Bei Asbestverdacht richtig handeln
Bei Bauten, die vor 1990 datieren, sind Vorabklärungen über mögliche Asbest-Vorkommen unerlässlich. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das gesundheitsgefährdende Material in Ihr Planungskonzept einbinden und so Ihre Mitarbeitenden schützen. Befolgen Sie die lebenswichtigen Regeln Asbest.
Inhalt
Kurz und bündig
Wir zeigen Ihnen, wie Sie das gesundheitsgefährdende Material in Ihr Planungskonzept einbinden und so Ihre Mitarbeitenden schützen.
- Weisen Sie die Aufwendungen für eine Asbest-Abklärung bereits in Ihrer Offerte aus.
- Prüfen Sie vor 1990 erstellte Objekte auf Asbest!
- Beachten Sie die lebenswichtigen Regeln Asbest.
- Bei Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden können, sind anerkannte Asbestsanierungsunternehmen beizuziehen.
Eine Asbestanalyse schafft Klarheit
Wenn Sie unsicher sind, ob Asbest verbaut wurde, schafft eine Asbestanalyse Klarheit. Hier finden Sie Bauschadstoffdiagnostiker und Laboratorien
Wenn sich der Asbestverdacht erhärtet, planen Sie die für die Durchführung der Arbeiten geeigneten Schutzmassnahmen.
Ein Leitfaden für Bauherren und Architekten hilft, Asbestsanierungen beim Um- und Rückbau von Gebäuden zu planen.
Die Dringlichkeit einer Sanierung kann unter Anwendung der Publikation Nr. 2891 «Asbest in Innenräumen – Dringlichkeit von Massnahmen» ermittelt werden.
Lebenswichtige Regeln
Die lebenswichtigen Regeln Asbest unterstützen Sie bei der Bewertung der Gefahren:
- Bei Umbauobjekten, die vor 1990 erstellt wurden, muss mit Asbest gerechnet werden.
- Vor Arbeitsbeginn: Schadstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung durchführen.
- Bei Gefährdung durch Asbest oder bei Unsicherheit, Arbeiten einstellen!
- Vorgesetzte instruieren ihre Mitarbeitenden.
- Schutzausrüstung tragen und Arbeiten gemäss Stand der Technik ausführen.
- Bei Arbeitsabschluss: Reinigen und Entsorgen.
Ampelmodell als Hilfestellung
Für die Einstufung von Asbestgefährdungen bei Um-/Rückbau- und Renovationsarbeiten gilt das Ampelmodell:
- Grün bedeutet keine unmittelbare Gefährdung. Arbeiten können mit der notwendigen Vorsicht ausgeführt werden.
- Orange signalisiert eine erhöhte Gefährdung. Arbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn die beschriebenen Schutzmassnahmen getroffen wurden. Die Arbeiten dürfen nur von Mitarbeitenden ausgeführt werden, die vorgängig durch den Betrieb oder externe Institutionen dafür instruiert wurden.
- Rot definiert eine grosse Gefährdung. Hier ist mit einer hohen Freisetzung an Asbestfasern zu rechnen. Solche Arbeiten dürfen nur von Asbestsanierungsfirmen ausgeführt werden, die von der Suva anerkannt sind.
Diese Tabelle hilft Ihnen bei der Beurteilung von Arbeiten mit asbesthaltigem Material – Übersicht der Massnahmen.
Asbesthaltige Materialien richtig entsorgen
Asbesthaltige Materialien richtig transportieren und entsorgen
Asbestabfall bleibt gefährlich. Treffen Sie deshalb auch bei Entsorgungsarbeiten die notwendigen Schutzmassnahmen.
Beim Transport sind die Vorschriften gemäss ADR/SDR zu beachten. Für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen gilt es die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA
Anlaufstelle für weitere Informationen: