Auftragsvergabe bei Bauprojekten der Suva
Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie an einer Zusammenarbeit mit uns interessiert sind.
Inhalt
Kurz und bündig
Auf den Bauprojekten von Neubauten oder Renovationen ist die Suva auf Partnerinnen und Partner aus der Baubranche angewiesen. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, falls Sie uns Ihre Arbeit offerieren möchten.
Unsere jetzigen Bauprojekte
Bei der Umsetzung der Bauprojekte ist die Suva auf Partnerinnen und Partner aus der Baubranche angewiesen. Als grösste Unfallversicherung der Schweiz erwartet die Suva, dass auf ihren Baustellen stets alle Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Baubranche eingehalten werden. Als öffentlich-rechtliche Institution ist sie den Interessen ihrer Prämienzahlenden und Versicherten verpflichtet. Die Auftragsvergabe erfolgt deshalb unter Einhaltung folgender, festgelegter Kriterien:
- Günstigster Preis* für eine qualitativ und terminlich einwandfreie Leistung.
- Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit der vorgeschlagenen Lösungen.
- Technischer Wert (Bedienung, Effizienz), Ästhetik, Nachhaltigkeit, Kundendienst.
- Leistungsfähigkeit des Unternehmens bezüglich der zu vergebenden Arbeiten.
- Angemessene Abwechslung bei der Wahl der Unternehmen.
- Berücksichtigung regionaler Unternehmen, von Schweizer Produkten und Materialien.
- Verlässlichkeit bezüglich der Einhaltung der orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen, der für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge und des Entsendegesetzes sowie des Verbots der Schwarzarbeit durch Ausstellen eines Baustellenausweises für die Mitarbeitenden.**
- Solvenz des Unternehmens bei Aufträgen ab CHF 0,5 Mio.
* Bei technischen Anlageteilen umfasst das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht nur den Preis der Anlage, sondern auch den Aufwand für die Betriebskosten (Wartung, Unterhalt und Energie) während der kalkulatorischen Lebensdauer der Anlage.
** Der Baustellenausweis ist von den auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmenden mitzuführen und hat derart zu sein, dass er es dem Bauherrn, der Erstunternehmerin und den paritätischen Kontrollorganen erlaubt, die Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmenden zu überprüfen. Er soll die Möglichkeit schaffen, den Kontrollprozess zu verbessern und allfällige Verstösse der auf der Baustelle tätigen Unternehmungen aufzuzeigen.