Junger Temporärarbeiter durchs Dach gestürzt
Beim Decken eines neuen Anbaus betritt ein Temporärarbeiter auch den alten Teil des Dachs. Dieser ist jedoch nicht gleich gesichert wie das neue Dach: ein kollektives Versäumnis, das den jungen Mann teuer zu stehen kommt. Verwenden Sie unser Unfallbeispiel, um Ihre Mitarbeitenden zu den lebenswichtigen Regeln zu instruieren.
Inhalt
Kurz und bündig
Ein junger Temporärarbeiter hilft beim Eindecken eines neuen Scheunenanbaus. Dabei tritt er auf das alte Scheunendach, das im Gegensatz zum neuen nicht durch ein Auffangnetz gesichert ist. Eine spröde Faserzement-Wellplatte bricht ein: Die Aushilfskraft stürzt in die Tiefe und verletzt sich schwer.
Die Unfallanalyse ergibt die folgenden Hauptursachen:
- Der Temporärarbeiter hat eine nicht durchbruchsichere Dachfläche betreten. Diese war weder abgesperrt noch auf andere Art gesichert.
- Es waren keine klaren schriftlichen Arbeitsanweisungen vorhanden.
- Weder Vorgesetzte noch Mitarbeitende waren dafür sensibilisiert, in einer solchen Situation STOPP zu sagen.
Was ist passiert?
Ein Bauer hat seine ältere Scheune durch einen Anbau erweitert. Massimo P., gelernter Dachdecker, soll den neuen Gebäudeteil eindecken. Dabei hilft ihm der Temporärarbeiter Kevin A.
Am Unfalltag montiert Massimo P. die Firstkappen (Abschlussteile) des neuen Dachs. Kevin A. trägt diese zum First hinauf. Dazu wählt er den direkten Weg über den alten Teil des Scheunendachs. Plötzlich bricht eine spröde Faserzement-Wellplatte des alten Dachs ein. Kevin A. stürzt ins Gebäudeinnere und fällt 6,5 Meter in die Tiefe. Reglos bleibt er am Boden liegen.
Analyse der Fehlerkette
Wenn Sie den Fall Kevin A. zusammen mit Ihren Fachkräften genauer anschauen, wird schnell klar, dass mehrere Ursachen für diesen Absturz verantwortlich sind.
Warum kommt es zum Unfall?
Die Aushilfskraft Kevin A. hat ohne Absturzsicherung ein nicht durchbruchsicheres Dach betreten. Er selbst und seine Vorgesetzten haben die Gefahr nicht erkannt oder das Risiko unterschätzt.
In dieser Situation hätten alle Beteiligten sofort STOPP sagen müssen.
Schutzvorkehrungen waren unvollständig
Unter der Tragkonstruktion des neuen Scheunendachs haben Massimo P. und Kevin A. vorschriftsgemäss ein Auffangnetz montiert. Leider haben sie nicht daran gedacht, auch das alte Scheunendach zu sichern. Sie hätten das alte Dach zumindest klar sichtbar durch eine Abschrankung absperren müssen.
Auf dem ganzen Dach fehlten Laufstege
Im Betrieb gab es keine klaren Arbeitsanweisungen für Fachkräfte, die auf nicht durchbruchsicheren Dachflächen oder im Bereich solcher Flächen arbeiten. Deshalb ging bei der Arbeitsvorbereitung vergessen, dass das alte Scheunendach gesichert werden musste – zum Beispiel durch Auffangnetze und Laufstege.
Rechtliche Grundlagen
Verschiedene Verordnungen regeln die relevanten Punkte dieses Falles – insbesondere die Anforderungen an Schutzvorrichtungen gegen Absturz.
Bauarbeitenverordnung (BauAV)
- Art. 3
Planung von Bauarbeiten - Art. 44
Schutz vor Stürzen durch das Dach, Allgemeines - Art. 45
Nicht durchbruchsichere Dachflächen - Art. 11
Verkehrswege - Art. 29
Andere Absturzsicherungen
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)