Stapler: Retten Sie Leben mit einer Rückhalteeinrichtung
Wenn ein Gabelstapler verunfallt, kann der Lenkende schwer verletzt werden. Mit einer Rückhalteeinrichtung schützen Sie Ihre Mitarbeitenden. Sei es mit einer Fahrerkabine, Bügeltüre oder einem Sicherheitsgurt: Erfahren Sie hier, welche Schutzmassnahmen für welche Staplertypen vorgeschrieben oder empfohlen sind.
Inhalt
Kurz und bündig
Jedes Jahr geschehen in der Schweiz zahlreiche Unfälle, wenn Gabelstapler umkippen. Lenkende, die sich nicht genügend schützen, werden aus dem Gefährt geschleudert und können von diesem erdrückt werden.
So schützen Sie das Leben Ihrer Mitarbeitenden:
- Eine Rückhalteeinrichtung wie eine Fahrerkabine, ein Sicherheitsgurt oder Sicherheitsbügel verhindern, dass Lenkende bei Unfällen vom Stapler katapultiert werden und sich schwer verletzen.
- Bei Gegengewichtsstaplern und Seitenstaplern bis 10 Tonnen Tragfähigkeit sind Rückhalteeinrichtungen Pflicht.
- Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden und achten Sie darauf, dass sie sich konsequent schützen.
Menschen sind keine Geschosse. Mit unseren Tipps werden Sie nicht zum Spielball der Fliehkräfte.
Vorsicht Kippgefahr
Viele Lenkende von Staplern sind sich nicht bewusst, dass ihr Gefährt leer und beim Kurvenfahren kippanfälliger ist als beladen. Wenn der Stapler stürzt, wirkt er wie ein Katapult und schleudert den Menschen weg. Wie können Sie sich schützen?
Wenn Gabelstapler kippen, werden nicht angegurtete Lenkende vom Sitz geworfen. Manchmal versuchen sie panikartig, vom Gefährt ab zu springen. Dies gelingt nur selten, und so geschehen schwere Unfälle. Mitarbeitende werden vom stürzenden Stapler eingeklemmt oder vom Fahrerschutzdach getroffen. Sie erleiden schwerste Verletzungen, werden invalid oder sterben gar. Mit den richtigen Sicherheitsmassnahmen kann viel Leid vermieden werden.
Menschen sind keine Geschosse
Weshalb geschehen so viele Unfälle mit Stapler? Sie werden sehr schmal und hoch gebaut, um wendig zu sein und auch in engen Gängen manövriert werden zu können. Dies hat aber den Nachteil, dass sie sehr kippanfällig sind. Wenn die Lenkenden dies vergessen, wird es schnell gefährlich.
Die Hauptursachen für Kippunfälle sind:
- zu schnelles Fahren in Kurven
- Kurvenfahrt mit angehobener Last
- Fahren auf unebener Fahrbahn
- Überfahren einer Rampenkante und Abstürzen des Staplers
Eine Rückhalteeinrichtung wie eine Fahrerkabine, Bügeltüren oder Sitzgurten sind lebenswichtig. Für alle Gegengewichtsstapler und Seitenstapler bis 10 Tonnen Tragfähigkeit sind sie gar obligatorisch.
Ältere Stapler, die vom Hersteller noch nicht mit einer Rückhalteeinrichtung ausgestattet wurden, müssen nachgerüstet werden.
Die Aufsichtsorgane der Arbeitssicherheit (Suva, Kantone, SECO) kontrollieren seit dem 1. Januar 2004 bei ihren Betriebsbesuchen Gegengewichts- und Seitenstapler bis 10 Tonnen Tragfähigkeit und verlangen, wo nötig, die Nachrüstung der Fahrzeuge mit einer Personenrückhalteeinrichtung.
Rückhalteeinrichtungen auf einen Blick
Ein Sitzgurt schützt nur dann, wenn er auch stets getragen wird. Wenn Ihre Mitarbeitenden häufig auf- und absteigen müssen, neigen sie aus Bequemlichkeit dazu, die Gurte nicht immer zu schliessen. Häufig tragen die Lageristen Handschuhe. Wenn sich der Sitzgurt auch dann leicht bedienen lässt, wird dieser eher eingesetzt. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden, zu ihrem eigenen Schutz.
Wenn Sie ältere Stapler mit Sitzgurten nachrüsten, müssen alle Komponenten genügend solide sein. Es ist keine gute Idee, den Fahrersitz oder Sitzgurt am lose aufliegenden Batteriedeckel zu befestigen. Falls es keine andere Möglichkeit gibt, muss der Batteriedeckel gesichert werden, zum Beispiel mit Spanngurten.
Wer stellt Rückhalteeinrichtungen her?
Rückhalteeinrichtungen werden in der Regel von den Herstellern und Lieferanten von Staplern angeboten. Erkundigen Sie sich dort nach Rückhalteeinrichtungen, die für Ihre Stapler und deren Einsatz geeignet sind.
Müssen vorhandene Schutzeinrichtungen benutzt werden?
Beim Fahren mit Gabelstaplern müssen die vorhandenen Sitzgurten getragen werden. Gemäss den Art. 28
Worauf sollten Sie bei der Wahl der Rückhalteeinrichtung achten?
Einige Hersteller bieten aktive Systeme zur Stabilitätskontrolle bei Kurvenfahrten und Fahrten mit angehobener Last an. Sie erhöhen die Kippsicherheit des Gabelstaplers. Trotzdem können Fahrzeuge kippen, zum Beispiel bei einer unebenen Fahrbahn oder bei Bedienungsfehlern. Deshalb müssen in jedem Fall Personenrückhalteeinrichtungen eingebaut werden.
Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Schutzmassnahmen auf die Bedürfnisse der Staplerlenkenden. Wichtig ist, dass die Rückhalteeinrichtung
- den Fahrer nicht behindert, vor allem beim Auf- und Absteigen und Rückwärtsfahren
- sich für unterschiedliche Körpergrössen eignet
- einfach in der Handhabung und zuverlässig ist
Von Vorteil sind Personenrückhalteeinrichtungen, die zwangsläufig wirksam werden (z. B. Kabinentüren, seitliche Schutzbügel und Gurtschlossüberwachung).
Für ältere Gabelstapler, die vor dem 1.1.1997 in Verkehr gebracht wurden, werden von verschiedenen Herstellern so genannte Nachrüstsätze für den nachträglichen Einbau von Sitzgurten oder Bügeltüren angeboten.
Nachrüstung älterer Gabelstapler (vor dem 1.1.1997 in Verkehr gebracht)
Gestützt auf Art. 24
Deshalb müssen Gegengewichts- und Seitenstapler bis 10 Tonnen Tragfähigkeit, die vor dem 1.1.1997 in Verkehr gebracht wurden, auf Kosten des Betreibers mit Personenrückhalteeinrichtungen nachgerüstet werden. Auf eine Übergangsfrist wurde bewusst verzichtet.
Die Aufsichtsorgane der Arbeitssicherheit (Suva, Kantone, SECO) verlangen seit dem 1.1.2004 bei ihren Betriebsbesuchen wo nötig die Nachrüstung der Fahrzeuge. Das Ziel ist es, die schweren Verletzungen von Staplerfahrern bei Kippunfällen zu reduzieren. Zudem ist die Nachrüstung ein Gebot der Rechtssicherheit. Ohne Nachrüstung würden Arbeitnehmende, die einen älteren Stapler bedienen, einem höheren Risiko ausgesetzt als Fahrer eines neueren Staplers. Besonders stossend ist es, wenn im gleichen Betrieb unterschiedliche Sicherheitsstandards vorkommen.
Die Nachrüstung älterer Stapler mit Personenrückhalteeinrichtungen wird übrigens auch in den EU-Staaten verlangt, und zwar aufgrund der EG-Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie (89/655/EWG bzw. 95/63/EG).
Regelung für neuere Gabelstapler (vom 1.1.1997 bis 29.12.2009 in Verkehr gebracht)
Das hohe Kipprisiko von Gabelstaplern führte dazu, dass in Europa seit dem 1.1.1996 und in der Schweiz seit dem 1.1.1997 neu in Verkehr gebrachte Gegengewichtsstapler und Seitenstapler bis 10 Tonnen Tragfähigkeit [1] mit einer Personenrückhalteeinrichtung ausgerüstet sein müssen.
Die Hersteller müssen dafür sorgen, dass ihre Maschinen die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Europäischen Maschinenrichtlinie 98/37/EG
Demzufolge müssen neuere Gabelstapler, d.h. Geräte, die nach dem 1.1.1997 in Verkehr gebracht wurden, vom Hersteller bzw. Inverkehrbringer mit einer Personenrückhalteeinrichtung ausgestattet worden sein. Wenn bei solchen Gabelstaplern die Personenrückhalteeinrichtung fehlt, so sind sie vom Inverkehrbringer nachzurüsten.
[1] Betroffen sind Gegengewichtsstapler (siehe ISO 5053, 3.1.3.1.1), Geländegängige Gabelstapler mit Hubgerüst (siehe ISO 5053 3.1.3.1.8) sowie Querstapler (siehe ISO 5053, 3.1.3.1.7) mit Tragfähigkeit bis 10 000 kg.
Inverkehrbringen neuer Gabelstapler (seit 29.12.2009)
Es dürfen nur neue Maschinen (z. B. Gabelstapler) in Verkehr gebracht werden, die den Anforderungen der Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, SR 819.14
Werden Stapler in Verkehr gebracht, welche die Anforderungen der Maschinenverordnung nicht erfüllen, hat der Inverkehrbringer mit einem kostenpflichtigen Marktüberwachungsverfahren und abschliessendem Verkaufsverbot zu rechnen.
Den Betrieben wird beim Einsetzen (Kaufen, Leasen, Mieten) empfohlen, die Stapler sofort nach Erhalt auf ihre Konformität hin zu überprüfen (siehe auch Arbeitsmittel – Sicherheit beginnt beim Kauf im Download- & Bestell-Center) und die Mängel dem Inverkehrbringer schriftlich zur Behebung zu melden.