Ausbildung Pflanzenschutzmittel
Die gewerbliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist sehr verbreitet. Doch deren Einsatz birgt Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier. Deshalb braucht es eine entsprechende Ausbildung. Die nötigen Informationen dazu finden Sie hier.
Inhalt
Kurz und bündig
In der Landwirtschaft oder im Gartenbau ist die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln üblich. Diese Spritzmittel können jedoch Gesundheitsschäden hervorrufen. Deswegen ist eine Ausbildung für berufliche und gewerbliche Zwecke obligatorisch.
Beachten Sie dabei folgende Punkte:
- Die Verwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren.
- Diese Ausbildung können Ihre Lernenden oder Mitarbeitenden während der Berufsausbildung oder durch eine spezifische Ausbildung mit abschliessender Prüfung durchlaufen.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Pflanzenschutzmittel einsetzen. Ausgenommen sind Lernende, die dies gemäss Bildungsplan müssen.
Erforderliche Ausbildung und Nachweis
Pflanzenschutzmittel können zu Hauterkrankungen oder gar Vergiftungserscheinungen führen - egal, ob sie in der Landwirtschaft, im Gartenbau, der Waldwirtschaft oder anderen speziellen Bereichen zum Einsatz kommen. Deswegen müssen alle Arbeitnehmenden in Ihrem Betrieb für die Anwendung solcher Spritzmittel über eine Fachbewilligung verfügen.
Diese Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln kann während der Berufsausbildung (Lehre) oder durch eine spezifische Ausbildung mit abschliessender Prüfung erworben werden.
Mehr dazu finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Umwelt BAFU unter Fachbewilligungen
Auffrischungskurs
Die Suva empfiehlt regelmässige Auffrischungskurse. So leisten Sie ein wertvolles Investment in Ihre Mitarbeitenden: Sie können dadurch ihr Wissen aufrechterhalten und auch neues dazulernen.
Ausbildungsinstitutionen
Für Schulung in Sachen Pflanzenschutzmittel stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Ebenso existieren unterschiedliche Ausbildungsabschlüsse. Auf den PDF-Dokumenten des BAFU finden Sie die entsprechenden Informationen:
Auskunft zur Ausbildungspflicht
Kontaktieren Sie das Bundesamt für Umwelt oder uns für allgemeine Auskünfte zur Ausbildungspflicht.
Bundesamt für Umwelt BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie
Suva, Chemie
Fluhmattstrasse 1
6004 Luzern
Gesetzliche Grundlagen
- Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), SR 814.81, Art. 7-12
- Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und im Gartenbau (VFB-LG
), SR 814.812.34 - Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in speziellen Bereichen (VFB-SB
), SR 814.812.35 - Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Waldwirtschaft (VFB-W
), SR 814.812.36 - Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6
Information und Anleitung der Arbeitnehmer - Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), SR 832.70, Art. 7
und Art. 8 - Jugendschutzverordnung Art. 4
Gefährliche Arbeiten