Alkoholtest am Arbeitsplatz
Wenn Mitarbeitende unter Einfluss von Alkohol und Drogen arbeiten, kann dies sehr gefährlich werden. Doch ein Alkohol- oder Drogentest ist rechtlich heikel. Hier erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie einen präventiven Test anordnen können.
Inhalt
Kurz und bündig
Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz können zu Problemen führen. Da ist der Gedanken naheliegend, als Arbeitgebender einen Alkohol- oder Drogentest durchzuführen. Doch ein solcher Test ist problematisch, weil Schutzrechte der Mitarbeitenden verletzt werden können.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Tests präventiv anordnen.
- Invasive Alkohol- und Drogentests müssen von medizinischen Fachpersonen vorgenommen werden. Atemlufttests können auch von anderen Personen durchgeführt werden.
- Die betroffene Person muss dem Test zustimmen.
Unsere Informationen verschaffen Ihnen einen Überblick über das Thema.
Alkoholtests durch Arbeitgeber sind heikel
Alkohol- oder Drogentests können nicht einfach durch den Arbeitgebenden angeordnet werden. Denn ein solcher Test greift in die private Geheimsphäre und auch in die persönliche Integrität des betroffenen Mitarbeitenden ein. Damit können seine Schutzrechte verletzt werden. Ein Test ist also problematisch und kann nur unter bestimmten Bedingungen vorgenommen werden. Was gilt es zu beachten?
Wann können Sie Tests präventiv anordnen?
Als Arbeitgebender können Sie Alkohol- und Drogentests in bestimmten Fällen präventiv anordnen. Zum Beispiel dann, wenn ein überwiegendes Sicherheitsinteresse dem Persönlichkeitsrecht des Mitarbeitenden entgegensteht. Dann zählen die geschützten Sicherheitsgüter mehr als der Schutz der Persönlichkeit. Falls beispielsweise eine Sicherheitsnorm verletzt und so das Leben des Angestellten oder einer Drittperson gefährdet werden könnte, ist die Voraussetzung gegeben. Dies kommt vor allem im Luft-, Zugs- und Strassenverkehr vor, wo Arbeitnehmende unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sich selbst, Passagiere und Dritte in Gefahr bringen können.
Was müssen Sie bei der Durchführung beachten?
Führen Sie Alkohol- und Drogentests nur stichprobenartig durch. Und lediglich im Rahmen eines Pakets von Sicherheitsmassnahmen, das im Arbeitsvertrag oder einem Reglement, das integrierender Bestandteil dieses Vertrags ist, umschrieben ist. Informieren Sie die betroffenen Personen vorher, dass Alkohol- und Drogentests möglich sind.
Invasive Alkohol- bzw. Drogentests müssen von medizinischen Fachpersonen durchgeführt werden. Diese müssen die Gesundheitsdaten so bearbeiten und bekanntgeben, dass das Arztgeheimnis sowie die Verhältnis- und Zweckmässigkeit gewahrt bleiben. Die medizinische Fachperson darf dem Arbeitgebenden nur den Befund geben, dass der Mitarbeitende tauglich ist, seine Arbeit auszuführen. Doch darf sie keine Angaben über den allfälligen Alkohol- oder Drogenkonsum machen. Atemlufttests müssen nicht von medizinischen Fachpersonen durchgeführt werden.
Ist eine Einwilligung notwendig?
Die Einwilligung der betroffenen Person ist bei jedem Test nötig, da keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist.
Gibt diese Person ihre Einwilligung nicht, so kann sie nicht zum Test gezwungen werden. Sie hat aber bei einem überwiegenden Sicherheitsinteresse mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, zum Beispiel mit einer begründeten Verwarnung mit Androhung einer ordentlichen Kündigung im Wiederholungsfall.