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Mit Sicherheit mehr Spass an Grümpelturnieren

Das gemeinsame Engagement von Suva und Organisatoren für mehr Sicherheit an Grümpel- und Firmenturnieren lohnt sich: In den letzten Jahren ist das Unfallrisiko an den von der Suva unterstützten Turnieren markant zurückgegangen.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Sie organisieren ein Grümpel- oder Firmenturnier? Wir bieten Ihnen Material, Zugang zu ausgebildeten Schiedsrichtern und finanzielle Unterstützung. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, das Turnier nach den Sicherheitsanforderungen der Suva durchzuführen.

      Alle Details zu den Leistungen der Suva und zu Ihren Verpflichtungen als Organisatorin oder Organisator finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

      Leistungen der Suva

      1. Zugang zu ausgebildeten Schiedsrichtern

      In Absprache mit den Regionalverbänden des Schweizerischen Fussballverbands SFV vermitteln wir Ihnen ausgebildete Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter für eine professionelle Leitung der  Partien.

      2. Bestellbares Material

      • Schienbeinschoner
      • Stutzen
      • Überzieher
      • Absperrband
      • Plakate A3
      • Grosse Fairplay-Bande (1.4 x 2m)
      • Kleine Fairplay-Bande  (0.84 x 0.59m)

      3. Audiospots

      Wir stellen Ihnen zwei Audiospots (MP4-Dateien) mit knackigen Botschaften für fairen und unfallfreien Fussball zur Verfügung. Sie erhalten die Spots vier Wochen vor dem Turnierstart per E-Mail.

      4. Zugang zum Fairplay-Quiz und zu den 5 Fairplay-Regeln

      Vier Wochen vor dem Turnierstart senden wir Ihnen auch zwei Kurztexte für das attraktive Fairplay-Quiz sowie zu den 5 Fairplay-Regeln. Setzen Sie diese Texte in der Kommunikation mit den Teamverantwortlichen ein: So machen Sie «Fairplay» bereits vor dem ersten Anpfiff bei den Teams zum Thema.

      5. Finanzielle Entschädigung

      • Für Grümpelturniere:
        CHF 20.– pro Team, maximal CHF 2000.–
      • Für Suva-versicherte Firmenturniere:
        Übernahme Schiedsrichterspesen, maximal CHF 2500.–

      Hinweis: Bei Firmenturnieren handelt es sich um betriebs- oder konzerninterne Turniere.

      Teilnahmebedingungen

      • Das Turnier findet zwischen Mai und September im aktuellen Kalenderjahr statt.
      • Das Turnier findet in der Schweiz oder in Liechtenstein statt.
      • Die Anmeldung zur Aktion erfolgt mindestens zwei Monate vor dem Turnier.
      • Es nehmen mindestens 20 Erwachsenenteams teil. Ausnahme: Suva-versicherte Betriebe können ihr Firmenturnier auch mit weniger als 20 Teams anmelden.
      • Die Veranstaltenden ihrerseits verpflichten sich, das Turnier nach den unten aufgeführten Sicherheitsanforderungen und Teilnahmebedingungen der Suva durchzuführen.

      Leistungen der Veranstaltenden

      1. Der Veranstalter ist verantwortlich für folgende Hinweise im Reglement, im Turnierheft und auf der Webseite:

        Bei uns ist Fairplay angesagt! Wir halten uns an folgende 5 Fairplay-Regeln:
        - Ich handle vorbildlich
        - Ich akzeptiere Entscheide
        - Ich spiele verantwortungsvoll
        - Ich bleibe cool
        - Ich denke und handle positiv

        Mehr Infos findest du unter www.suva.ch/fairplay

        - Es ist obligatorisch, Schienbeinschoner zu tragen.
        - Trage zu deiner Sicherheit Nocken- oder Noppenschuhe.
        - Wärme dich vor jedem Spiel auf, und trinke während des Turniers keinen Alkohol.

        Teste dein Fussball-Wissen mit dem Fairplay-Quiz der Suva und gewinne 2 Saison-Abos deines Lieblingsclubs auf www.suva.ch/fairplay

      2. Der Veranstalter setzt nur ausgebildete Schiedsrichter ein. Er instruiert, unterstützt und bezahlt deren Spesen vor Ort.

        Die Schiedsrichter können beim regionalen Fussballverband reserviert werden. Die Suva liefert die Kontaktangaben. Ab dem 1. Juli 2024 betragen die Spesen gemäss den Richtlinien des SFV einschliesslich Reisespesen für Schiedsrichter wie folgt: Bis zu 4 Stunden CHF 180.–, ab 4 Stunden CHF 210.–.

      3. Der Veranstalter platziert die Plakate und gelieferten Banden der Suva 
        Die Baden und Plakate müssen an dafür geeignete Orte platziert werden, beispielsweise an Garderobetüren, Jury-Pult, Festwirtschaft, bei den Spielfeldern, usw...

      4. Der Veranstalter setzt das Schienbeinschoner-Obligatorium durch.
        Der Veranstalter kann den Teilnehmenden bei Bedarf Schienbeinschoner der Suva ausleihen.

      5. Der Veranstalter setzt die Audiospots punktuell ein

      6. Der Veranstalter stellt den Teamverantwortlichen die Kurztexte der Suva zur Verfügung
        Die Spielenden sollen sich vor dem Turnier mit dem Thema Fairplay auseinandersetzen. Diese Texte erhalten Sie vier Wochen vor dem Turnier per E-Mail zugesandt.

      7. Der Veranstalter gewährleistet Erste Hilfe und Notrufnummer-Organisation.

      Anmeldung und Vorgehen

      Sind Sie bereit, ein Turnier nach unseren Anforderungen durchzuführen? Melden Sie sich über unser Online-Formular an, wir werden Sie im Anschluss über das weitere Vorgehen informieren. Bitte beachten Sie unbedingt die unten aufgeführten Teilnahmebedingungen.

      Grümpelturnier anmelden

      Kontakt

      Raphael Ammann
      Rösslimattstrasse 39
      6005 Luzern

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      Sie haben ein Turnier mit unserer Unterstützung durchgeführt?

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