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29. Juli 2024 | Medienmitteilung

Hitzephase kommt – jetzt Schutzmassnahmen für Arbeitnehmende vorbereiten

In den nächsten Tagen wird eine Hitzephase mit über 30 Grad im Schatten vorausgesagt. Insbesondere bei schweren Arbeiten im Freien sind Schutzmassnahmen unerlässlich, um gesundheitlichen Problemen und körperlichen Hitzeschädigungen vorzubeugen. Die Suva prüft, ob die Massnahmen eingehalten werden.

Inhalt

      Der Klimawandel und die erhöhten Temperaturen im Sommer haben Auswirkungen auf die Gestaltung von Outdoor-Arbeitsplätzen sowie Arbeitszeiten und Arbeitsabläufen.

      Arbeitgebende haben die gesetzliche Pflicht, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Die Suva ihrerseits zeigt auf, mit welchen Massnahmen die Arbeitgebenden ihrer Verpflichtung nachkommen können.  Noch bleibt Zeit für die Umsetzung.

      Die Suva wird bei ihren Arbeitsplatzkontrollen verstärkt darauf achten, ob folgende Massnahmen* umgesetzt werden:

      Bis 28 Grad:

      • Sonnencrème, Kopfbedeckung bzw. Helm mit Nackenschutz, Trinkwasser, schattige Pausenzonen, leichte Arbeitskleidung

      Zusätzlich bei Temperaturen ab 28 Grad:

      • Arbeitsrhythmus und Arbeitszeiten an die Bedingungen anpassen: zum Beispiel schwere Arbeiten auf die frühen Morgenstunden verlegen.
      • Kühle Getränke, Trinkwasser und weitere Möglichkeiten zur Erfrischung (zum Beispiel Wasser zum Eintauchen der Arme, kalte Handtücher) in der Nähe der Arbeitsplätze bereithalten. 
      • Genügend Zeit zum Trinken und Erfrischen gewähren.

      Zusätzlich bei Temperaturen ab 33 Grad:

      • Sehr schwere Arbeiten auf das absolut nötige Minimum reduzieren. Allenfalls Mitarbeitende an Arbeitsplätzen an der Hitze mit solchen an kühleren Orten rotieren lassen.
      • Zusatzpausen an einem kühlen und schattigen Ort einlegen (stündliche Pausen von 15 Minuten).

      (* Auszug, zur kompletten Liste)

      Bei hohen Temperaturen und schweren Arbeiten drohen Hitzeerkrankungen

      So werden Arbeiterinnen und Arbeiter vor gesundheitlichen Risiken wie Sonnenstich, Hitzekrämpfen, oder Hitzschlag geschützt. Solche Hitzeerkrankungen können zu gesundheitsbedrohlichen Zuständen bei der betroffenen Person führen. Speziell betroffen sind Personen, die schwere körperliche Arbeit im Freien verrichten. Dass es bei erhöhten Temperaturen mehr Unfälle gibt, ist statistisch belegt.

      Die Massnahmen wurden in Absprache mit dem SECO (Staatsekretariat für Wirtschaft und Arbeit) präzisiert.

      Medienkontakt

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      Simone Isermann
      Mediensprecherin Finanzen und Strategie, Schadenmanagement und Rehabilitation

      Über die Suva

      Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturstandorten und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion knapp 4700 Mitarbeitende. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert sie über 135 000 Unternehmen mit über 2,2 Millionen Berufstätigen gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes die Militärversicherung sowie die Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Im Suva-Rat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.

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