Stahltonnen mit einer Hand und einer Lupe die ein GHS Symbol hervorhebt

Wie Sie CMR-Stoffe erkennen

Stoffe und Zubereitungen mit CMR-Eigenschaften müssen gemäss Gesetz mit dem GHS08-Piktogramm auf dem Gebinde (Etikett) sowie im Sicherheitsdatenblatt gekennzeichnet werden. Hier erfahren Sie, wie Sie CMR-Stoffe in Ihrem Betrieb erkennen können.

Inhalt

      Kurz und bündig

      In der Schweiz dürfen nur Stoffe und Zubereitungen in Verkehr gebracht werden, die gemäss dem Chemikaliengesetz (ChemG) eindeutig beschriftet sind.

      CMR-Stoffe und -Zubereitungen werden nach einem einheitlichen System, dem Globally Harmonised System (GHS), gekennzeichnet. Sie weisen auf dem Etikett des Gebindes das GHS08-Piktogramm auf, das einen sich auflösenden Oberkörper in einem roten Warnviereck zeigt.

      Details zu den jeweiligen Stoffeigenschaften sind im Abschnitt 2 des dazugehörigen Sicherheitsdatenblatts (SDB) beschrieben. Die Gefahrensätze (Hazard-Sätze) H340, H341, H350, H351, H360, H361 und Unterkategorien charakterisieren CMR-Stoffe.

      Wenn Sie Produkte in Ihrem Betrieb auf CMR-Stoffe überprüfen wollen, achten Sie auf das GHS08-Piktogramm. Versuchen Sie, diese Produkte wenn immer möglich zu ersetzen (Substitution) oder wenden Sie geeignete Schutzmassnahmen beim Umgang an.

      CMR-Stoffe erkennen

      Illustration von einem Mann der eine Flasche mit dem GHS Gefahrensymbol 08 analysiert. Text auf dem Bild: Erkennen von CMR-Stoffen, Wie erkenne ich CMR Stoffe und Gemische, die in meinem Betrieb verwendet werden?
      Das GHS-Gefahrensymbol «Gesundheitsschädigend». Es zeigt einen menschlichen Oberkörper, der sich zersetzt.
      GHS08-Piktogramm

      Verwenden Sie in Ihrem Betrieb Gefahrstoffe mit CMR-Eigenschaften, die auf dem Etikett gekennzeichnet sind, oder stellen Sie in Ihrem Betrieb selbst solche Gefahrstoffe her? Das GHS08-Piktogramm sowie die Gefahrenhinweise (H-Sätze) im Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblattes (SDB) machen auf die Gefahr aufmerksam und geben Ihnen Hinweise auf die konkrete Gefährdung des jeweiligen Gefahrstoffes. 

      H-Satz Bedeutung
      H340 Kann genetische Defekte verursachen
      H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen
      H350 Kann Krebs erzeugen
      H350i Kann beim Einatmen Krebs erzeugen
      H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen
      H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen
      H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen

      Diese und weitere Informationen zu Chemikalien, die nach GHS gekennzeichnet sind, finden Sie im Merkblatt A11  der chemsuisse (Kantonale Fachstellen für Chemikalien).

      Foto eines Sicherheitsdatenblatts

      Aktualität SDB und Amtssprache

      Beschaffen Sie für jedes Produkt die aktuelle Version des jeweiligen Sicherheitsdatenblatts (SDB) vom Hersteller. Ein SDB, das älter als drei Jahre ist, ist vermutlich nicht mehr aktuell.

      In einem veralteten SDB sind die enthaltenen Stoffe und Zubereitungen eventuell nicht korrekt eingestuft. Es enthält alte, nicht mehr zu verwendende Symbole, entspricht nicht der aktuellen Fassung der CLP-Verordnung und den Grundlagen, welche Daten in einem SDB enthalten sein müssen (gesetzliche Pflichten des Inverkehrbringers). Unter Umständen fehlen wichtige Angaben zum Gesundheitsschutz beim Umgang mit diesen Stoffen und ihrer Verwendung.

      Der Inverkehrbringer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen bei der Beschaffung des Produktes die aktuelle Version des SDB in der Amtssprache für die jeweilige Sprachregion (Deutsch, Französisch, Italienisch) zur Verfügung zu stellen.

      Kennzeichnung von Gefahrstoffen

      Das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonised System, GHS) ist ein von den Vereinten Nationen (UN) initiiertes weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Das Schweizer Chemikalienverordnung (ChemV) stützt sich zur Kennzeichnung, Verpackung und Beschriftung von Gebinden mit gefährlichen Chemikalien und Zubereitungen auf das Kennzeichnungssystem der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, auch CLP-Verordnung genannt (siehe Art. 6, ChemV ).

      Beschriftung gemäss Chemikaliengesetz

      Seit Juni 2017 dürfen in der Schweiz nur noch Stoffe und Zubereitungen in Verkehr gebracht werden, die gemäss Chemikaliengesetz (ChemG)  eindeutig beschriftet sind. Stoffe nach alter Bezeichnung können aber noch vereinzelt in Betrieben vorhanden sein. Prüfen Sie diese Stoffe. Prüfen Sie ausserdem, ob Sie diese wirklich noch brauchen.

      Vor 2017 wurden Gefahren durch Stoffe und Zubereitungen anders gekennzeichnet. Auf der Zeitachse unten sehen Sie früher verwendete Gefahrensymbole. Prüfen Sie vor allem ältere Produkte auch auf diese Piktogramme und Bezeichnungen.

      Illustration von einer Zeitleiste von 1999 bis heute, bis 1999: Giftgesetz karzinogen, teratogen oder mutagen, bis 2015: ChemG krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, heute: ChemG karzinogen, reproduktionstoxisch oder mutagen

      Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Publikation «Gefährliche Stoffe. Was man darüber wissen muss (11030.d)».

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