuge | |
Öfters benützte Auffahrtsrampen | 7 % |
Maximum | 10 % |
Leitplanken und Handläufe
Leitplanken und Handläufe sorgen für mehr Sicherheit auf Rampen. Um Stürze zu vermeiden, können Sie Rampenauffahrten mit einem rutschhemmenden Belag versehen.