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Unfallbeispiel: Relatives Wagnis

Ein Skifahrer missachtet die vorhandenen Lawinenwarnungen, gerät abseits der Piste in eine Lawine und wird dabei so stark verletzt, dass er bei der Arbeit für längere Zeit ausfallen wird. Er ist ein sogenanntes «relatives Wagnis» eingegangen: Was zunächst harmlos klingt, kann grosse finanzielle Konsequenzen haben.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Bei einem relativen Wagnis ist die Handlung oder Tätigkeit – in diesem Beispiel das Skifahren – grundsätzlich voll von der Versicherung gedeckt, die versicherte Person geht jedoch ein übermässiges Wagnis ein, indem sie sich massiv unvorsichtig verhält. Als relative Wagnisse gelten auch andere Aktivitäten, bei denen objektiv grosse Risiken nicht auf ein vertretbares Mass vermindert werden, obwohl dies möglich wäre.

      Unfall abseits der Piste

      Ein bei der Suva versicherter Skifahrer will mit seinen drei Begleitern abseits der Piste ein Couloir, eine von Felsen begrenzte Rinne, befahren. Dazu fährt er unter einer Seilabsperrung durch und gelangt als Erster auf die sehr steile Strecke. Seine Kollegen folgen ihm, und einer von ihnen löst dabei eine grosse Schneebrettlawine aus. Der versicherte Skifahrer wird von dem Schneebrett erfasst und an den Armen verletzt.

      Die Geldleistungen werden gekürzt – warum?

      Am Unfalltag bestand erhebliche Lawinengefahr, und es wurde an verschiedenen Stellen davor gewarnt:

      • an der zentralen Informationstafel im Skigebiet
      • am Beginn der Abfahrt beim Skianschnallplatz
      • durch eine Seilabsperrung mit gelb-schwarzen Wimpeln entlang der Traverse

      Die Gruppe hat alle diese Warnungen missachtet und abseits der Pisten sehr steiles Gelände befahren. Sie hat sich damit einer besonders grossen Gefahr ausgesetzt und muss sich Grobfahrlässigkeit vorwerfen lassen. Die Suva muss daher von einem sogenannten «Wagnistatbestand» ausgehen: Der Versicherte ist ein zu grosses Wagnis eingegangen, weshalb die Suva seine Taggelder um mindestens 50 Prozent kürzen wird.

      Was sind die Folgen?

      Der versicherte Skifahrer in diesem Beispiel hat einen Monatslohn von 5000 Franken und somit Anspruch auf ein Taggeld von 142.50 Franken (5000 × 13 Monate : 365 Tage = 178.10, davon  80 Prozent). Wegen des Wagnistatbestands wird ihm dieses Taggeld nun um 50 Prozent auf 71.25 Franken gekürzt. Wenn man davon ausgeht, dass er 41 Tage lang nicht arbeitsfähig ist, bedeutet die Kürzung für ihn eine Einbusse von 2921.25 Franken (41 × 71.25 Franken).

      Unfallversicherungen kürzen oder verweigern nur die Geldleistungen – insbesondere Taggelder und Invalidenrenten. Beiträge an die Kosten für Rettung, Behandlung, Medikamente oder Transporte dürfen nicht gekürzt werden.

      Wie können Sie das vermeiden?

      Wenn Sie gefährliche Sportarten betreiben, nehmen Sie immer ein gewisses Risiko in Kauf. Wenn Sie ein Wagnis eingehen, müssen Sie damit rechnen, dass die Versicherung Ihnen bei einem Unfall die Leistungen kürzt. Bei Extremsportarten wie Base Jumping oder Downhill Mountain Biking geht es zudem nicht mehr nur um ein relatives, sondern um ein absolutes Wagnis: In solchen Risikosportarten ist bei Unfällen eine Leistungskürzung garantiert und Sie sollten eine zusätzliche Versicherung abschliessen, um eine Deckungslücke zu vermeiden. 

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