Holzstaub: Gesundheitsrisiko und Schutzmassnahmen
Holzstaub stellt ein Gesundheitsrisiko dar und kann sogar krebserregend sein. Darum ist es wichtig, bei Arbeiten mit Holz für entsprechenden Schutz zu sorgen. Von der Absaugung bis zur Maske: Mit unseren Informationen und Tipps sind Sie und Ihr Betrieb auf der sicheren – und gesunden – Seite.
Inhalt
Kurz und bündig
Holzstaub kann zu Erkrankungen der Atemwege und zu Allergien führen. Zu diesen Gesundheitsrisiken gehört zum Beispiel auch die Gefahr von Krebs in den Nasenhaupt- und Nebenhöhlen. Darum ist es wichtig, dass Sie Ihre Mitarbeitenden regelmässig sensibilisieren und im Betrieb für guten Schutz sorgen.
- Beachten Sie, dass der Grenzwert für Holzstaub in der Luft bei 2 mg/m3 liegt.
- Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung von Schutzmassnahmen, die Ihnen helfen, die Belastung durch Holzstaub zu reduzieren. Wählen Sie die Schutzmassnahmen aus, welche Ihren Betrieb betreffen, und setzen Sie diese konsequent um.
- Bedenken Sie auch: Zusammen mit einer Zündquelle kann Holzstaub zu Bränden und zu Staubexplosionen in Absaug- oder Siloanlagen führen.
Gesundheitsrisiko Holzstaub
Welche Gefahr stellt Holzstaub für die Gesundheit dar? Häufige Erkrankungen, welche durch Holzstaub entstehen können, betreffen die Atemwege und die Haut.
Erkrankungen der Atemwege führen vor allem zu Reizungen im Rachen und in den Nasenschleimhäuten. Erkrankungen der Lungen oder der Bronchien sind selten. Holzstaub kann auch krebserregend sein: Wer häufig Holzstaub einatmet – besonders von Buche, Eiche und einigen Tropenhölzern – hat ein erhöhtes Risiko an Krebs in den Nasenhaupt- und -Nebenhöhlen zu erkranken.
Viele Tropenhölzer, aber auch einheimische Holzarten wie Kiefer, Föhre, Buche, Eiche, können zu Ekzemen und Allergien auf der Haut führen. Diese klingen in der Regel wieder ab, wenn keine Exposition gegenüber dem Holzstaub mehr besteht.
Grenzwert für Holzstaub
Je nach Holzart und wie das Holz bearbeitet wird, entsteht mehr oder weniger Holzstaub. Messungen in Betrieben zeigen, dass besonders beim Schleifen und Fräsen viel Staub entsteht, mehr als der geltende Grenzwert für Holzstaub in der Luft erlaubt. Dieser Grenzwert (MAK-Wert = Maximaler Arbeitsplatzkonzentrationswert) für Holzstaub am Arbeitsplatz beträgt 2 mg/m3 Luft.
Die Messungen zeigten aber auch: Der Grenzwert kann eingehalten werden, wenn der Staub an der Entstehungsquelle abgesaugt wird und staubmindernde Arbeitsweisen angewendet werden. Dies ist insbesondere auch beim Arbeiten mit Handmaschinen wichtig. Dadurch wird die Belastung durch Staub am Arbeitsplatz deutlich reduziert.
Schutzmassnahmen
Die folgenden Massnahmen helfen Ihnen dabei, die Belastung durch Holzstaub am Arbeitsplatz deutlich zu senken und auf diese Weise das Gesundheitsrisiko für Ihre Mitarbeitenden zu reduzieren.
Von der Staubreduktion über die Reinigung bis hin zur Verwendung von Atemschutz bzw. einer Maske: Setzen Sie folgende allgemeine Massnahmen um und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden dafür:
- Vermeiden Sie das Abblasen mit Druckluft, um Staubaufwirbelungen zu minimieren.
- Reinigen Sie den Arbeitsplatz regelmässig. Verwenden Sie dazu einen Staubsauger.
- Setzen Sie Staubsauger ein, welche mindestens die Anforderungen der Staubklasse M erfüllen. Verwenden Sie bei krebserzeugendem Holzstaub, wie z. B. von Buche oder Eiche, Staubsauger der Staubklasse H.
- Tragen Sie bei staubintensiven Arbeiten konsequent eine Atemschutzmaske FFP2. Holzstaub von Holzarten wie Buche, Eiche und einigen Tropenhölzern kann Krebs erzeugen. Bei staubintensiven Arbeiten solcher Hölzer tragen Sie eine Atemschutzmaske FFP3. Nutzen Sie auch unsere Tipps dazu, wie Sie richtige FFP3- und FFP2-Masken erkennen.
Auch bei Arbeiten mit Handmaschinen, wie z. B. der Schleifmaschine, Oberfräse oder Handkreissäge, ist es wichtig, die Belastung durch Holzstaub zu reduzieren:
- Setzen Sie Handmaschinen ein, bei denen der Staub direkt an der Quelle abgesaugt wird.
- Achten Sie auf eine genügende Raumlüftung.
Die Absaugung von Holzstaub ist wichtig, wenn an stationären Holz-Bearbeitungsmaschinen gearbeitet wird. Beachten Sie folgende Punkte:
- Der Holzstaub an stationären Holz-Bearbeitungsmaschinen muss abgesaugt werden.
- Die Luftgeschwindigkeit im Absaugstutzen sollte mindestens 20 m/s betragen.
- Die Absaugöffnung ist möglichst in Richtung des Spänefluges anzuordnen.
Um das Gesundheitsrisiko betreffend Holzstaub auch bei Serienarbeiten oder staubintensiven Arbeiten an festen Arbeitsplätzen zu reduzieren, sind diese Massnahmen wichtig:
- Stellen Sie sicher, dass der Holzstaub an der Quelle abgesaugt wird, z. B. Schleiftisch mit integrierter Absaugung, Raumlüftung mit Staubfilter.
- Wenn die technischen Massnahmen zur Absaugung nicht ausreichen, tragen Sie zusätzlich eine Atemschutzmaske
, um zu verhindern, dass Holzstaub eingeatmet wird.
Absauganlagen und Entstauber sind wichtige technische Hilfsmittel, um die Belastung durch Holzstaub zu reduzieren. Wichtig ist, dass Sie diese fachgerecht einsetzen:
- Reinigen und überprüfen Sie die Absauganlage regelmässig.
- Setzen Sie bei Luftrückführungen (Umluftnutzung) geeignete Filter ein.
- Absauganlagen sind im Grundsatz im Freien aufzustellen. Diese Anlagen müssen der Norm SN EN 12779 entsprechen.
- Anlagen mit weniger als 8000 m3/h Absaugvolumenstrom, welche der Norm SN EN 16770 entsprechen, gelten als Entstauber und dürfen im Arbeitsraum aufgestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt «Absauganlagen für Holzstaub und Späne».
Entstauber alter Bauart mit rohluftseitig angeordnetem Ventilator entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik für die Absaugung von Holzstaub und Spänen bei gewerblicher Nutzung. Absauganlagen mit rohluftseitig angeordnetem Ventilator können bei Innenaufstellung ein Explosions-, Brand- und Gesundheitsrisiko darstellen. Für krebserzeugende Stäube wie beispielsweise von Buche, Eiche oder teilweise Tropenhölzern, sind diese Geräte deshalb nicht mehr zulässig. Beachten Sie auch die bestimmungsgemässe Verwendung gemäss der Bedienungsanleitung der Hersteller oder Inverkehrbringer.