ASA-Richtlinie: Notfallorganisation im Betrieb
Wenn es im Betrieb zu einem Unfall kommt, sollten alle wissen, was zu tun ist. Die betriebliche Notfallorganisation regelt alle wichtigen Massnahmen, von der Ersten Hilfe bei Verletzungen bis zum Brandschutz. Wir unterstützen Sie bei der Notfallplanung.
Inhalt
Kurz und bündig
Im Fall eines Unfalls ist Zeit ein wichtiger Faktor. Von der Alarmierung bis zum Eintreffen der Sanität am Unfallort vergehen in der Regel 10 bis 15 Minuten. Wenn Sie über eine gut funktionierende Notfallorganisation verfügen, können Sie diese Zeit mit wertvollen Erste-Hilfe-Massnahmen überbrücken und damit Leben retten. Darauf sollten Sie achten:
- Treffen Sie Vorkehrungen, um bei Verletzungen und akuten Erkrankungen rasch und sachkundig Erste Hilfe leisten zu können.
- Passen Sie die Notfallorganisation bei nicht ortsfesten Arbeitsplätzen kontinuierlich an die neuen Verhältnisse an.
- Organisieren Sie Ihren Brandschutz im Einklang mit dem vorhandenen Brandrisiko.
Verhalten bei Notfällen organisieren
Ein Unfall, eine akute Erkrankung am Arbeitsplatz oder ein Brand sind Situationen, die unverhofft auftreten. Umso wichtiger ist es, auf solche Notfälle vorbereitet zu sein. Eine durchdachte Notfallorganisation, funktionierende Erste-Hilfe-Massnahmen und gut instruiertes Personal tragen erheblich zur Schadensminderung bei.
Eine Notfallorganisation ist keine statische Einrichtung. Richtiges Verhalten muss immer wieder geübt werden. Organisieren und üben Sie deshalb in regelmässigen Abständen Notfallszenarien und trainieren Sie das Problembewusstsein Ihrer Mitarbeitenden.
Richtig alarmieren
Wenn es zu einem Notfall kommt, müssen alle Beschäftigten in der Lage sein, die erforderliche Notrufnummer ohne Zeitverlust abzurufen.
- Versehen Sie alle Telefonapparate mit den Notfallnummern von Sanität, Ärzten, Feuerwehr, Spitälern und Rega. Stellen Sie an Kontaktpunkten Infotafeln mit wichtigen Angaben für den Notfall auf.
- Verteilen Sie aktuelle Listen oder Notfallkarten mit den Namen der Personen, die im Notfall kontaktiert werden müssen.
Erste Hilfe leisten
Speziell geschultes Personal ist in der Lage, im Notfall effizient und kompetent Erste Hilfe zu leisten. Wählen Sie deshalb Mitarbeitende für eine Ersthelfer-Ausbildung aus. Achten Sie darauf, dass diese ihr Wissen regelmässig auffrischen. Passen Sie die Zahl und die Ausbildung der Erste-Hilfe-Personen an die Unfall- und Gesundheitsgefahren in Ihrem Unternehmen an.
Gemäss dem Erste-Hilfe-Konzept, welches die Betriebsgefahren, die Grösse und die örtliche Lage des Betriebes berücksichtigt, sind gut zugängliche Notfallapotheken und nötigenfalls ein Sanitätsraum einzurichten. Was in einem Sanitätszimmer vorhanden sein soll, erfahren Sie in unserer Checkliste Sanitätsdienst für Firmen
Es empfiehlt sich das Notfallmaterial mit Defibrillatoren zu ergänzen, da diese im Fall eines Herz-Kreislauf-Stillstands Leben retten können. Wählen Sie dafür einen Standort aus, der zentral und leicht erreichbar ist und beachten Sie unsere Empfehlungen zum Einsatz von Defibrillatoren (AED).
Alle wichtigen Informationen zu Massnahmen der Ersten Hilfe können Sie der Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz Art. 36
Was tun, wenn es brennt?
Damit bei einem Brand alle einen kühlen Kopf bewahren, ist es hilfreich, wenn Sie auf ein Brandschutzkonzept zurückgreifen können. Darin werden Verhalten und Massnahmen im Brandfall geregelt. Entscheidende Massnahmen beziehen sich auf:
- Fluchtwege: Definieren und kennzeichnen Sie die Fluchtwege, achten Sie darauf, dass sie gut zugänglich und frei von Hindernissen sind. Bestimmen Sie einen Sammelplatz und machen diesen Ihrem Personal bekannt.
- Löschgeräte: Definieren Sie gut gekennzeichnete Standorte für Feuerlöschgeräte, überprüfen Sie periodisch deren Funktionsfähigkeit und instruieren Sie Ihr Personal über deren Handhabung.
- Feuerwehr: Kennzeichnen Sie die Zugänge zum Firmenareal und halten diese für die Feuerwehr frei. Informieren Sie die Feuerwehr über Gefahrenstoffe.
Weitere Informationen zum Brandschutz finden Sie über die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG)
Allein arbeitende Personen schützen
Eine Person gilt dann als allein arbeitend, wenn ihr nach einem Unfall oder in einer kritischen Situation nicht sofort Hilfe geleistet werden kann. Diese Gefahr besteht zum Beispiel, wenn eine Person ohne Sichtverbindung und ausser Rufweite zu anderen Personen arbeitet. Allein arbeitende Personen müssen in Sicherheitsfragen entsprechend instruiert werden und jederzeit die Möglichkeit haben, im Notfall Hilfe herbeizurufen.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Informationsschrift: Alleinarbeit kann gefährlich sein. Anleitung für Arbeitgeber und Sicherheitsbeauftragte