Luzern – Versicherungshauptstadt der Schweiz
Mit der Wahl von Luzern als Sitz der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt war für die eidgenössischen Räte klar, dass auch der Sitz des Versicherungsgerichtes nach Luzern kommen würde.
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Ursprünglich hatte der Bundesrat vorgesehen, für die Unfallversicherung nur eine Gerichtsinstanz zu schaffen ‒ das eidgenössische Versicherungsgericht in Bern. In den parlamentarischen Beratungen setzte sich aber ein föderalistisches Zweistufenmodell durch. Die erste Instanz sollte in den Kantonen sein. Damit sei «an dem Orte, wo der Unfall passiert ist, eine bessere Aufsicht über die Feststellung der Tatbestände» gewährleistet, erklärte die vorberatende Kommission in der Nationalratsdebatte vom 7. Oktober 1908.
Da deshalb «das Versicherungsgericht eigentlich nur mehr ein Appellationsgericht geworden ist, seine Tätigkeit bedeutend eingeschränkt wird und seine Organisation überhaupt nicht mehr diejenige Bedeutung haben wird, die sie gehabt hätte, wenn das System des Bundesrates beibehalten worden wäre», sei es weder zweckmässig noch empfehlenswert, die Sitze zu trennen, so Johann Hirter (FDP, Bern), Kommissionssprecher und von 1912 bis 1914 auch Mitglied des Suva-Verwaltungsrates. Parlament und Volk folgten diesen Überlegungen.
Suva-Verwaltungsrat wird Gerichtspräsident
Da sich das Versicherungsgericht nur mit Fällen der Unfall- und Militärversicherung befasste, warteten die eidgenössischen Räte mit der Wahl der Richter zu, bis der Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Unfallversicherungsgesetzes feststand. Mitte 1917 glaubte man noch an einen Betriebsbeginn auf den 1. Januar 1918, deshalb wurden die Richter von der Vereinigten Bundesversammlung am 24. September 1917 für eine sechsjährige Amtsdauer gewählt, die am 1. Dezember 1917 begann. Gewählt wurden zwei hauptamtliche Richter und fünf Richter im Nebenamt. Präsident wurde Josef Albisser, SP-Stadtrat von Luzern (1915 bis 1917) und Suva-Verwaltungsrat (1912 bis 1917).
Paul Usteri, Präsident des Suva-Verwaltungsrates, freute sich am 17. Oktober 1917 in der ersten Verwaltungsratssitzung nach der Wahl über die engen Beziehungen. Damit sei Gewähr gegeben, «dass der Gerichtshof über die Auffassungen unterrichtet sein wird, nach denen die Anstalt die Versicherung zu verwalten gedenkt».
Anfang Dezember zogen der Gerichtspräsident, Josef Albisser, und sein Vizepräsident, Paul Piccard, der zuvor Bundesgerichtsschreiber in Lausanne war, in das Gerichtsgebäude an der Adligenswilerstrasse 24 in Luzern ein.
Dort, neben dem Hotel Montana, blieb das Gericht bis 2002, als es in das ehemalige Verwaltungsgebäude der Gotthardbahn am Schweizerhofquai in Luzern verlegt wurde.
«Unerträglich heiss und bitter kalt»
In der Villa an der Adligenswilerstrasse, hoch über Luzern, war das Versicherungsgericht zunächst eingemietet. Eigentümer war Emil Schumacher-Kopp, der von 1879 bis 1924 als Kantonschemiker in Luzern amtete. Glücklich war Josef Albisser mit den Umständen nicht. In seinem ersten Tätigkeitsbericht an die Bundesversammlung schrieb er 1919: «Das neue Gerichtsgebäude muss in der Tat schon wegen seiner Lage als für Gerichtszwecke unpassend bezeichnet werden, indem es ausserhalb der Stadt und zuoberst an der nach Adligenswil führenden steilen Strasse gleichen Namens steht.» Doch damit nicht genug: «Vor allem weist es aber zu wenig Räume auf.» Die meisten Kanzlisten und die beiden Gerichtssekretäre müssten «in einer schmalen, länglichen Glasveranda» arbeiten, «die im Sommer unerträglich heiss und im Winter bitter kalt werden kann».
In den ersten dreissig Jahren beschränkte sich die Rechtsprechung auf die Unfall- und Militärversicherung. Erst nach dem Ausbau der Sozialwerke dehnte sie sich 1948 auf die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) aus, 1950 auf die Familienzulagen in der Landwirtschaft, 1952 auf die Arbeitslosenversicherung (ALV), 1953 auf die Erwerbersatzordnung (EO), 1960 auf die Invalidenversicherung (IV), 1965 auf die Krankenversicherung, 1966 auf die Ergänzungsleistungen zur AHV. 1985 kam schliesslich die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) dazu, 2005 auch die Mutterschaftsversicherung.
Luzern gewinnt Streit um Sitzfrage
1968 wurde das Eidgenössische Versicherungsgericht von einem selbständigen Gericht zu einer selbstständigen Abteilung des Bundesgerichts. Es behielt seinen Sitz in Luzern. Umstritten war die Sitzfrage im Jahr 2005, als sich das Parlament in Bern für eine Fusion des Versicherungsgerichts mit dem Bundesgericht entschied. Luzern kämpfte gegen die räumliche Zusammenlegung und behielt die Oberhand. 2007 wurde das Versicherungsgericht zwar in das Bundesgericht integriert, Luzern wurde aber Standort der beiden neuen Sozialrechtlichen Abteilungen. Heute arbeiten 10 Bundesrichter und rund 80 Mitarbeiter in Luzern.