UV-Strahlung schadet immer!
Menschen, die sich oft und lange draussen an der Sonne aufhalten, erkranken öfter an hellem Hautkrebs. So schützen Sie sich.
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Die Haut ist das grösste Organ des Menschen – übermässige UV-Strahlung ihr natürlicher Feind. In der Schweiz gibt es mehr Fälle von Hautkrebs, als in allen anderen Ländern Europas. Die Suva schätzt, dass von rund 25 000 neuen Fällen von hellem Hautkrebs pro Jahr 1000 berufsbedingt sind. Vor allem Personen, die auf dem Bau, als Dachdecker oder im Gartenbau arbeiten, sind betroffen. Allgemein bekommt die Haut von Personen, die während ihrer Arbeit oft und lange draussen sind, sehr viel UV-Strahlung ab.
Stärke der UV-Belastung hängt von vielen Faktoren ab
Aber nicht nur die Aufenthaltsdauer an der Sonne spielt eine Rolle. Auch die Jahres- und Tageszeit, die Höhe des Arbeitsplatzes und weitere Faktoren entscheiden darüber, wie hoch die Belastung im Einzelfall ist. So reflektiert beispielsweise ein metallischer oder weisser Untergrund die Strahlung und erhöht die UV-Belastung. Auch gibt es einige Irrtümer, ab wann Sonnenschutz angebracht ist: So wissen beispielsweise viele Menschen nicht, dass die UV-Strahlung schon im Mai gleich stark ist wie im August. Und auch bei teilweise bewölktem Himmel gelangen schädliche Strahlen auf die Erde.
Eine Stirnblende mit Nackenschutz auf dem Bauhelm schützt gefährdete Hautpartien wie Stirn, Nase, Ohren und Nacken vor der Sonne. Blende und Nackenschutz sind so designt, dass die Sicht nicht eingeschränkt wird.
Soziale Aspekte spielen eine grosse Rolle beim UV-Schutz
Analysen haben gezeigt: Personen, die draussen arbeiten, sind sich grösstenteils bewusst, dass UV-Strahlung Hautkrebs auslösen kann. Auch ihr persönliches Risiko schätzen die meisten realistisch ein. Doch bedeutet das auch, dass sich alle angemessen schützen? Nicht unbedingt. Jeannette Büchel, Sozial- und Arbeitspsychologin bei der Suva: «Das Verhalten von Vorgesetzten und Arbeitskollegen spielt eine entscheidende Rolle. Befürworten diese beispielsweise eine Stirnblende mit Nackenschutz oder belächeln sie Kollegen, die einen solchen tragen?» Wenn eine Person den Nackenschutz mit negativen Emotionen verbindet, verzichtet sie – trotz rationaler Pro-Argumente – meist lieber darauf, ihn zu tragen. Wer also mit gutem Beispiel voran geht, tut auch etwas für die Gesundheit seiner Mitmenschen.
Arbeitnehmende und Arbeitgebende sind beide für den UV-Schutz verantwortlich
Im Bundesgesetz über die Unfallversicherung
Aus diesem Grund haben wir für beide Parteien ein paar einfache und wirkungsvolle Verhaltensregeln formuliert.
Tipps für Personen, die draussen arbeiten:
- Bedecken Sie möglichst alle Hautstellen mit Kleidern.
- Cremen Sie alle unbedeckten Hautpartien ein. Vergessen Sie dabei die Lippen und Ohren nicht.
- Schützen Sie sich in den Monaten Juni und Juli zusätzlich: Arbeiten Sie im Schatten oder tragen Sie während Arbeiten an der Sonne eine Kopfbedeckung (Helm, Kappe) mit Stirnblende und Nackenschutz. Gesicht, Kopf, Ohren und Nacken sind besonders anfällig für hellen Hautkrebs.
Tipps für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen:
- Wo möglich und sinnvoll: Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsplätze im Juni und Juli beschattet sind.
- Statten Sie Ihre Mitarbeitenden, die an der Sonne arbeiten, mit Sonnencreme und der notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung
aus. - Passen Sie wenn möglich die Arbeitszeiten an, um das Arbeiten an der prallen Sonne zu vermeiden.
Achtung: Der Schutz vor UV-Strahlen ist von April bis September wichtig.