Ein Mann und eine Frau besprechen sich

Neue Tarifierung im Personalverleih ab 2026

Ab 1.  Januar 2026 passt die Suva die Tarifierung für den Personalverleih (Risikoklasse 70C) an. Die neue Tarifierung trägt den besonderen Anforderungen des Personalverleihs Rechnung. Sie umfasst acht Betriebsteile und wurde in Zusammenarbeit mit dem Personalverleih und dem Branchenverband Swissstaffing entwickelt.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Ab 1. Januar 2026 gibt es ein neues, differenziertes Tarifierungssystem für den Personalverleih. Es umfasst neu acht Betriebsteile – statt aktuell zwei: 

      • Baugewerbe
      • Industrie 
      • Uhren und Mikrotechnik 
      • Dienstleistungen (ohne Büro), (Gesundheit, Gastro, Detailhandel etc.)
      • Transport und Logistik 
      • Facility Services (inkl. Hotellerie)
      • Büro und Administration
      • Finanz und Informatik

      Die Vorbereitung für die neue Tarifierung erfolgt schrittweise. Momentan besteht noch kein Handlungsbedarf. Weitere Informationen folgen 2024 und 2025. 

      Erklärvideo zur risikogerechten Tarifierung im Personalverleih

      Im Erklärvideo erfahren Sie, warum die Suva das Tarifmodell im Personalverleih ab 1.  Januar  2026 anpasst, was sich ändert und welche Vorteile der Personalverleih durch die neue Tarifierung hat.

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      Zukunftsgerichtete Lösung

      Die Schweizer Personalverleih-Branche hat sich im Laufe der Jahre stark weiterentwickelt und unterliegt kontinuierlichem Wandel. Bisher haben die Unternehmen im Personalverleih die Lohnsummen und Unfallmeldungen ihres Verleihpersonals und der eigenen Angestellten den folgenden zwei Betriebsteilen zugeordnet: 

      • A Gewerbliche Tätigkeiten 
      • B Bürotätigkeiten und eigene Administration 

      Diese Einteilung ist jedoch nicht risikogerecht, denn im aktuellen Tarifmodell sind unterschiedliche Risiken wie z. B. «Bau» und «Transport und Logistik» im gleichen Betriebsteil «A Gewerbliche Tätigkeiten» zusammengefasst.  

      Es werden also unterschiedliche Risiken vermischt, haben aber die gleiche Prämie. Dazu kommt, dass die Prämie Veränderungen bei den Tätigkeiten nur langsam abbildet. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen und Fehlanreizen. 

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      Hubert Niggli, Leiter Finanzen und Informatik, Mitglied der Geschäftsleitung, Suva

      «Das aktuelle Prämiensystem ist nicht auf rasche Änderungen ausgelegt. Das wollen wir verbessern, indem wir die Tarifierung neu gestalten. Das Ziel sind risikogerechte und aktuelle Prämien für alle Versicherten.»

      Das neue Tarifierungssystem hat die Suva in Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern des Personalverleihs sowie dem Branchenband Swissstaffing entwickelt. Nach der Einführung ab 1. Januar 2026 stehen den Unternehmen im Personalverleih acht Betriebsteile zur Verfügung: 

      • Baugewerbe
      • Industrie 
      • Uhren und Mikrotechnik 
      • Dienstleistungen (ohne Büro), (Gesundheit, Gastro, Detailhandel etc.)
      • Transport und Logistik 
      • Facility Services (inkl. Hotellerie)
      • Büro und Administration
      • Finanz und Informatik

      In diesen acht Betriebsteilen ist in erster Linie das tatsächliche Risiko der darin enthaltenen Tätigkeiten für die Tarifierung massgebend. Dadurch ergeben sich für jeden einzelnen Betriebsteil risikogerechte Prämien.

      Erklärgrafik neue Tarifierung Personalverleih

      Links in der Grafik die bisherigen zwei Betriebsteile der Tarifierung für den Personalverleih. Rechts die acht Betriebsteile des neuen Tarifierungssystems.

      Ein standardisierter Berufscode stellt dabei sicher, dass Lohn- und Schadenmeldungen automatisch dem korrekten Betriebsteil zugewiesen werden. Damit dies so umgesetzt werden kann, arbeitet die Suva eng mit Software-Herstellern (ERP-Hersteller) für den Personalverleih zusammen.  

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      Tobias Baumann, Leiter Lohndienstleistungen, enovetic AG

      «Die neue Tarifierung bedarf auch einer Anpassung der verwendeten Applikationen. Wie andere Dienstleister für Personalsoftwaresysteme sind auch wir von Anfang an involviert und arbeiten eng mit unseren Kunden in der Personalverleihbranche zusammen, um die passenden Lösungen auszuarbeiten.»

      Durch die Anpassungen nimmt die Suva unterm Strich nicht mehr Prämien ein als im jetzigen System. Die neue Tarifierung, in der die individuellen Risiken der einzelnen Betriebsteile besser abgebildet sind, gewährleistet neu risikogerechte Prämien für jeden der acht Betriebsteile.  

      Eine Übergangsregelung stellt den kontinuierlichen Übergang vom alten zum neuen Tarifierungssystem sicher und vermeidet grosse Prämiensprünge. Die Unternehmen im Personalverleih behalten ihre Schadenhistorien und bei Unternehmen im Bonus-Malus-System (BMS) sowie in der Erfahrungstarifierung (ET) werden die Prämien weiterhin durch die eigene Schadenhistorie beeinflusst. 

      Myra Fischer-Rosinger, Direktorin des Branchenverbands Swissstaffing, sieht durch die neue Tariflösung für die Unternehmen im Personalverleih viele Vorteile.

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      Myra Fischer-Rosinger, Direktorin, Branchenverband Swissstaffing

      «Die Personalverleiherinnen und Personalverleiher können darauf vertrauen, dass der Übergang zu einer risikogerechten Prämientarifierung behutsam und schrittweise erfolgt. Wir als Verband haben an der neuen Lösung mitgearbeitet und sind überzeugt, dass wir als Branche insgesamt von dieser Neuerung profitieren werden.»

      Die Vorteile der neuen Tarifierung auf einen Blick

      Das zukünftige Tarifmodell für den Personalverleih schafft risikogerechte Prämien auf allen Stufen und bietet Personalverleiherinnen und Personalverleihern höhere Transparenz, weil die Risiken und Prämiensätze für jeden einzelnen Betriebsteil klar ausgewiesen werden. Es erleichtert zudem das Angehen neuer Geschäftsfelder und vermeidet unnötige Neugründungen. Darüber hinaus erhalten Unternehmen im Personalverleih detailliertere Auswertungen, die ihnen beispielsweise ermöglichen, ihr Absenzmanagement gezielter zu bewirtschaften und aktiv Prävention zu betreiben, um dadurch ihre Prämien zu beeinflussen.  

      Zeitplan Einführung neue Tarifierung

      TariTemp Timeline

      Wie in der Grafik visualisiert, erfolgt die Vorbereitung für die Einführung des neuen Tarifierungssystems in drei Phasen.

      FAQ

      Die Unternehmen im Personalverleih in der Risikoklasse 70C sind aktuell in zwei Betriebsteile mit je einem Prämiensatz (Berufsunfall- und Nichtberufsunfallversicherung) unterteilt: 

      • A Gewerbliche Tätigkeiten 
      • B Bürotätigkeiten und eigene Administration 

      Diese Einteilung ist jedoch nicht risikogerecht, denn im aktuellen Tarifmodell sind unterschiedliche Risiken wie z. B. «Bau» und «Transport und Logistik» im gleichen Betriebsteil «A Gewerbliche Tätigkeiten» zusammengefasst. Es werden also unterschiedliche Risiken vermischt, haben aber die gleiche Prämie. Dazu kommt, dass die Prämie Veränderungen bei den Tätigkeiten nur langsam abbildet. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen und Fehlanreizen.

      Die Herausforderungen in der aktuellen Tarifierung sind: 

      • Wettbewerbsverzerrung durch das Zusammenfassen von Tätigkeiten mit stark unterschiedlichen Risiken 
      • Prämie bildet Veränderungen bei den Tätigkeiten nur langsam ab 
      • ungünstiger Schadenverlauf kann durch Neugründungen eliminiert werden
      • Intransparenz beim Risiko

      Ab 1. Januar 2026 werden acht Betriebsteile – statt aktuell zwei – verwendet: 

      • Baugewerbe
      • Industrie 
      • Uhren und Mikrotechnik 
      • Dienstleistungen (ohne Büro), (Gesundheit, Gastro, Detailhandel etc.)
      • Transport und Logistik 
      • Facility Services (inkl. Hotellerie)
      • Büro und Administration
      • Finanz und Informatik

      Dabei wird in Zukunft für jeden Betriebsteil ein separater Prämiensatz ausgewiesen, was bestehende Herausforderungen in der Tarifierung löst. Zudem können Unternehmen im Personalverleih dadurch besser beurteilen, wie sich ihre Risiken auf die verschiedenen Einsatzbranchen verteilen.  

      Die Lohn- und Schadenmeldungen werden durch einen standardisierten Berufscode automatisch dem richtigen Betriebsteil zugeordnet. 

      Ja, eine Übergangsregelung, die am 1. Januar 2026 beginnt, stellt den kontinuierlichen Übergang vom alten zum neuen Tarifierungssystem sicher und vermeidet grosse Prämiensprünge.  

      Die Unternehmen im Personalverleih behalten ihre Schadenhistorien und bei Unternehmen im Bonus-Malus-System (BMS) sowie in der Erfahrungstarifierung (ET) werden die Prämien weiterhin durch die eigene Schadenhistorie beeinflusst. 

      Die bestehenden Schadenhistorien von Unternehmen im Personalverleih, die nach Bonus-Malus-System (BMS) und Erfahrungstarifierung (ET) tarifiert werden, bleiben erhalten.

      Insgesamt ändert sich die Prämie für die Personalverleih-Branche durch das neue Tarifierungssystem nicht. Auf Stufe der einzelnen Betriebsteile werden die Prämien jedoch aufgrund der besseren Differenzierung steigen oder sinken.  

      Die Übergangsregelung und das Beibehalten der bisherigen eigenen Schadenhistorien stellen jedoch sicher, dass Prämienveränderungen schrittweise erfolgen und begrenzt sind. Bei Unternehmen mit Bonus-Malus-System (BMS) oder Erfahrungstarifierung (ET) wird die Prämie weiterhin durch die eigene Schadenhistorie beeinflusst. 

      In jedem Fall profitieren die Unternehmen von einer besseren Transparenz in der Tarifierung. 

      Die Gesamtprämie in der Personalverleih-Branche ändert sich aufgrund des neuen Tarifierungssystems nicht. Der Personalverleih erhält jedoch ab 1. Januar 2026 eine differenzierte und risikogerechte Tarifierung, in der die individuellen Risiken der einzelnen Betriebsteile besser abgebildet sind.

      Nein, am Prämiensystem der Suva verändert sich insgesamt nichts. Dies gilt sowohl für das Bonus-Malus-System (BMS) als auch für die Erfahrungstarifierung (ET).

      Der Suva-Rat hat die Umsetzung im November 2023 definitiv beschlossen. Grund dafür war der Wunsch der Personalverleih-Branche nach risikogerechten Prämien – vor allem in Bau und Industrie – die aktuell zur gleichen Risikogemeinschaft gehören.  

      Die Suva, Vertreterinnen und Vertreter des Personalverleihs und der Branchenverband Swissstaffing haben in einer Arbeitsgruppe die neue Tarifierungslösung ausgearbeitet und dabei die aktuellen Bedürfnisse im Personalverleih berücksichtigt. 

      Die Suva hat die neue Tarifierungslösung in einer Arbeitsgruppe in enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern des Personalverleihs sowie mit dem Branchenverband Swissstaffing entwickelt.  

      Für die Unternehmen im Personalverleih besteht aktuell noch kein Handlungsbedarf. Weitere Informationen folgen 2024 und 2025. 

      In erster Linie muss die eingesetzte Lohnsoftware an die neuen Anforderungen angepasst werden. Dazu kontaktiert die Suva die Software-Hersteller direkt. Über die weitere Entwicklung werden Sie ebenfalls informiert. 

      Nein, die neue Tarifierung gilt für alle Unternehmen im Personalverleih, die in der Risikoklasse 70C eingereiht sind.

      Nein, die Unternehmen im Personalverleih können ihre Daten auch ohne Swissdec-zertifizierte Schnittstelle an die Suva senden.

      Nein, denn die Suva macht keine Vorschriften zur eingesetzten Lohnsoftware. Die Unternehmen im Personalverleih können ihre Lohnsoftware selbst wählen. Das schliesst Eigenentwicklungen mit ein.

      Die Lohnsummenmeldung erfolgt künftig nicht mehr pro Betriebsteil wie bisher.
      Ab 1. Januar 2026 gibt es eine Datenlieferung pro Einsatz und Person mit individuellem Berufscode. Dank diesem Berufscode kann jede Lohnsumme einem der acht Betriebsteile zugeordnet werden. Die Lohnsoftware-Hersteller bilden die neuen Betriebsteile ab und stellen den automatisierten Datenaustausch sicher. 

      Diese Frage können wir aktuell noch nicht genau beantworten. Die Suva hat begonnen, die Lohnsoftware-Hersteller sowie die ihr bekannten Eigenentwickler zu kontaktieren und über die neuen Anforderungen zu informieren. Danach entscheiden die Lohnsoftware-Hersteller bzw. die Eigenentwickler wie sie die Software entsprechend anpassen.

      Aktuell ist die Suva mit den Lohnsoftware-Herstellern Realisator, Zvoove und Interiware in engem Kontakt. Ab 1. Januar 2024 nehmen diese den Testbetrieb auf. 

      Zudem kontaktiert die Suva die übrigen Lohnsoftware-Hersteller und Eigenentwickler und bespricht die neuen Anforderungen.

      Kontakt

      Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie individuelle Fragen haben. Wir sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns per E-Mail unter: taritemp@suva.ch

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