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18. Juli 2023 | Medienmitteilung

Über 90 Prozent der Verunfallten zurück im Beruf

2022 verzeichnete die Suva über 250 000 Unfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen. Die durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit betrug 43 Tage. 92 Prozent konnten ihre Arbeit wieder aufnehmen. Die häufigsten Verletzungen waren Brüche, Verstauchungen oder Prellungen.

Inhalt

      Das Leben ist schön, wenn alle gesund sind… Manchmal sind es nur wenige Sekunden, die ein Leben komplett verändern – ein kurzer Moment der Ablenkung und schon ist ein Unfall passiert. Danach kann es Monate oder Jahre dauern, bis Menschen wieder zurück in den Alltag und ins Berufsleben finden.

      Ein Schlüsselanliegen der Suva ist es, Verunfallten zurück ins Leben und in den Beruf zu helfen. Studien belegen, dass nach einer sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit die Chancen wieder in den Beruf zurückzukehren, um die Hälfte sinken. Deshalb ist es wichtig, dass die Betroffenen möglichst rasch wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.

      Über 90 Prozent wieder zurück im Job

      Im vergangenen Jahr registrierte die Suva über 250 000 Unfälle ihrer Versicherten mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen. Im Schnitt belief sich die Arbeitsunfähigkeit auf 43 Tage. 80 Prozent der Verunfallten waren männlich, 20 Prozent weiblich. Der Altersdurchschnitt lag bei 41 Jahren. Die meisten Personen waren in der Baubranche, in Handels- und Lagerbetrieben sowie im Personalverleih tätig. Die häufigsten Verletzungen waren Brüche, Verstauchungen oder Prellungen, dabei waren vor allem Knie, Fussgelenke, Finger und Schultern betroffen.

      92 Prozent der Verunfallten konnten ihre Tätigkeit wieder aufnehmen und benötigten​ nur vorübergehende finanzielle und/oder beratende Unterstützung. Die Reintegrationsrate der Suva bewegt sich damit auf konstant hohem Niveau: Im Durchschnitt arbeiten rund 90 Prozent der Verunfallten wieder. ​

      Taggeld ab dem dritten Tag nach dem Unfall

       Bei einer Arbeitsunfähigkeit erhalten die Betroffenen ab dem dritten Tag nach dem Unfall ein Taggeld in der Höhe von 80 Prozent ihres bisherigen Bruttolohnes. Dabei gibt es keine maximale Laufzeit der Taggelder. Solange kein stabiler Gesundheitszustand​ vorliegt, werden Taggelder gezahlt. Im Jahr 2022 richtete die Suva pro Fall durchschnittlich 6 200 Franken an Taggeldern aus. Die gesamten Taggeldleistungen beliefen sich auf 1,54 Milliarden Franken. Das ist mehr, als die Suva für ihre gesamten Heilkosten für die medizinische und therapeutischen Behandlungen ihrer Versicherten aufwendete (1,14 Milliarden Franken).

      «Die Taggeldleistungen der Suva sind wichtige vorübergehende​ Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts der Verunfallten und zur Entlastung der Arbeitgeber, da die​ Lohnfortzahlungspflicht entfällt. Damit leistet die Suva einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Sicherheit und für den​ Werkplatz Schweiz», erklärt Barbara Ingold Boner, Leiterin Schadenabwicklung bei der Suva.

      Eine erfolgreiche Reintegration ist ein Gewinn für alle Beteiligten – auch finanziell. Denn weniger Taggeld- und Rentenkosten kommen allen Suva-Versicherten in Form von tieferen Prämien zugute.

      Weitere Informationen

      Medienkontakt

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      Simone Isermann
      Mediensprecherin Finanzen und Strategie, Schadenmanagement und Rehabilitation

      Über die Suva

      Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturstandorten und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion knapp 4700 Mitarbeitende. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert sie über 135 000 Unternehmen mit über 2,2 Millionen Berufstätigen gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes die Militärversicherung sowie die Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Im Suva-Rat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.

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