Wie Sie CMR-Stoffe erkennen
Stoffe und Zubereitungen mit CMR-Eigenschaften müssen gemäss Gesetz mit dem GHS08-Piktogramm auf dem Gebinde (Etikett) sowie im Sicherheitsdatenblatt gekennzeichnet werden. Hier erfahren Sie, wie Sie CMR-Stoffe in Ihrem Betrieb erkennen können.
Inhalt
Kurz und bündig
In der Schweiz dürfen nur Stoffe und Zubereitungen in Verkehr gebracht werden, die gemäss dem Chemikaliengesetz (ChemG) eindeutig beschriftet sind.
CMR-Stoffe und -Zubereitungen werden nach einem einheitlichen System, dem Globally Harmonised System (GHS), gekennzeichnet. Sie weisen auf dem Etikett des Gebindes das GHS08-Piktogramm auf, das einen sich auflösenden Oberkörper in einem roten Warnviereck zeigt.
Details zu den jeweiligen Stoffeigenschaften sind im Abschnitt 2 des dazugehörigen Sicherheitsdatenblatts (SDB) beschrieben. Die Gefahrensätze (Hazard-Sätze) H340, H341, H350, H351, H360, H361 und Unterkategorien charakterisieren CMR-Stoffe.
Wenn Sie Produkte in Ihrem Betrieb auf CMR-Stoffe überprüfen wollen, achten Sie auf das GHS08-Piktogramm. Versuchen Sie, diese Produkte wenn immer möglich zu ersetzen (Substitution) oder wenden Sie geeignete Schutzmassnahmen beim Umgang an.
CMR-Stoffe erkennen
Verwenden Sie in Ihrem Betrieb Gefahrstoffe mit CMR-Eigenschaften, die auf dem Etikett gekennzeichnet sind, oder stellen Sie in Ihrem Betrieb selbst solche Gefahrstoffe her? Das GHS08-Piktogramm sowie die Gefahrenhinweise (H-Sätze) im Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblattes (SDB) machen auf die Gefahr aufmerksam und geben Ihnen Hinweise auf die konkrete Gefährdung des jeweiligen Gefahrstoffes.
H-Satz | Bedeutung |
H340 | Kann genetische Defekte verursachen |
H341 | Kann vermutlich genetische Defekte verursachen |
H350 | Kann Krebs erzeugen |
H350i | Kann beim Einatmen Krebs erzeugen |
H351 | Kann vermutlich Krebs erzeugen |
H360 | Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen |
H361 | Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen |
Diese und weitere Informationen zu Chemikalien, die nach GHS gekennzeichnet sind, finden Sie im Merkblatt A11
Aktualität SDB und Amtssprache
Beschaffen Sie für jedes Produkt die aktuelle Version des jeweiligen Sicherheitsdatenblatts (SDB) vom Hersteller. Ein SDB, das älter als drei Jahre ist, ist vermutlich nicht mehr aktuell.
In einem veralteten SDB sind die enthaltenen Stoffe und Zubereitungen eventuell nicht korrekt eingestuft. Es enthält alte, nicht mehr zu verwendende Symbole, entspricht nicht der aktuellen Fassung der CLP-Verordnung und den Grundlagen, welche Daten in einem SDB enthalten sein müssen (gesetzliche Pflichten des Inverkehrbringers). Unter Umständen fehlen wichtige Angaben zum Gesundheitsschutz beim Umgang mit diesen Stoffen und ihrer Verwendung.
Der Inverkehrbringer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen bei der Beschaffung des Produktes die aktuelle Version des SDB in der Amtssprache für die jeweilige Sprachregion (Deutsch, Französisch, Italienisch) zur Verfügung zu stellen.
Mein Betrieb setzt CMR-Stoffe ein. Was nun?
Wenn in Ihrem Betrieb CMR-Stoffe eingesetzt werden, minimieren Sie die Gefahr so weit wie möglich. Ersetzen Sie die Stoffe oder Zubereitungen mit ungefährlicheren Alternativen oder treffen Sie Schutzmassnahmen.
Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonised System, GHS) ist ein von den Vereinten Nationen (UN) initiiertes weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Das Schweizer Chemikalienverordnung (ChemV) stützt sich zur Kennzeichnung, Verpackung und Beschriftung von Gebinden mit gefährlichen Chemikalien und Zubereitungen auf das Kennzeichnungssystem der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, auch CLP-Verordnung genannt (siehe Art. 6, ChemV
Beschriftung gemäss Chemikaliengesetz
Seit Juni 2017 dürfen in der Schweiz nur noch Stoffe und Zubereitungen in Verkehr gebracht werden, die gemäss Chemikaliengesetz (ChemG)
Vor 2017 wurden Gefahren durch Stoffe und Zubereitungen anders gekennzeichnet. Auf der Zeitachse unten sehen Sie früher verwendete Gefahrensymbole. Prüfen Sie vor allem ältere Produkte auch auf diese Piktogramme und Bezeichnungen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Publikation «Gefährliche Stoffe. Was man darüber wissen muss (11030.d)».