Arbeitssicherheit bei Naturgefahren
Naturgewalten stellen ein zusätzliches Risiko dar. Die Gefahrensituation kann sich dabei rasch ändern. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Gesetze und Verordnungen sowie nützliche Informationen, welche Vorkehrungen Sie bei Arbeiten im Bereich von Naturgefahren treffen müssen.
Inhalt
Kurz und bündig
Arbeiten im Bereich von sogenannten Naturgefahren bergen häufig ein hohes Risiko zusätzlich zur Absturzgefahr. Dabei geht es nicht nur um Steinschlag oder Stürme. Denken Sie zum Beispiel auch an Sonne, Hitze und UV-Strahlung. Berücksichtigen Sie deshalb immer auch Naturereignisse in Ihrem «Safety Management» und in Ihren Sicherheitsregeln.
Achten Sie bei der Planung auf folgende Punkte:
- Führen Sie eine systematische Gefahrenermittlung und konsequente Massnahmenplanung durch und dokumentieren Sie diese.
- Besprechen Sie Gefahren und Massnahmen mit allen Beteiligten.
- Erstellen Sie vor Beginn der Arbeiten ein Sicherheits- und Rettungskonzept (SiKo) inklusive Alarmierungsplan.
So sorgen Sie für einen funktionierenden Schutz vor Naturgefahren.
Hohe Risiken erfordern Abklärungen
Zur Grundvoraussetzung für sicheres Arbeiten im Bereich von Naturgefahren gehören die folgenden Punkte:
- Systematische Gefahrenermittlung und konsequente Massnahmenplanung. Nutzen Sie die unten aufgeführten Checklisten als Hilfsmittel.
- Regeln Sie die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten.
- Klare Kommunikation in allen Situationen.
- Beurteilen Sie die Restrisiken regelmässige neu, um die Massnahmen rechtzeitig anzupassen.
Ziehen Sie spezialisierte Fachleute bei, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden nicht über das notwendige Wissen verfügen, um die Risiken zu beurteilen.
Relevante Naturgefahren
Es gibt ganz unterschiedliche Naturgefahren, die Sie bei Arbeiten im Freien im Blick haben sollten. Nicht immer ist die Gefahr unmittelbar ersichtlich. Denken Sie ausserdem daran, dass sich die Verhältnisse sehr rasch ändern können. Die wichtigsten Gefahren sind:
- Steinschlag, Blockschlag, Fels- oder Bergsturz
- Rutschung, Murgang
- Lawine, Schneefall
- Hochwasser
- Gewitter, Starkregen, Hagel
- Wasser in Flüssen und Seen
- Windeinwirkung, Sturm
- Hitze, Ozon, Sonneneinstrahlung
- Frost, Eisglätte
- Waldbrand
- Erdbeben
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept (SiKo)
Für die systematische Koordination und Dokumentation empfehlen wir, ein projektspezifisches Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept (SiKo) zu erstellen, das alle relevanten Beteiligten einbezieht. Zum Aufbau eines SiKos gehören:
- Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziel, Projekt- und Arbeitsbeschrieb, Situationsskizze
- Sicherheits- und Baustellenorganisation, Kommunikation
- Ausbildung, Instruktion, Information
- Sicherheitsregeln
- Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung
- Massnahmenplanung und -realisierung
- Notfallorganisation, Rettungskonzept, Rettungsmittel
- Mitwirkung
- Gesundheitsschutz
- Kontrolle, Audit
Mehr Informationen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept (SiKo).
Weiterführende Links
Nachfolgend finden Sie Links zu aktuellen amtlichen Informationswebseiten zu bestimmten Naturgefahren.
- Hydrologiedaten
des Bundesamtes für Umwelt - Informationsplattform
der Schweizer Seepolizeien - Aktuelle Naturgefahrensituation in der Schweiz auf dem Naturgefahrenportal
des Bundes - Informationsseite
des Bundesamts für Umwelt (BAFU) - Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT
- WSL – Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF
- Leitlinie Sicherheit bei Arbeiten am Fels und an Schutzbauwerken für Naturgefahren (Hilfsmittel
zur Koordination und Dokumentation)
Nachfolgend finden Sie die relevanten Gesetze und Verordnungen für Arbeiten im Bereich von Naturgefahren.
Arbeitsgesetz (ArG)
- Art. 6
Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3)
- Art. 2
Grundsatz - Art. 3
Besondere Pflichten des Arbeitgebers - Art. 5
Information und Anleitung der Arbeitnehmer - Art. 6
Anhörung der Arbeitnehmer - Art. 7
Zuständigkeiten für den Gesundheitsschutz - Art. 10
Pflichten der Arbeitnehmer - Art. 20
Sonneneinwirkung und Wärmestrahlung - Art. 21
Arbeit in ungeheizten Räumen oder im Freien - Art. 27
Persönliche Schutzausrüstung - Art. 36
Erste Hilfe
Unfallversicherungsgesetz (UVG)
- Art. 82
Allgemeines
Bauarbeitenverordnung (BauAV)
- Art. 3
Planung von Bauarbeiten - Art. 4
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept - Art. 7
Warnkleider - Art. 8
Rettung von Verunfallten - Art. 16
Fahrbahnen - Art. 17
Schutz vor einstürzenden und herabfallenden Gegenständen und Materialien - Art. 18
Werfen oder Fallenlassen von Gegenständen und Materialien - Art. 19
Fahrten von Transportfahrzeugen und Baumaschinen - Art. 23
Verwendung eines Seitenschutzes - Art. 29
Andere Absturzsicherungen - Art. 30
Bestehende Anlagen - Art. 33
Luftqualität - Art. 35
Ertrinkungsgefahr - Art. 37
Sonne, Hitze und Kälte - Art. 39
Naturgefahren - Art. 40
Transport - Art. 68 bis 80
Gräben, Schächte und Baugruben - Art. 87 bis 101
Untertagarbeiten - Art. 102 bis 110
Abbau von Gestein, Kies und Sand - Art. 118
Arbeiten am hängenden Seil
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
- Art. 3 bis 10
Pflichten des Arbeitgebers - Art. 11
Pflichten des Arbeitnehmers - Art. 11a
Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit - Art. 38
Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstungen - Art. 45
Schutz gegen gesundheitsgefährdende Strahlen