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Ausbildung Mikroorganismen

Die Arbeit mit Mikroorganismen bringt einige Gefahren mit sich. Um die Biosicherheit zu gewährleisten, sind ausreichende Kenntnisse nötig. Eine Minimal-Ausbildung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch können Kurse zum Thema besucht werden.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Man sieht sie nicht, dennoch sind sie real und teilweise gefährlich: Mikroorganismen erfordern einen sicheren Umgang. 

      Beachten Sie dabei Folgendes:

      • Der Umgang mit Mikroorganismen gilt offiziell als Arbeit mit besonderen Gefahren. Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden über ausreichend fachliche Kenntnisse verfügen, auch in Sachen Sicherheitsfragen. 
      • Es gibt bislang keine gesetzlich vorgeschriebene Minimal-Ausbildung. Verschiedene Institutionen in der Schweiz und im Ausland führen Kurse zum Thema Biosicherheit durch.
      • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht mit Mikroorganismen arbeiten. Ausgenommen sind Lernende, die dies gemäss Bildungsplan tun müssen.

      Erforderliche Ausbildung und Nachweis

      Gefahren kann man in den Griff kriegen. Das gilt auch für Mikroorganismen. In Ihrem Betrieb müssen Sie zu diesem Zweck einen Biosicherheitsbeauftragten ernennen, um die biologische Sicherheit beim Umgang mit Mikroorganismen, z. B. in Forschung, Produktion oder Analytik zu gewährleisten.

      Die Kenntnisse und Kompetenzstufen im Fachgebiet der Mikroorganismen und assoziierten Sicherheitsfragen beziehen sich derzeit auf spezifische Lehrgänge oder Ausbildungsniveaus. Eine gesetzlich vorgeschriebene Minimal-Ausbildung ist bisher nicht festgelegt. Wir empfehlen dennoch, dass Ihre Mitarbeitende freiwillige Auffrischungskurse besuchen.

      Ausbildungsinstitutionen

      Die Kurse und Informationsveranstaltungen zum Thema Biosicherheit werden von verschiedenen Institutionen (Schweiz und Ausland) durchgeführt, z. B.:

      • Periodische Durchführung von Kursen für Biosicherheitsbeauftragte, angekündigt durch die «Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes»  
      • Seminare «Sichere Biotechnologie» der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (Deutschland)

      Für einen Ausbildungsnachweis führen Sie Ihren Namen und Ihre Befähigung in der Anmeldung der Tätigkeiten mit Mikroorganismen bei der Kontaktstelle Biotechnologie (siehe unten) auf.

      Auskunft zur Ausbildungspflicht

      Informieren Sie sich hier bezüglich allgemeiner Auskünfte zur Ausbildungspflicht in Sachen Mikroorganismen.

      Gesetzliche Grundlagen

      • Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen Art. 15  
      • Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen Art. 9  / Besondere Sicherheitsmassnahmen beim Umgang mit Mikroorganismen
      • Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen Anhang 3  
      • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6  Information und Anleitung der Arbeitnehmer
      • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 7  Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer
      • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8  Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren
      • Jugendschutzverordnung Art. 4  Gefährliche Arbeiten

      Downloads und Bestellungen

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