Ausbildung Sturmholz: Unfälle verhindern
Wer mit Windwurf arbeitet, ist einem erhöhten Risiko ausgesetzt und hat deshalb auf besondere Sicherheitsvorkehrungen zu achten. Deswegen ist es wichtig, dass Sie Ihre Mitarbeitenden entsprechend ausbilden. So eignen sie sich die nötige Kompetenz für den herausfordernden Umgang mit Sturmholz an.
Inhalt
Kurz und bündig
Durch Stürme entwurzelte Bäume stehen oft unter Spannung oder sind schwer zugänglich. Das Aufrüsten birgt deshalb einige Risiken. Damit Ihre Mitarbeitenden bei dieser Arbeit nicht in Gefahr geraten, ist eine entsprechende Schulung notwendig und obligatorisch.
Das sind die wichtigsten Punkte:
- Aufarbeiten von Windfallholz gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Deshalb ist eine Ausbildung vorgeschrieben.
- Jugendliche dürfen Windfallholz nicht aufarbeiten. Ausgenommen sind Jugendliche in Berufsausbildung mit definierter Ausnahme in der betreffenden Bildungsverordnung.
Mit einer angepassten Ausbildung leisten Sie einen zentralen Beitrag zur Unfallverhütung. Dabei profitieren alle: Ihre Mitarbeitenden und auch Ihre Firma.
Erforderliche Ausbildung und Nachweis
Damit Ihre Mitarbeitenden Windfallholz sicher aufarbeiten können, müssen sie über bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Dauer und Inhalt dieser Ausbildung richten sich nach den branchenüblichen Anforderungen.
Besonders folgende schwierige Situationen verlangen eine geeignete Ausrüstung und Ausbildung:
- Trennschnitte unter Spannungen ausführen
- Hängen gebliebene Bäume zu Boden bringen
- Geknickte Bäume zu Boden bringen
- Stehende Baumstümpfe fällen
- Gebogene Bäume fällen
- Wurzelteller vom Stamm trennen
Denken Sie daran, die Ausbildung entsprechend zu dokumentieren. Als Vorbereitung finden Sie in unserer Broschüre «Sturmholz sicher aufrüsten» mehrere Anleitungen und Sicherheitstipps für den Umgang mit Sturmholz.
Auffrischungskurs
Die Suva empfiehlt regelmässige Auffrischungskurse. Sie leisten dadurch ein wertvolles Investment in Ihre Mitarbeitenden: Diese können dadurch ihr Wissen aufrechterhalten und auch Neues dazulernen.
Ausbildungsinstitutionen
Der Link holzerkurse.ch
Auskunft zur Ausbildungspflicht
Kontaktieren Sie uns für allgemeine Auskünfte zur Ausbildungspflicht. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Suva, Gewerbe und Industrie
6002 Luzern
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über den Wald Art. 21.a
- EKAS-Richtlinie Nr. 2134 Forstarbeiten
- Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6
Information und Anleitung der Arbeitnehmer - Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8
Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren - Jugendschutzverordnung Art. 4
Gefährliche Arbeiten