Unfallbeispiel: Absolutes Wagnis
Manche Freizeitaktivitäten sind so gefährlich, dass die Versicherung sie als absolutes Wagnis einstuft. Dies führt bei einem Unfall zu Leistungskürzungen. Dazu gehören zum Beispiel Mountainbike-Abfahrtsrennen und das Training dafür. Eine Bikerin ist bei so einem Training verunfallt und muss ein gekürztes Taggeld in Kauf nehmen.
Inhalt
Kurz und bündig
Ein absolutes Wagnis ist eine Handlung oder Tätigkeit, die immer mit grossen Gefahren verbunden ist und deren Risiken Sie nicht auf ein vernünftiges Mass senken können, indem Sie besonders vorsichtig sind oder andere Massnahmen treffen.
Zudem gehen Sie ein absolutes Wagnis ein, wenn Ihre Handlung mit besonders grossen Gefahren verbunden ist und keinen schützenswerten Charakter hat, oder wenn sie unsinnig oder verwerflich erscheint.
Unfall mit dem Mountainbike
Eine bei der Suva versicherte Bikerin trainiert auf der Downhill-Rennstrecke für ein Rennen. Dabei stürzt sie schwer und bricht sich ihr Handgelenk.
Die Geldleistungen werden gekürzt – warum?
Gewisse gefährliche Sportarten gelten als absolutes Wagnis. Dazu gehören Mountainbike-Abfahrtsrennen – das sogenannte Downhill Biking – und das Training auf der Rennstrecke. Unfallversicherungen kürzen bei absoluten Wagnissen die Geldleistungen um 50 Prozent, in besonders schweren Fällen werden sie sogar ganz verweigert. Dabei machen Versicherungen keinen Unterschied zwischen Hobby- und Profi-Downhiller. Ausschlaggebend ist, dass das Verletzungsrisiko beim Abfahrt-Bikesport wesentlich höher ist als beim gewöhnlichen Biken.
Was sind die Folgen?
Die versicherte Bikerin in diesem Beispiel hat einen Monatslohn von 4400 Franken und somit Anspruch auf ein Taggeld von 125.40 Franken (4400 × 13 Monate : 365 Tage, davon 80 Prozent). Wegen des Wagnisses, das sie eingegangen ist, als sie verunfallte, wird ihr dieses Taggeld um 50 Prozent auf 62.70 Franken gekürzt. Wenn sie 34 Tage lang Taggeld erhält, muss sie eine Einbusse von 2131.80 Franken (34 × 62.70 Franken) in Kauf nehmen.
Unfallversicherungen kürzen oder verweigern nur die Geldleistungen – insbesondere Taggelder und Invalidenrenten. Beiträge an die Kosten für Rettung, Behandlung, Medikamente oder Transporte dürfen nicht gekürzt werden.
Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz
Falls Sie Downhill-Bikerin oder -Biker sind oder eine andere Risikosportart betreiben, lohnt es sich, Ihren Versicherungsschutz genau abzuklären und allenfalls individuell anzupassen. Sie können für den Fall, dass die Versicherungen Ihnen Leistungen kürzen oder verweigern, innerhalb der UVG-Zusatzversicherung eine Ergänzungsdeckung abschliessen. Downhill-Bikerinnen und -Biker sollten sich zudem überlegen, eine Privathaftpflicht für die Deckung von Drittschäden abzuschliessen.
Biken als relatives Wagnis
«Normales» Mountainbiking ist grundsätzlich eine voll gedeckte Sportart. Wenn Sie beim Biken besonders grosse Risiken eingehen und dabei verunfallen, müssen Sie aber damit rechnen, dass Ihre Versicherung dies als relatives Wagnis einstuft. Dann werden die Geldleistungen um mindestens 50 Prozent gekürzt. Besonders grosse Risiken beim Biken sind zum Beispiel ein sehr hohes Tempo, sehr ungünstige Wetterbedingungen, mangelhafte Ausrüstung oder geringe Erfahrung. Bei relativen Wagnissen prüft die Versicherung den Einzelfall und berücksichtigt dabei die konkreten Umstände.