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25. Juli 2023 | Medienmitteilung

Kinder am 1. August – Eltern sind besonders gefordert

Der Nationalfeiertag steht vor der Tür und somit das Zünden von Feuerwerk. Beachten Sie allerdings die Feuerwerks- und Feuerverbote in den Gemeinden und Kantonen. So schön Feuerwerk ist, so rasch können beim Abfeuern äusserst gefährliche Situationen entstehen. Wenn Kinder dabei sind, sind die Eltern besonders gefordert. Es ist wichtig, Kinder altersgerecht auf die Gefahren aufmerksam zu machen und sie zu beaufsichtigen. Die BFB, die BFU und die Suva haben 10 Sicherheitsregeln erstellt, um die Gefahr von Unfällen und Bränden zu minimieren.

Inhalt

      Jedes Jahr um den 1. August verletzen sich in der Schweiz gemäss UVG-Unfallstatistik rund 50 bis 100 Erwerbstätige beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. Zu den häufigsten Verletzungen gehören Verbrennungen (41%), vor allem von Händen und Fingern, sowie Gehörschäden (27%).

      Die Hauptursachen vieler Unfälle mit Feuerwerk sind Ablenkung sowie fahrlässiges Verhalten. Kinder sind besonders gefährdet, denn sie können aufgrund ihres Alters Gefahren noch nicht gut abschätzen. Auch fehlt es Ihnen an Erfahrung. Die BFB, die BFU und die Suva empfehlen daher den Eltern, ihre Kinder altersgerecht auf die Gefahren aufmerksam zu machen. Zudem sollen Kinder beim Anzünden von 1.-August-Artikeln immer beaufsichtigt werden. Von kleinen Kindern sind Feuerwerk, Zündhölzer und Feuerzeuge ganz fernzuhalten. Jugendliche wollen sich beim Gebrauch von Feuerwerk meist nicht beaufsichtigen lassen. In diesem Fall empfehlen BFB, BFU und Suva den Eltern, nur dem Alter entsprechendes Feuerwerk zu kaufen oder ganz auf den Kauf zu verzichten. 

      Die BFB, die BFU und die Suva haben 10 Sicherheitsregeln zusammengestellt, 
      die im Umgang mit Feuerwerk zu beachten sind. 

      1. Einkauf: Sich beim Kauf von Feuerwerk dessen Handhabung erklären lassen. Die Gebrauchsanweisung lesen und befolgen.
      2. Lagerung: Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort lagern. Dafür sorgen, dass Kinder keinen Zugriff haben.
      3. Abstand: Feuerwerk nie mitten in Menschenansammlungen abfeuern. Unbedingt die Sicherheitsabstände gemäss Gebrauchsanleitung beachten.
      4. Versager: Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach 
        15 Minuten nähern. Keine Nachzündversuche machen. Versager der Verkaufsstelle zurückbringen.
      5. Schützen: Fenster, Dachluken und Türen schliessen. Entzündbare Materialien von Balkonen entfernen und Sonnenstoren einrollen.
      6. Abschuss: Raketen nur aus gut verankerten Abschussstäben und -rohren starten. Raketenstab nicht in die Erde stecken oder in der Hand halten. 
      7. Kinder: Feuerwerk, Zündhölzer und Feuerzeuge von kleinen Kindern fernhalten. Den Kindern altersgerecht den Umgang mit Feuerwerk erklären und sie beaufsichtigen.
      8. Rauchen: In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot, auch an den Verkaufsständen.
      9. Basteln: Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind äusserst gefährlich und sind zu unterlassen. 
      10. Wasser: Zum Löschen der Umgebung sowie zum Kühlen von Verbrennungen Wasser bereitstellen. 

      Weitere Sicherheitstipps unter bfb-cipi.ch/feuerwerk

      Über die Suva

      Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturstandorten und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion knapp 4700 Mitarbeitende. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert sie über 135 000 Unternehmen mit über 2,2 Millionen Berufstätigen gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes die Militärversicherung sowie die Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Im Suva-Rat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.

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