Unfall: Bei Grabeneinsturz schwer verletzt
Der Unfall «Bei Grabeneinsturz schwer verletzt» zeigt, wie schnell die Missachtung von lebenswichtigen Regeln sich fatal auswirken kann. Weil bei einem Graben keine Spriessung eingebaut worden war, wurde ein Mensch lebensgefährlich verletzt. Mit diesem Unfallbeispiel können Sie Ihre Mitarbeitenden sensibilisieren.
Inhalt
Kurz und bündig
Im Hochbau und Tiefbau sind Sicherheitsregeln zentral, um sich und andere vor Unfällen zu schützen. Dies gilt besonders, wenn ein Graben ausgehoben wird. Dies zeigt der Arbeitsunfall eines Arbeiters deutlich.
Was geschah?
- Ein Arbeiter wird in einem zwei Meter tiefen Graben verschüttet und schwer verletzt, weil eine Grabenwand einstürzt.
- Der Unfall konnte geschehen, weil der Graben nicht gesichert war.
- Das Einhalten dieser lebenswichtigen Regel für den Hochbau hätte den Unfall verhindert: «Wir sichern Gräben und Baugruben ab einer Tiefe von 1,5 Metern».
Mit einer korrekten Sicherung des Grabens und der Baugrube hätte der Mann keine lebensgefährlichen Verletzungen erlitten.
Rekonstruktion des Unfalles
Diese Schilderung beruht auf einem wahren Unfall.
Für die Verlegung einer Fäkalleitung beim Bau eines Stadions wird ein zwei Meter tiefer Graben ausgehoben. Der Mitarbeiter eines Tiefbauunternehmens steht im Graben, als eine der senkrechten Grabenwände einstürzt. Sie verschüttet den Arbeiter, der nicht fliehen kann. Er wird von einem halben Kubikmeter Erde bis zum Oberkörper zugedeckt und an die gegenüberliegende Grubenwand gedrückt.
Obwohl ihm die Arbeitskollegen sofort zur Hilfe eilen und ihn frei schaufeln, muss er mit schweren inneren Verletzungen ins Spital eingeliefert werden. Die Ärzte diagnostizieren einen Leber-, Nieren- und Milzriss sowie Rippenbrüche.
Graben ungenügend gesichert
Eine Baugrube oder Gräben ab einer Tiefe von 1,5 Metern müssen gesichert werden. Im vorliegenden Fall hatte jedoch niemand die notwendigen Massnahmen getroffen, um den Graben gegen Einsturz zu sichern. Wäre im Graben eine Spriessung eingebaut oder die Grabenwand genügend stark abgeböscht worden, um ihre Stabilität zu gewährleisten, wäre dieser Unfall nicht geschehen. Der Arbeiter hatte grosses Glück, dass er überlebt hat. Denn ähnliche Unfälle enden oft tödlich.
So verhindern Sie ähnliche Unfälle
Arbeitgebende und Vorgesetzte
- Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden, nur in Gräben zu arbeiten, die gegen Einsturz gesichert sind.
- Lassen Sie als Vorarbeiter oder Polier nicht zu, dass Arbeiter in ungesicherte Gräben steigen.
- Kontrollieren Sie vor dem Ausführen der Arbeiten, ob alle notwendigen Schutzeinrichtungen vorhanden sind.
- Bereiten Sie Arbeiten in Gräben so vor, dass sie zu jedem Zeitpunkt gesichert ausgeführt werden können.
- Stellen Sie die Arbeiten umgehend ein, wenn bei einem Graben von mehr als 1,5 Metern Tiefe und mit senkrechten Grabenwänden eine Spriessung fehlt.
- Kontrollieren Sie, ob Ihre Arbeitsanweisungen eingehalten werden.
Mitarbeitende
- Informieren Sie sich über die möglichen Gefahren und verlangen Sie vom Arbeitgebenden eine Instruktion.
- Befolgen Sie die Arbeitsanweisungen Ihrer Vorgesetzten.
- Sagen Sie STOPP, wenn Sie in Gräben arbeiten sollen, die tiefer sind als 1,5 Meter und trotz senkrechten Wänden nicht verspriesst sind. Stellen Sie die Arbeit ein. Informieren Sie Ihre Vorgesetzten und beheben Sie den Mangel.
Downloads und Bestellungen
Rechtliche Grundlagen
Hier finden die Verordnungen, die für diese Instruktion wichtig sind.
- Bauarbeitenverordnung Art. 3
: Planung von Bauarbeiten - Bauarbeitenverordnung Art. 68 bis 76
: Gräben, Schächte und Baugruben - Bauarbeitenverordnung Art. 77 und 78
: Spriessungen - Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6
und Art. 11 Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers - Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8
: Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren