ASA-Richtlinie: Mitwirkung der Mitarbeitenden
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sich Arbeitgeber und Mitarbeitende gleichermassen für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen einsetzen. Nutzen Sie den Erfahrungsschatz Ihrer Beschäftigten und räumen Sie ihnen eine Mitsprache in Sicherheitsfragen ein. Wir stehen Ihnen mit Ratschlägen zur Seite.
Inhalt
Kurz und bündig
Bei der Mitwirkung Ihrer Beschäftigten in Fragen der Arbeitssicherheit geht es darum, deren Wissen optimal einzusetzen und sie zu Beteiligten zu machen. Berücksichtigen Sie dabei folgende Punkte:
- Beziehen Sie Ihre Beschäftigten in die Gefahrenermittlung und die Entwicklung von Schutzmassnahmen mit ein.
- Denken Sie daran, dass gemeinsam getroffene Entscheidungen besser akzeptiert und mitgetragen werden.
- Fordern Sie Ihre Mitarbeitenden auf, bei gefährlichen Situationen STOPP zu sagen.
ASA-Sicherheitssystem gemeinsam gestalten
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitnehmer in Fragen des Gesundheitsschutzes zur Mitwirkung heranzuziehen (Arbeitsgesetz Art. 6
Mitarbeitende informieren und beteiligen
Um die Mitwirkung Ihrer Beschäftigten zu ermöglichen, ist es Ihre Aufgabe als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin, Informationen und Anleitungen zu geben und Ihre Mitarbeitenden in allen Belangen von Sicherheit und Gesundheitsschutz anzuhören.
- Beziehen Sie Ihre Mitarbeitenden beim Ermitteln von Gefahren und Festlegen von Schutzmassnahmen mit ein.
- Informieren Sie die Mitarbeitenden frühzeitig über geplante organisatorische Massnahmen (Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten, Pausen-, Raucherregelungen usw.).
- Geben Sie ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme.
- Informieren Sie die Mitarbeitenden, dass sie festgestellte Sicherheitsmängel sofort beheben oder – wenn dies nicht möglich ist – den Vorgesetzten melden müssen.
- Fordern Sie Ihre Mitarbeitenden auf, bei gefährlichen Situationen STOPP zu sagen.
Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden
Vorgesetzte können ausgewählte Mitarbeitende mit besonderen Sicherheitsaufgaben betrauen. Voraussetzung ist, dass diese eine entsprechende Aus- und Weiterbildung erhalten und über ihre Aufgaben und Kompetenzen informiert sind.
Für alle Beschäftigten gilt, dass sie bei gefährlichen Situationen berechtigt sind, STOPP zu sagen. Erst wenn die Gefahren beseitigt sind, darf die Arbeit wieder aufgenommen werden.
Die aktive Rolle der Mitarbeitenden in Fragen der Arbeitssicherheit wird im Mitwirkungsgesetz