Tödlicher Sturz vom Treppenpodest
Ungesicherte Absturzkanten führen immer wieder zu Unfällen. In unserem Unfallbeispiel trägt die Bauleitung einen Teil der Verantwortung, doch auch die Fachkräfte treffen eine falsche Entscheidung. Verwenden Sie dieses Unfallbeispiel, um Ihre Fachkräfte für die Gefahren von Absturzkanten zu sensibilisieren.
Inhalt
Kurz und bündig
Ein Gartenbauer, der eine Karrette rückwärts eine Treppe hinaufzieht, macht auf dem Podest einen Schritt zu viel und stürzt 3 Meter in die Tiefe. Er prallt mit dem Kopf auf dem Plattenboden auf und zieht sich tödliche Verletzungen zu.
Mehrere Ursachen haben zu diesem Absturz beigetragen:
- Die Bauleitung liess den temporären Seitenschutz entfernen, bevor eine gleichwertige Schutzvorrichtung montiert war. Die Montage des definitiven Geländers verzögerte sich.
- Die Arbeiter haben eine lebenswichtige Regel für den Hochbau missachtet: «Absturzkanten sichern».
- Die Arbeiter haben den Sicherheitsmangel erkannt, aber trotzdem zu arbeiten begonnen.
Hätten die Arbeiter STOPP gesagt und bis zur Sicherung der Absturzkante mit der Arbeit zugewartet, hätten sie diesen Unfall vermeiden können.
Gartenbauer tödlich verunfallt
Ein Gartenbauer und seine Arbeitskollegen sollen die Begrünung eines Garagendachs ausführen. Als sie am Arbeitsort ankommen, bemerken sie, dass am Treppenpodest beim Treppenaufgang weder Geländer noch Seitenschutz montiert sind. Sie besprechen, was sie tun sollen. Schliesslich entscheiden Sie sich, die Arbeiten trotz der Sturzgefahr auszuführen, aber auf dem Treppenpodest besonders gut aufzupassen.
Der erste Arbeiter zieht eine Karrette rückwärts die Treppe hoch und gelangt über das ungesicherte Treppenpodest auf das Garagendach. Sein Kollege will auf die gleiche Weise eine weitere Karrette aufs Dach bringen. Auf dem Podest macht er jedoch einen Schritt zu viel und fällt rückwärts ins Leere. Er stürzt 3 Meter tief auf einen Plattenboden und verletzt sich schwer am Kopf. Drei Tage später stirbt er im Spital an seinen Verletzungen.
Analyse der Fehlerkette
Wenn Sie dieses Unfallbeispiel gemeinsam mit Ihren Fachkräften näher anschauen, wird schnell klar, dass mehrere Ursachen zu diesem fatalen Sturz beigetragen haben.
Absturzstelle nicht gesichert
Am Treppenpodest waren weder das definitive Geländer noch ein temporärer Seitenschutz angebracht. Da die Absturzhöhe mehr als 2 Meter betrug, wäre ein solcher Schutz obligatorisch gewesen. Tatsächlich hatte der Bauunternehmer den temporären Seitenschutz zuvor entfernt, damit der Stahlbauer das definitive Geländer montieren konnte. Bis dahin jedoch blieb das Treppenpodest ungeschützt.
Lebenswichtige Regeln missachtet
Die Gartenbau-Arbeiter erkannten zwar die Gefahr sofort, trafen dann aber die falsche Entscheidung: Das ungesicherte Treppenpodest war ein gravierender Sicherheitsmangel, denn es verstösst gegen eine der acht lebenswichtigen Regel für den Hochbau: «Wir sichern Absturzkanten ab einer Absturzhöhe von 2 m.» In dieser Situation hätten die Arbeiter STOPP sagen und warten müssen, bis der Sicherheitsmangel behoben war. Erst dann hätten sie mit ihrer Arbeit beginnen dürfen.
So verhindern Sie ähnliche Unfälle
Bauleitung
Die Bauleitung muss die Bauabläufe aller beteiligten Unternehmen so planen und organisieren, dass Deckenkanten mit einer Absturzhöhe über 2 Meter immer und überall mit einem dreiteiligen Seitenschutz oder einem definitiven Geländer gesichert sind.
Arbeitgebende und Vorgesetzte (von allen am Bau beteiligten Unternehmen)
- Kontrollieren Sie vor Beginn der Arbeiten, ob alle notwendigen Schutzeinrichtungen vorhanden sind.
- Falls ein Seitenschutz oder ein Fassadengerüst fehlt, obwohl die Absturzhöhe mehr als 2 Meter beträgt, darf nicht gearbeitet werden. Unterbrechen Sie bereits begonnene Arbeiten, bis die Gefahr beseitigt ist.
- Ein temporärer Seitenschutz darf nur entfernt werden, wenn an dieser Stelle bereits eine andere Schutzvorrichtung montiert ist.
- Melden Sie ungesicherte Absturzstellen unverzüglich der Bauleitung oder sorgen Sie selbst dafür, dass der Mangel fachgerecht behoben wird.
- Kontrollieren Sie, ob Ihre Arbeitsanweisungen eingehalten werden.
Mitarbeitende
- Informieren Sie sich über die möglichen Gefahren.
- Befolgen Sie die Arbeitsanweisungen Ihrer Vorgesetzten.
- Betreten Sie Deckenkanten mit einer Absturzhöhe von über 2 Meter nur, wenn der nötige Seitenschutz vorhanden ist.
- Sagen Sie STOPP, wenn an solchen Stellen die Absturzsicherung fehlt. Beheben Sie den Mangel umgehend oder informieren Sie Ihre vorgesetzte Person und/oder die Bauleitung.
Downloads und Bestellungen
Rechtliche Grundlagen
Zum vorliegenden Unfallbeispiel sind die nachfolgenden gesetzlichen Vorschriften relevant. Sie regeln unter anderem, wie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen beteiligten Unternehmen koordiniert wird, wie Absturzkanten gesichert werden und wie Arbeitnehmende reagieren sollen, wenn sie einen Sicherheitsmangel entdecken.
- Bauarbeitenverordnung Art. 3
Planung von Bauarbeiten - Bauarbeitenverordnung Art. 23
Verwendung des Seitenschutzes - Verordnung über die Unfallverhütung Art. 9
Zusammenwirken verschiedener Betriebe - Verordnung über die Unfallverhütung Art. 21
Abschrankungen und Geländer - Verordnung über die Unfallverhütung Art. 11