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Unfallbeispiel Tankrevision: Explosionen erfolgreich verhindern

Explosionsfähige Atmosphären bilden sich schnell und unbemerkt. Wer diese Gefahr nicht erkennt, riskiert eine Explosion. So geschehen in diesem Unfallbeispiel eines Tankrevisors. Er verlor bei Arbeiten an einer Auffangwanne unter einem Öltank sein Leben. Hier erfahren Sie, wie man solche Risiken in den Griff kriegt.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Dieses Unfallbeispiel ist tragisch: Ein Tankrevisor rührt in einer Auffangwanne unter einem Öltank einen lösemittelhaltigen Anstrich an. Dafür benützt er eine Bohrmaschine mit Rühraufsatz. In diesem Moment kommt es zu einer gewaltigen Explosion.

      Was war der Grund dafür?

      • Die Auffangwanne wurde nicht mit dem Absaugventilator entlüftet und es bildete sich eine explosionsfähige Atmosphäre.
      • Der Tankrevisor hat die lebenswichtigen Regeln nicht eingehalten, fing Feuer und erlag später seinen Verbrennungen.

      Klar ist: Der Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten ist gefährlich, in diesem Fall insbesondere wegen der entstandenen Dämpfen. Halten Sie sich an die lebenswichtigen Regeln und retten Sie so Leben.

      Lösemitteldämpfe nicht abgesaugt

      Ein Tankrevisor hatte zusammen mit einem Hilfsarbeiter den Auftrag, die Auffangwanne eines Heizöl-Tanks neu zu beschichten. In der 1,6 Meter tiefen Wanne stehend, mischte der Tankrevisor die verschiedenen Komponenten des lösemittelhaltigen Anstrichs in einem Kessel. Dafür benutzte er eine Bohrmaschine mit Rühraufsatz. Als die Grundiermischung aufgebraucht war, rührte er mit dem gleichen Hilfsmittel eine neue an.

      Durch die Lösemitteldämpfe hatte sich in der Wanne eine explosionsfähige Atmosphäre gebildet, da die Wanne nicht mit dem Absaugventilator entlüftet wurde. Zudem verwendete der Verunfallte ein ungeeignetes, nicht explosionsgeschütztes Rührwerkzeug (Bohrmaschine), das schliesslich zur Zündquelle des Brandes wurde.

      Die Feuerwalze warf den Hilfsarbeiter auf dem Weg zum Transportfahrzeug von hinten zu Boden. Nachdem er realisiert hatte, dass sich in der Wanne ein explosionsartiger Brand (Verpuffung) ereignet hatte, eilte er seinem Kollegen zu Hilfe. Dessen Kleider, der Anstrich an den Wänden der Wanne und der Kessel mit der Grundiermischung standen bereits in Flammen. Mit Wasser aus der nahen Löschstation gelang es dem Hilfsarbeiter, das Feuer zu löschen und seinen Kollegen ins Freie zu bringen.

      Der Tankrevisor starb am nächsten Tag an den Folgen seiner schweren Verbrennungen. Der Hilfsarbeiter hatte Brandverletzungen am Hals, konnte jedoch ambulant behandelt werden.

      Tödlicher Unfall wegen Nicht-Einhalten lebenswichtiger Regeln

      Tödlicher Unfall wegen Nicht-Einhalten lebenswichtiger Regeln

      Die nötigen lebenswichtigen Regeln hätten diesen Unfall verhindert: Regel 7: «Wir entfernen brennbare Stoffe oder sorgen dafür, dass sich diese nicht entzünden können» Regel 8: «In engen Räumen verhindern wir mit einem Absaugventilator Explosionen und Vergiftungen» Halten Sie die lebenswichtigen Regeln immer ein und sagen Sie STOPP, wenn eine gefährliche Situation entsteht.
      Mehr zu den lebenswichtigen Regeln

      So verhindern Sie ähnliche Unfälle

      Mit geeigneten Massnahmen können Sie die Entstehung explosionsfähiger Atmosphären und deren Zündung kurzum verhindern. Hier finden Sie entsprechende Sicherheitstipps.

      Arbeitgeber und Vorgesetzte

      • Stellen Sie bei Arbeiten mit Produkten, die leichtbrennbare Flüssigkeiten enthalten (z. B. Farben, Lacke, Polyesterharze), geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung:
        - der baulichen Situation angepasste Lüftungsleitungen in genügender Länge
        - explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel (z. B. Motoren, Leuchten)
        - je nach Situation zusätzlich geeignete Atemschutzgeräte
      • Informieren Sie die Mitarbeitenden über die Gefährdungen und instruieren Sie sie über die notwendigen Massnahmen.
      • Kontrollieren Sie das Verhalten der Mitarbeitenden regelmässig. Sagen Sie bei Missachtung der Sicherheitsregeln STOPP und setzen Sie deren Einhalten durch.

      Arbeitnehmende

      • Sorgen Sie bei Beschichtungsarbeiten immer für eine gute Lüftung. Insbesondere in engen Räumen ist dabei immer ein explosionsgeschützter und leistungsfähiger Absaugventilator zu verwenden – ohne Ausnahme!
      • Treffen Sie bei Arbeiten mit leichtbrennbaren Produkten die Schutzmassnahmen (u.a. explosionsgeschützter Ventilator und Betriebsmittel) gemäss den Weisungen des Arbeitgebers (Arbeitsabläufe).
      • Sind keine geeigneten Arbeitsmittel vorhanden, sagen Sie STOPP, unterbrechen Sie die Arbeit und fordern Sie vom Arbeitgeber geeignete Arbeitsmittel ein.
      • Verwenden Sie ausschliesslich explosionsgeschützte Geräte für Arbeiten, bei denen Dämpfe von leichtbrennbaren Flüssigkeiten vorhanden sind oder auftreten können.

      Mit der Umsetzung dieser Massnahmen tragen Sie massgeblich dazu bei, Leben zu bewahren und menschliches Leid zu verhindern.

      Rechtliche Grundlagen

      • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 36  Explosions- und Brandgefahr
      • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 29  Zündquellen

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