Asbest: Einatmen verboten
Asbesthaltige Produkte sind in der Schweiz seit 1990 verboten. Nicht alle Asbestvorkommen sind aus der Welt geschafft. Jeder Hand- und Heimwerker muss sich der damit verbundenen Gesundheitsgefahren bewusst sein.
Inhalt
Auch heute noch können Arbeitnehmende – insbesondere bei Abbrucharbeiten im Rahmen von Umbauten – mit unterschiedlichsten asbesthaltigen Baumaterialien in Kontakt kommen.
Was ist Asbest?
Asbest befindet sich insbesondere im Plattenkleber und Putz, in Bodenbelägen aus Kunststoff, Zwischendecken, Anstrichstoffen oder Kitten sowie in Asbestzementprodukten an der Gebäudehülle und bei Kanalisationsrohren. In Gebäuden mit Baujahr vor 1990 müssen jene Personen, welche Instandhaltungs-, Renovations- und Rückbauarbeiten ausführen, damit rechnen, bei ihrer Arbeit auf asbesthaltiges Material zu treffen. Dies betrifft vor allem Bauarbeiter, Schreiner, Elektriker, Sanitärinstallateure, Maler, Gipser, Dachdecker und Fassadenbauer. Vom Einatmen des Asbeststaubs bis zum Ausbruch einer Asbesterkrankung können Jahrzehnte vergehen. Daher ist Prävention bei Umbauarbeiten jetzt wichtig.
Was tun bei Asbest? Vor Baubeginn abklären
Plant ein Bauherr oder Architekt den Umbau oder die Renovation eines vor 1990 erstellten Gebäudes, ist vorgängig eine Gebäudeuntersuchung erforderlich. Dazu sollte er frühzeitig einen Gebäudediagnostiker zuziehen. Bei dieser Überprüfung wird der Experte das Gebäude auf mögliche Asbestvorkommen prüfen, verdächtige Materialien im Labor untersuchen lassen und weitere Massnahmen im Fall einer notwendigen Asbestsanierung vorbereiten.
Die Vorteile der Früherkennung von Asbest
Die frühzeitige Erkennung von Schadstoffen ist für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in Bezug auf den Arbeitnehmer- und den Umweltschutz erforderlich. Gleichzeitig werden die Planungs- und die Kostensicherheit verbessert. Besteht bei einem Umbau der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest auftreten können, so muss der Arbeitgebende die Gefahren eingehend ermitteln. In einem zweiten Schritt müssen die Risiken bewertet werden. Gestützt darauf sind die erforderlichen Massnahmen zu planen.
Asbest-Spezialisten beiziehen
Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden können, dürfen nur von anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden. Diese sind verpflichtet, Sanierungen (beispielsweise Sanierungen von schwachgebundenem Asbest) der Suva zu melden. Die Richtlinie schreibt Schutzmassnahmen wie das Tragen von Atemschutzgeräten, Schutzanzügen und die Abschottung der Sanierungszone sowie das Aufstellen von Warntafeln vor. Vor der Aufhebung der Schutzmassnahmen ist die Asbestkonzentration in der Sanierungszone durch eine Freigabemessung zu kontrollieren.
Mehr als nur Regeln — 6 Lebensretter
- Bei Umbauobjekten, die vor 1990 erstellt wurden, ist mit Asbest zu rechnen.
- Schadstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung durchführen.
- Bei Gefährdung durch Asbest: Arbeiten einstellen.
- Vorgesetzte instruieren ihre Mitarbeitenden.
- Schutzausrüstung tragen. Arbeiten nach dem Stand der Technik
- Bei Arbeitsabschluss: Reinigen und Entsorgen
Das sagt René Tschopp, Leiter Küchenstudio Krieger AG, Meggen
Inwiefern haben Sie bei Ihrer Arbeit mit Asbest zu tun?
Bei jedem Gebäude mit Baujahr vor 1990 entnehme ich vor dem Umbau an verschiedenen Stellen eine Asbestprobe und lasse sie im Labor analysieren. Diese Analyse ist standardmässig in unserer Offerte ausgewiesen. Ist das Ergebnis positiv, lasse ich das Asbest von einer spezialisierten Firma entfernen.
Wie reagieren Ihre Kunden auf eine mögliche Asbestsanierung?
Asbestsanierungen sind mit hohen Kosten verbunden. Dafür haben die Kunden zuerst oft kein Verständnis. Es gibt auch tatsächlich welche, die das Asbest selber entfernen wollen, um Kosten zu sparen. Es benötigt viel Aufklärung meinerseits über die Asbestgefahren, damit die Leute mit der aufwendigen Sanierung einverstanden sind.
Warum ist Ihnen wichtig, die Asbestabklärungen ohne Wenn und Aber durchzuführen?
Ich weigere mich, ohne Asbestprobe mit einer Arbeit anzufangen. In erster Linie will ich unsere Leute vor einer gesundheitlichen Schädigung schützen. Aber nicht nur unsere Leute, bei einem Gesamtumbau sind auch Elektriker, Gipser oder Maler vor Ort. In zweiter Linie hafte ich als Bauleiter.