Absturzsicherung bei Deckenschalungen
Bei Arbeiten an Deckenschalungen kommt es immer wieder zu schweren Absturzunfällen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Schutzmassnahmen die notwendige Sicherheit auf Ihre Baustelle bringen.
Inhalt
Kurz und bündig
Das Arbeiten an Deckenschalungen ist mit grossen Gefahren verbunden. Eine davon ist die Absturzgefahr. Eine regelkonforme Absturzsicherung ist hier deshalb lebenswichtig.
Schutzmassnahmen gegen Absturz sind grundsätzlich ab einer Höhe von 2 m vorgeschrieben. Für Arbeiten an der Montagekante von Deckenschalungen gilt noch bis 1.1.2025 eine Ausnahmeregelung von 3 m.
Kollektiv wirkende Schutzmassnahmen, wie etwa Auffangnetze bei konventioneller Schalungstechnik, sind dem Individualschutz mit Seil (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) vorzuziehen. Moderne Schalungssysteme eliminieren die Absturzgefahr dadurch, dass die Absturzsicherung von unten her montiert werden kann.
Absturzsicherung ab welcher Höhe?
Wer eine Deckenschalung erstellt, bewegt sich stets an einer Absturzkante. Die Bauarbeitenverordnung schreibt eine Absturzsicherung grundsätzlich ab einer Absturzhöhe von 2 m vor (Artikel 23)
Ab 1. Januar 2025 werden jedoch bei der Erstellung von Deckenschalungen generell Absturzsicherungsmassnahmen bereits ab einer Absturzhöhe von 2 m erforderlich.
Kollektivschutz oder Individualschutz?
Kollektivschutzmassnahmen bieten immer einen besseren Schutz für die Mitarbeitenden als eine individuelle Sicherung (Seilsicherung).
Die Sicherheit einer Seilsicherung hängt von vielen Faktoren ab. Sie muss regelkonform geprüft und eingerichtet sein. Und die dafür zwingend auszubildenden Mitarbeitenden müssen sich richtig verhalten. Menschen verhalten sich jedoch aus Zeitdruck oder auch Bequemlichkeit allzu oft nicht korrekt. Und dies führt allzu rasch zu Unfällen.
Deswegen verlangt die Gesetzgebung, dass Kollektivschutzmassnahmen gegenüber individuellen Massnahmen bevorzugt werden.
Aufgrund der grösseren Sicherheit empfiehlt sich der Einsatz kollektiver Schutzeinrichtungen klar auch bei der Erstellung von Deckenschalungen.
Kollektive Schutzmassnahmen
Die folgenden Bilder zeigen verschiedene Varianten, wie Sie Deckenschalungsarbeiten heute effektiv und sicher ausführen können.
Diese kollektiven Schutzmassnahmen können sowohl bei einer geforderten Absturzhöhe von 3 m als auch von 2 m eingesetzt werden.
Bestimmte konventionelle Deckenschalungen müssen laut Hersteller von unten her montiert werden, was die Absturzgefahr vermeidet. In der Praxis wird dies aber oft nicht gemacht. Oder es ist oft aufgrund der konkreten Umstände auf der Baustelle nicht möglich.
Auffangnetze haben den grossen Vorteil, dass damit weiterhin konventionell ausgeführte aber zu jedem Zeitpunkt gesicherte Schalungsarbeiten möglich sind. Diese Systeme können schnell und ohne grossen Mehraufwand montiert und auch wieder rückgebaut werden. Auf den Bildern sind Systeme von zwei verschiedenen Herstellern zu sehen.
Elementdecken-Schalungssysteme werden grundsätzlich von unten her eingebracht. Weil nie an erhöhten Stellen mit Absturzgefahr gearbeitet werden muss, gelten sie als sicher.
Trägerroste werden von unten her montiert. Der geringe Abstand zwischen den Trägern verhindert einen Absturz von Personen, die die Schalhaut darauf verlegen. Beachten Sie bei der Verwendung unbedingt die Herstellerangaben.
Traggerüst-Systeme werden ebenfalls von unten her aufgebaut. Die Sicherung für den Aufbau und die darauf liegende Deckenschalung hat auch hier zwingend nach den Herstellerangaben zu erfolgen.
Individuelle Schutzmassnahmen
Die folgenden Bilder zeigen Möglichkeiten für individuelle Schutzmassnahmen mit Seilsicherung.
Wichtig zu wissen ist (insbesondere ab 2025): Für die meisten Produkte zur individuellen Absturzsicherung muss eine freie Sturzraumhöhe von deutlich über 2 m gegeben sein. Ist dies nicht der Fall, prallt eine Person bei einem Absturz trotz Seilsicherung auf dem nächstunteren Boden auf. Es gibt Produkte, die bei korrekter Anwendung gemäss Herstellerangaben das Arbeiten ab einer Sturzraumhöhe von 2 m ermöglichen.
Bei einer Seilsicherung muss das Gesamtsystem geprüft und zertifiziert sein.
Bei einer parallel zur Absturzkante geführten Lifeline hat das Verbindungsmittel immer den kürzesten Weg von der Anschlageinrichtung zur Absturzkante. Damit wird das Risiko eines Absturzes minimiert.
Mobile, erhöhte Anschlagsysteme können an die erforderliche Stelle verschoben werden und bieten bei korrekter Verwendung eine genügende Sicherung. Der erhöhte Anschlagpunkt reduziert die notwendige Sturzraumhöhe unterhalb der Schalung.
Wann die Arbeit einstellen?
Alle Mängel, die eine unmittelbare schwere Gefährdung der Arbeitnehmenden darstellen. Zum Beispiel: fehlende und/oder nicht regelkonform eingesetzte kollektive Schutzmassnahmen wie Auffangnetze sowie nicht regelkonform eingesetzte Individuelle Schutzmassnahmen mittels Seilsicherung (PSAgA) ab einer Absturzhöhe von 2 m.
FAQ zu Absturzsicherung bei Deckenschalungen
Nein. Der Vergleich mit dem Fassadenabstand gilt nicht, da beim Deckenschalen die Absturzstelle in der Fläche vorhanden ist und beim Fassadenabstand in der Vertikalen.
Die konventionelle Deckenschalung muss gemäss Aufbau- und Verwendungsanleitung bestimmungsgemäss verwendet werden. Moderne Trägerrost-Schalungssysteme dagegen erfüllen die Anforderungen an einen Kollektivschutz (infolge geringerem Trägerabstand) gegen Absturz, jedoch nur beschränkt gegen Hineintreten (Art. 25 BauAV).
Ja. Anstellleitern als Zugangsmittel auf Deckenschalungen sind nicht verboten, jedoch sind beispielsweise Bautreppen oder Gerüsttreppentürme zu priorisieren.
Überträgt der Arbeitgeber die Umsetzung des Werkvertrags einem anderen Arbeitgeber (z.B. Subunternehmer), so muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass der andere Arbeitgeber (z.B. Subunternehmer) die im Werkvertrag enthaltenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen umsetzt.
Nein. Die Vorgabe ist ab dem 01.01.2025 rechtlich bindend. Bereits seit geraumer Zeit wird darüber informiert, dass ab dem 1. Januar 2025 Absturzsicherungsmassnahmen schon ab einer Höhe von 2 m erforderlich sein werden.
Nein, eine Instruktion für die Montage von kollektiven Schutzmassnahmen bei Deckenschalungsarbeiten durch den Hersteller/Lieferanten oder durch eine fachkundige Person ist ausreichend. Es wird jedoch empfohlen die Instruktion zu dokumentieren.
Ja. Kommen Mitarbeitende in Situationen, wo sie eine PSAgA einsetzen müssen, so ist eine entsprechende Ausbildung dafür obligatorisch und lebenswichtig.
Erfahrungsgemäss dauert eine Grundausbildung im Minimum etwa einen Tag (8 Lektionen). Die Ausbildung und deren Inhalte werden in einem Ausbildungsnachweis dokumentiert.
Die Mitarbeitenden sind sie auf ihre Fachkompetenz zu prüfen und ergänzend auszubilden.
Rechtliche Grundlagen
Das Sichern beim Arbeiten mit Deckenschalungen ist in folgenden rechtlichen Grundlagen geregelt:
- Bauarbeitenverordnung (BauAV)
, Artikel 23, 27, 29 - Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
, Artikel 24, 32a