Arbeitsmedizin und Berufskrankheiten
Im Berufsalltag gibt es viele Faktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken. Wir unterstützen Arbeitgebende wie Arbeitnehmende mit Angeboten zur Prävention (inkl. Vorsorgeuntersuchungen) und umfassendem Informationsmaterial zur Arbeitsmedizin. Zudem bieten wir Weiterbildungen für Fachspezialistinnen und Fachspezialisten an.
Inhalt
Kurz und bündig
Verschiedene Berufe haben ein erhöhtes Risiko für Erkrankungen und Gesundheitsprobleme. Daneben können auch persönliche, medizinische Einschränkungen das Berufsunfallrisiko erhöhen. In solchen Fällen unterstützen wir Berufsleute, Arbeitgebende sowie Medizinerinnen und Mediziner mit Rat und Tat:
- Prävention verhindert viel Leid. Dazu führen wir mit eigenen oder beauftragten Fachleuten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch. Wir besuchen Sie mit dem Audiomobil, um lärmexponierte Mitarbeitende auf Gehörschäden zu untersuchen oder legen Grenzwerte am Arbeitsplatz fest.
- Handeln Sie frühzeitig und melden Sie eine vermutete Berufskrankheit sofort der Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers. Wir klären berufsbedingte Krankheitsfälle ab, sobald sie der Suva gemeldet werden.
- Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.
Berufskrankheiten in Zahlen
Jedes Jahr werden rund 2500 berufsbedingte Krankheiten anerkannt. Berufskrankheiten sind nicht nur tragisch für die Betroffenen, sie kosten auch viel Geld; insgesamt rund 100 Millionen Franken pro Jahr.
Suva Arbeitsmedizin
Ziel der Arbeitsmedizin ist es, das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz bestmöglich zu erhalten und zu fördern. Gerade an Arbeitsplätzen, wo es staubt, wo mit chemischen Substanzen gearbeitet wird oder wo schwere Lasten getragen werden, kann es gesundheitliche Auswirkungen oder eine Krankheit durch den Beruf geben. Hier setzen wir uns ein. Wir führen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch, klären Berufskrankheiten ab und behandeln sie.
Prävention
Arbeitgebende sind für den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden verantwortlich. Die Suva hat die Aufgabe, die Anwendung der entsprechenden Vorschriften über die Verhütung von Berufskrankheiten in der Schweiz zu beaufsichtigen. Die Abteilung Arbeitsmedizin führt im gesetzlichen Auftrag selbst Vorsorgeuntersuchungen durch, und zwar vor Ort oder in eigenen medizinischen Laboratorien. Auch bei Früherkennungsuntersuchungen arbeiten wir zudem mit externen Medizinerinnen und Medizinern zusammen.
Einerseits dient dies der Verhütung von Berufskrankheiten, andererseits sollen individuelle Unfallgefahren vermindert werden. Dazu unterstellen wir einzelne Personen, Teile von Firmen oder gar ganze Firmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Im Rahmen regelmässiger fachärztlicher Untersuchungen entscheiden wir dann, ob diese Personen ihre berufliche Tätigkeit ohne erhöhtes Risiko für ihre Gesundheit weiterhin ausüben können. Im Fachjargon heisst das «Eignungsbeurteilung». Bei einer allfälligen Nichteignungsverfügung darf eine betroffene Person ihre Tätigkeit nur noch teilweise oder sogar gar nicht mehr ausüben. Ein Beispiel dafür wäre etwa eine Mehlstauballergie bei einem Bäcker. Diese kann am Ende so gravierend sein, dass ein Berufswechsel unumgänglich ist.
Ebenso beurteilen unsere Expertinnen und Experten Risiken für Berufskrankheiten und legen Grenzwerte am Arbeitsplatz fest. Letzteres in Zusammenarbeit mit der Grenzwertkommission der Suissepro
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten treten oft schleichend oder erst lange Zeit nach der schädigenden Einwirkung auf. Die Ursachen dafür können chemische (z. B. Asbest oder Blei) oder physikalische Einwirkungen (z. B. Lärm, Vibration oder UV-Strahlung) sein. Handeln Sie darum frühzeitig und melden Sie einen begründeten Verdacht Ihrem Unfallversicherer. Wir klären die Fälle in Betrieben, die bei der Suva versichert sind, ab und bleiben während der Behandlung von Berufskrankheiten involviert.
Auch andere Unfallversicherer können uns ihre Fälle mit Verdacht auf Berufskrankheit zur Beratung vorlegen. Bei der Beurteilung einer Nichteignung sind wir für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz zuständig, unabhängig davon, wo ihr Arbeitgeber unfallversichert ist.
Nachtarbeit, Schichtarbeit und Mutterschaftsschutz
Es gibt auch arbeitsmedizinische Themen, die wir nicht bearbeiten. Dazu gehören Nacht- und Schichtarbeit oder der Mutterschaftsschutz. Diese Themen sind nicht im Unfallversicherungsgesetz, sondern im Arbeitsgesetz geregelt. Zuständig sind hier das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Ihre Ansprechpersonen
Wir sind gerne für Sie da. Hier finden Sie Ihre arbeitsmedizinischen Ansprechpersonen für Vorsorgeuntersuchungen, Eignungsabklärungen und Grenzwerte am Arbeitsplatz.
Dr. med. Anja Zyska Cherix
Abteilungsleiterin und Chefärztin Arbeitsmedizin, Fachärztin für Arbeitsmedizin und Allgemeine Innere Medizin
Team Planung
Planung der Gehöruntersuchungen
Team Support
Lohnausfallentschädigungen
Team Auswertung
Resultate der Gehöruntersuchungen
Berufskrankheiten-Vorsorge/Eignungsabklärung
Wichtig für die Gesundheit: Risiken erkennen und richtig handeln
Nur wenn Sie die Risiken am Arbeitsplatz kennen und verstehen, können Sie gezielt dagegen vorgehen. Dabei unterstützen wir Sie mit Tools, Massnahmen, Fachpersonen sowie mit Besuchen vor Ort.
Weiterbildung & Fortbildung
Sind Sie Medizinstudentin, Medizinstudent oder Assistenzärztin, Assistenzarzt und möchten sich zum Spezialisten in Arbeitsmedizin weiterbilden? Wir bieten drei Weiterbildungsstellen an. Dr. med. Anja Zyska Cherix freut sich über Ihre Kontaktaufnahme (+41 419 53 26).
Als Arbeitsmedizinerin, Arbeitsmediziner oder Arbeitshygienikerin, Arbeitshygieniker stehen Ihnen viermal pro Jahr vielfältige Fortbildungsangebote zur Verfügung. Bilden Sie sich fort und lassen Sie sich die entsprechenden Credits anrechnen.
Save the Date – Fortbildungen 2024 und 2025
Datum | Tag | Thema |
20.03.2025 | Donnerstag | Pneumologie und Radiologie |
04.06.2025 | Mittwoch | Biologische Risiken und persönliche Schutzausrüstung |
11.09.2025 | Donnerstag | Thema folgt |
13.11.2025 | Donnerstag | Thema folgt |
Virale Pandemie / Corona
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) koordiniert alle Massnahmen bei lokalen oder weltweiten Epidemien (Pandemie), die beispielsweise durch das Influenza- (Grippe) oder Coronavirus ausgelöst werden. Wichtige Informationen und Empfehlungen dazu finden Sie im Influenza-Pandemieplan Schweiz oder im Handbuch für die betriebliche Vorbereitung
Downloads und Bestellungen
Suche