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Arbeitsmedizinische Vorsorge durch die Suva

Das Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es, beruflich bedingte Beanspruchungen von Mitarbeitenden zu erfassen sowie entsprechende Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Auf dieser Seite erhalten Sie ausführliche Informationen sowie eine Anleitung zur Nutzung unseres Kundenportals.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Wenn es in Ihrem Betrieb im Rahmen der Arbeitgeberpflichten nicht möglich ist, alle Gesundheitsrisiken zu eliminieren, und Restrisiken am Arbeitsplatz bestehen, müssen Sie die Suva darüber informieren. In diesen Fällen können wir arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für betroffene Mitarbeitende anordnen.

      • Die arbeitsmedizinische Vorsorge unterstützt Sie, Ihre Mitarbeitenden vor arbeitsbedingten Erkrankungen oder in der Person der Arbeitnehmenden liegenden Unfallgefahren zu schützen.
      • Nutzen Sie für die Anmeldung unseren online Service «Arbeitsmedizinische Vorsorge» im Kundenportal. Dieser ermöglicht einen sicheren, schnellen und einfachen Austausch von Daten.
      • Melden Sie Ihre Mitarbeitenden für die «Arbeitsmedizinische Vorsorge» direkt in unserem Kundenportal an.

      Stellung der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch die Suva

      Die Gesamtverantwortung für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit von Arbeitnehmenden liegt in der Schweiz gemäss Gesetzgebung beim Arbeitgeber. Im Rahmen dieser allgemeinen Pflichten sind die betrieblichen Gefährdungen der Arbeitnehmenden zu ermitteln und die erforderlichen Schutzmassnahmen nach anerkannten Regeln der Technik zu treffen. Dazu können auch Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) beigezogen werden. 

      Manchmal ist es allerdings nicht möglich oder unverhältnismässig, alle betrieblichen Gesundheitsrisiken auf diesem Weg zu eliminieren. Wenn in diesen Fällen Restrisiken am Arbeitsplatz bestehen und Gesundheitsschäden nicht ausreichend vermieden werden können, muss die Suva darüber informiert werden. Die Abteilung Arbeitsmedizin der Suva kann in diesen Fällen gemäss Art. 70  VUV Betriebe, Betriebsteile oder Arbeitnehmende, auch vorläufig, der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterstellen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anordnen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Factsheet «Arbeitsmedizinische Vorsorge».

      Abweichend von diesem gestuften Vorgehen müssen Arbeitnehmende, die für Arbeiten im Überdruck wie Bauarbeiten in Druckluft und Taucherarbeiten vorgesehen sind, sofort und vor Arbeitsaufnahme der Suva gemeldet werden. Sie dürfen diese Arbeiten nicht ausführen, solange dazu keine Stellungnahme der Suva vorliegt.

      Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge durch die Suva zählen grundsätzlich auch die vorsorglichen Gehöruntersuchungen mittels Audiomobilen. Die Abläufe unterscheiden sich allerdings von den hier beschriebenen. Spezifische Informationen dazu finden Sie hier.

      Ziele und Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge

      Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es, arbeitsbedingte Beanspruchungen zu erfassen sowie  arbeitsbedingte Erkrankungen einschliesslich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge dient auch der Erfassung von individuellen Risikofaktoren und der Beurteilung der Eignung von Arbeitnehmenden für bestimmte gefährdende Tätigkeiten.

      Für die arbeitsmedizinische Vorsorge stehen unterschiedliche Programme zur Verfügung. Welches zur Anwendung gelangt, und ob arbeitsmedizinische Vorsorge im konkreten Fall überhaupt angezeigt ist, entscheiden Arbeitsärztinnen und Arbeitsärzte der Suva. Sie beurteilen auch die Resultate aus den Vorsorgeprogrammen und leiten im Bedarfsfall weitere Abklärungen oder präventive Massnahmen ein. Ergibt die Beurteilung, dass für die betroffene Person eine erhebliche Gefährdung besteht, kann diese von der gefährdenden Arbeit ausgeschlossen (Nichteignung) oder nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden (bedingte Eignung).

      Ablauf arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

      Eine Unterstellung unter die arbeitsmedizinische Vorsorge wird dem Betrieb per Verfügung mitgeteilt. Er erhält dabei auch die Informationen, was von Seite Betrieb zu unternehmen ist. Innerhalb der arbeitsmedizinischen Vorsorge nehmen die Vorsorgeuntersuchungen eine zentrale Rolle ein, weshalb sie nachfolgend näher beschrieben werden. Für deren reibungslosen Ablauf entscheidend ist die kontinuierliche Aktualisierung der Daten. Bitte erfassen Sie zeitnah die Eintritte und Austritte von Mitarbeitenden in bzw. aus Gefährdungen für Ihren Standort. Damit vermeiden Sie unvollständige oder fehlerhafte Aufgebote.

      1. Schritt: Einladung zur Untersuchung

      Sie erhalten von uns eine Liste mit den zu untersuchenden Mitarbeitenden, die einer Gefährdung ausgesetzt sind, sowie Informationsschreiben für die betroffenen Mitarbeitenden.

      Bitte händigen Sie diese Informationsschreiben den Mitarbeitenden aus.

      2. Schritt: Untersuchung

      Für Vorsorgeuntersuchungen finden folgende Verfahren Anwendung:

      • Ärztliche Untersuchung: Die Mitarbeitenden werden von fachlich geeigneten Ärztinnen und Ärzten untersucht. Dazu geben die Mitarbeitenden das Informationsschreiben ab. Die Ärztin oder der Arzt kann so das Untersuchungsformular herunterladen und dieses nach der Untersuchung an uns übermitteln (siehe auch suva.ch/amvmedinfo)
      • Biomonitoring: Sie erhalten entsprechende Behälter von einem Labor und verteilen diese an die zu untersuchenden Mitarbeitenden. Die Proben senden Sie zurück an das Labor, das die erhobenen Befunde an uns übermittelt.
      • Befragung der Mitarbeitenden: Die Mitarbeitenden erhalten einen Link per E-Mail oder ein Informationsschreiben zugeschickt. Darin werden sie gebeten, die Online-Befragung zu ihrem Gesundheitszustand zu beantworten.

      3. Schritt: Beurteilung

      Sind die Ergebnisse aus den ärztlichen Untersuchungen oder den Befragungen unauffällig, erhalten Sie eine Eignungsmitteilung für die untersuchten Personen und die Angabe, wann die nächste Untersuchung fällig ist.

      Sind wegen auffälligen Untersuchungsbefunden und Resultaten zusätzliche Abklärungen angezeigt, werden diese individuell mit den Betroffenen und dem Betrieb veranlasst.

      Wir legen grossen Wert auf Datenschutz und Informationssicherheit. Unser Kundenportal baut auf branchenüblichen Sicherheitstechnologien auf, wendet strikte Richtlinien für den Schutz Ihrer Daten an und nutzt datenschutzsichernde Technologien wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für Ihre Daten.

      Weitere Informationen zum Ablauf, zu den Untersuchungsprogrammen und zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Factsheet «Arbeitsmedizinische Vorsorge».

      Anmeldung im Kundenportal

      1. Konto erstellen

      Registrieren Sie sich hier für unser Kundenportal.

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      Treten Sie hier Ihrem Betrieb bei, um auf interne Informationen und Services zugreifen zu können.

      3. Berechtigung anfordern

      Wenden Sie sich für die Berechtigung an Ihren Betriebsadministrator. Sie finden diesen hier in der «Profilverwaltung» im Abschnitt «Betriebszugehörigkeit».

      Bitte fordern Sie das Zugriffsrecht «Arbeitsmedizinische Vorsorge» und die Freigabe für den Standort an, für den Sie Ihre Mitarbeitenden melden wollen. Sie können sich auch für mehrere oder alle Standorte berechtigen lassen.

      Downloads und Bestellungen

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