10 Regeln für den sicheren Umgang mit Feuerwerk
Am 1. August werden vielerorts Feuerwerke gezündet. Oft unterschätzen die Feiernden jedoch die damit verbundenen Gefahren. Im Schnitt verletzen sich laut Statistik der Unfallversicherung (UVG) jedes Jahr rund 40 Erwerbstätige. Auch Kinder verunfallen häufig. Die BFB, BFU und die Suva haben 10 Sicherheitsregeln zur Minimierung des Unfall- und Brandrisikos erstellt.
Inhalt
Zwischen 2018 und 2022 ereigneten sich rund 200 Unfälle durch Feuerwerk anlässlich der 1. August-Feierlichkeiten. Jedes Jahr verletzten sich im Schnitt 40 Erwerbstätige. Dabei machen Verbrennungen rund 35 Prozent und Gehörschädigungen rund 25 Prozent der Unfälle aus.
Hauptursachen vieler Unfälle mit Feuerwerkskörpern sind Basteleien, Ablenkung sowie fahrlässiges Verhalten. Das kontrollierte Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist deshalb von entscheidender Bedeutung. Für Raketen empfehlen sich gut verankerte Abschussstangen und Abschussrohre. Flaschen sind ungeeignet, da sie beim Abschuss umkippen können. Batterien müssen auf einem stabilen Untergrund stehen und entsprechend der Gebrauchsanweisung befestigt werden. Rund ein Drittel aller Verletzungen durch Feuerwerkskörper betreffen Handgelenk, Hand und Finger. Deshalb ist es wichtig, dass Raketen und Römische Lichter nie direkt aus der Hand gezündet werden.
Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB), die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und die Suva haben 10 Sicherheitsregeln zusammengestellt, die im Umgang mit Feuerwerk zu beachten sind.
- Einkauf: Sich beim Kauf von Feuerwerk dessen Handhabung erklären lassen. Die Gebrauchsanweisung lesen und befolgen.
- Lagerung: Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort lagern. Dafür sorgen, dass Kinder keinen Zugriff haben.
- Basteln: Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind äusserst gefährlich und sind zu unterlassen.
- Abstand: Feuerwerk nie mitten in Menschenansammlungen abfeuern. Unbedingt die Sicherheitsabstände gemäss Gebrauchsanleitung beachten.
- Versager: Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach
15 Minuten nähern. Keine Nachzündversuche machen. Versager der Verkaufsstelle zurückbringen. - Schützen: Fenster, Dachluken und Türen schliessen. Entzündbare Materialien von Balkonen entfernen und Sonnenstoren einrollen.
- Abschuss: Raketen nur aus gut verankerten Abschussstäben und -rohren starten. Raketenstab nicht in die Erde stecken oder in der Hand halten.
- Kinder: Feuerwerk, Zündhölzer und Feuerzeuge von kleinen Kindern fernhalten. Den Kindern altersgerecht den Umgang mit Feuerwerk erklären und sie beaufsichtigen.
- Rauchen: In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot, auch an den Verkaufsständen.
- Wasser: Zum Löschen der Umgebung sowie zum Kühlen von Verbrennungen Wasser bereitstellen.
Weitere Sicherheitstipps unter bfb-cipi.ch/feuerwerk
Medienkontakt
Simone Isermann
Mediensprecherin Finanzen und Strategie, Schadenmanagement und Rehabilitation
Rolf Meier
Medienstelle BFB
Lucien Combaz
Mediensprecherin BFU
Über die Suva
Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturstandorten und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion knapp 4700 Mitarbeitende. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert sie über 135 000 Unternehmen mit über 2,2 Millionen Berufstätigen gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes die Militärversicherung sowie die Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Im Suva-Rat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.