Holzschutzmittel: Ausbildungsinstitutionen und Fachbewilligungen
Holzschutzmittel können für Mensch und Tier schädlich sein. Deshalb gilt deren Verwendung als besondere Gefahr. Hier finden Sie Möglichkeiten, wie Sie eine entsprechende Fachbewilligung erlangen können.
Inhalt
Kurz und bündig
Holzschutzmittel enthalten toxische Biozide. Eine unvorsichtige Anwendung kann Gesundheitsschäden hervorrufen. Deshalb gilt die Verwendung von Holzschutzmitteln als besondere Gefahr.
Beachten Sie folgende Rahmenbedingungen bezüglich der notwendigen Schulung:
- Holzschutzmittel erfordern eine Ausbildung, danach wird eine Fachbewilligung erteilt.
- Diese Ausbildung kann während der Berufsausbildung oder später durch eine spezifische Ausbildung erworben werden.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Holzschutzmittel einsetzen. Ausgenommen sind Lernende, die dies gemäss Bildungsplan tun müssen.
Das Bundesamt für Umwelt BAFU führt eine Liste mit anerkannten Abbildungsabschlüssen sowie Ausbildungsinstitutionen.
Erforderliche Ausbildung und Nachweis
Für die berufliche oder gewerbliche Verwendung von Holzschutzmitteln ist eine Fachbewilligung notwendig. Der Grund dafür liegt in der toxischen Natur dieser Produkte, die gesundheitsschädigende Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt haben können.
Auffrischungskurs
Die Suva empfiehlt regelmässige Auffrischungskurse. So leisten Sie ein wertvolles Investment in Ihre Mitarbeitenden: Sie können dadurch ihr Wissen aufrechterhalten und auch neues dazulernen.
Ausbildungsinstitutionen
In Sachen Holzschutzmittel-Ausbildung ist das Bundesamt für Umwelt zuständig. Dort finden Sie alle nötigen Informationen.
Die Fachbewilligung für die Verwendung von Holzschutzmitteln kann von Lernenden während der Berufsausbildung erlangt werden oder sie kann von Ihren Mitarbeitenden auch später mit abschliessender Prüfung erworben werden. (siehe BAFU, Fachbewilligungen
Zu Ihrem Überblick folgt eine Liste der anerkannten Ausbildungsabschlüsse sowie die zuständigen Trägerschaften und Prüfstellen:
Auskunft zur Ausbildungspflicht
Für allgemeine Auskünfte zur Ausbildungspflicht steht Ihnen das BAFU und die Suva gerne zur Verfügung.
Bundesamt für Umwelt BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie
Gesetzliche Grundlagen
- Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), SR 814.81, Art. 7-12
- Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Holzschutzmitteln (VFB-H), SR 814.812.37
- Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6
Information und Anleitung der Arbeitnehmer - Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), SR 832.30, Art. 7
und Art. 8 - Jugendschutzverordnung Art. 4
Gefährliche Arbeiten