Vorsicht – Gefahr durch unsichere Schnellwechsler für Bagger
Unzuverlässige Schnellwechsler an Baggern sind für eine Häufung schwerer Unfälle verantwortlich. Erfahren Sie hier, worauf Ihre Mitarbeitenden beim Werkzeugwechsel achten müssen, um niemanden in Gefahr zu bringen. Ausserdem informieren wir Sie über die Fristen für die Umrüstung und die rechtlichen Aspekte.
Inhalt
Kurz und bündig
Mit einer Schnellwechseleinrichtung am Bagger können Werkzeuge und Anbaugeräte bis hin zu ganzen Auslegerteilen vom Bedienungsstand ausgewechselt werden. Allerdings verriegeln hydraulische und elektrische Schnellwechsler oft nicht korrekt. Da ist das Risiko hoch, dass sich ein Werkzeug löst und eine Person erschlägt.
Unsichere hydraulische Schnellwechsler am Bagger:
- sind seit dem 10. April 2017 nicht mehr für den Verkauf zugelassen
- müssen innerhalb von fünf Jahren, beginnend ab dem 1. Januar 2020, umgerüstet oder ausgewechselt werden
- sind ab dem 1. Januar 2025 verboten
Nachfolgend erfahren Sie Genaueres zu den Umrüstefristen, den Gefahren und Verantwortlichkeiten.
Risiko Schnellwechsler
Schnellwechsler für Bagger sind zweifelsohne praktisch und deshalb verbreitet im Einsatz. Doch schwere und zum Teil tödliche Unfälle haben gezeigt, dass gewisse Schnellwechseleinrichtungen nicht zuverlässig verriegeln. In solchen Fällen müssen Sie damit rechnen, dass Werkzeuge und Anbaugeräte herunterfallen. Steht eine Ihrer Mitarbeiterinnen oder einer Ihrer Mitarbeiter zur falschen Zeit am falschen Ort, sind schwere Verletzungen fast immer die Regel. Und manchmal kann die Sanität nur noch den Tod feststellen.
Verbot und Gefahren: das Wichtigste im Überblick
Wenn in Ihrem Unternehmen noch unsichere Schnellwechsler im Einsatz sind, erhalten Sie hier eine Übersicht über die zentralen Punkte.
Das Verbot bewirkt ein Umdenken
Viele Schnellwechselreinrichtungen konnten die Anforderungen an den Sicherheits- und Gesundheitsschutz nur unzureichend erfüllen. Aufgrund dieser Tatsache und angesichts der Schwere der Unfälle hat die Suva gehandelt. Nach drei Einsprachen bestätigte das Bundesgericht das Verbot solcher Einrichtungen am 10. April 2017. In der Folge hat ein Grossteil der Hersteller ihre bestehenden Produkte weiterentwickelt oder bietet neue, zuverlässige Lösungen an.
Umrüstung nach UVG
Die Umrüstung unsicherer hydraulischer Schnellwechsler an Baggern erfolgt zeitlich gestaffelt.
- Ab dem 1. Januar 2020 müssen laufend alle unsicheren hydraulischen Schnellwechsler nachgerüstet oder ersetzt sein, die älter sind als acht Jahre.
- Per 1. Januar 2025 sind alle unsicheren Systeme verboten.
- Die umgerüsteten Schnellwechseleinrichtungen müssen die Bestimmungen der Eidgenössischen Maschinenverordnung (MaschV
) und die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV ) einhalten.
Auf diese Übergangsregelung haben sich der Schweizerische Baumeisterverband (SBV), der Verband der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft (VSBM) und die Suva geeinigt. Die Gemeinsame Mitteilung
Vorsicht: Verriegelung mangelhaft
Bei vielen Unfällen hat sich folgendes Muster gezeigt: Die baggerführende Person hat aus Nachlässigkeit, wegen Zeitdrucks oder weil das System nicht korrekt kommuniziert hat, das Werkzeug angehoben, ohne den notwendigen Verriegelungsvorgang abzuschliessen.
Nie ohne Gegendrucktest
Bis alle unzuverlässigen Schnellwechsler an Baggern ausgewechselt wurden, steht die Instruktion des Gegendrucktests im Zentrum. Verlangen Sie von Ihren Fachkräften, dass sie nach jedem Werkzeugwechsel testen, ob das Werkzeug sicher eingerastet hat. Benutzen Sie dazu unsere Instruktionshilfe Sicher mit Gegendrucktest.
Weitere Informationen
Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen, wann bei Schnellwechslern Vorsicht geboten ist, wer die Verantwortung trägt und wie sich die rechtliche Situation für Hersteller und Verwender präsentiert.
Das Funktionsprinzip von Schnellwechslern an Baggern lautet: aufnehmen – verriegeln – verschliessen.
- Aufnehmen: Das Werkzeug oder Anbaugerät wird beispielsweise mit einer offenen Klaue der Schnellwechseleinrichtung an der Aufnahmeachse aufgenommen.
- Verriegeln: Mit einem Keil oder Bolzen werden Werkzeug und Anbaugerät und der Schnellwechsler mechanisch miteinander verbunden (Formschluss).
- Verschliessen: Eine Steuerung – meistens eine Hydraulikschaltung – sorgt dafür, dass sich die Verriegelung nicht selbständig öffnen kann.
Je nach Produkt bestehen folgende Schwachstellen:
- fehlende Verriegelung beim Anheben von Werkzeugen und Anbaugeräten
- nicht vorhandene, mangelhafte oder falsche Anzeige des Verriegelungszustands
- Verriegelungszustand wird von der Steuerung falsch erkannt
Arbeitgebende
- Beschaffen Sie nur noch sichere Produkte.
- Informieren Sie sich bei den Lieferanten, ob die Produkte von Sicherheitsmängeln betroffen sind.
- Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden über die Gefahren und den Gegendrucktest. Benutzen Sie dazu die Betriebsanleitung und folgen Sie strikt den Anweisungen des Herstellers.
- Mit dem Beurteilungsblatt
können Sie testen, ob Ihre Schnellwechsler die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen mit grosser Wahrscheinlichkeit erfüllen.
Baggerführer und Baggerführerinnen
- Wenn Sie mit einem unsicheren System arbeiten, führen Sie nach jedem Wechsel eines Werkzeuges oder Anbaugeräts den Gegendrucktest durch.
- Der «Rütteltest» – das schnelle Ein- und Ausfahren des Löffelzylinders –reicht bei mehreren Produkten nicht aus, um auf eine korrekte Verriegelung zu schliessen.
Fachkräfte Instandhaltung
- Um Gefahren aus dem Weg zu gehen, folgen Sie bei Instandhaltungsarbeiten strikt den Angaben des Herstellers.
Die Suva beaufsichtigt sowohl die Anwendung der Arbeitsmittel als auch deren Produktesicherheit. Gestützt auf diesen gesetzlichen Auftrag haben wir ein sogenanntes Produktkontrollverfahren für mehrere, heute gängige, vorwiegend hydraulische Schnellwechsler eröffnet. Ziel war es, dass Sicherheitsmängel an den Produkten behoben werden, die den Sicherheitsanforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie zuwiderlaufen.
Das Verkaufsverbot wurde in drei Fällen angefochten und die Beschwerde zunächst gutgeheissen. Nach einer Beschwerde der Suva hat das Bundesgericht am 10. April 2017 diesen Entscheid korrigiert. Somit sind alle Verkaufsverbote rechtskräftig. In seiner Begründung zieht das Bundesgericht den Schluss, dass die betroffenen Schnellwechseleinrichtungen zwar die Anforderungen der relevanten Norm (SN EN 474-1) erfüllt haben. Jedoch behandle diese Norm nicht das Risiko der nicht korrekten Verriegelung im Sinne der europäischen Maschinenrichtlinie.
Seit dem 10. April 2017 dürfen nur noch sichere Schnellwechseleinrichtungen in Verkehr gebracht werden. Ab dem 1.1.2020 müssen alle unsicheren hydraulischen SWE an Baggern, die älter sind als acht Jahre, in Zusammenarbeit mit dem Inverkehrbringer nach Herstellerangaben nachgerüstet oder ersetzt sein. Per 1.1.2025 gilt dies für sämtliche unsicheren hydraulischen Schnellwechsler an Baggern.
Inverkehrbringer und Verwender, die diese gesetzliche Vorgabe nicht erfüllen, nehmen das Risiko diverser Rechtsverfahren in Kauf. Denn das Inverkehrbringen nicht konformer Maschinen und Geräte steht unter Strafe (Art. 16 PrSG). Im Weiteren stellen sich nach einem Schadenfall wegen eines nicht konformen Produkts haftpflichtrechtliche Fragen. Gestützt auf das Obligationenrecht dürfte es schliesslich zu Gewährleistungsforderungen der Käufer kommen.
Die Gesetzgebung stellt klare Forderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Wenn Sie Hersteller, Inverkehrbringer oder Arbeitgeber sind, ist es unverzichtbar, dass Sie das Recht kennen und in der Praxis umsetzen. Denn auf diese Weise schützen Sie nicht nur alle, die Ihre Maschine bedienen, sondern auch Ihr Unternehmen, indem sie es vor Rechtsverfahren bewahren.