ASA-Richtlinie: Sicherheitsorganisation
Sicheres Arbeiten im Unternehmen funktioniert nur dann reibungslos, wenn alle Sicherheitsvorkehrungen und Verantwortlichkeiten geregelt sind und kommuniziert werden. Genau diese Aufgabe erfüllt die Sicherheitsorganisation. Erfahren Sie hier, wie Sie eine Sicherheitsorganisation aufbauen und worin ihre Aufgaben bestehen.
Inhalt
Kurz und bündig
Arbeitgeber sind für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Unternehmen verantwortlich. Sie sind deshalb auch für den Aufbau einer Sicherheitsorganisation zuständig. Es liegt aber in Ihrem Ermessen, diese Aufgabe zu delegieren. Darauf müssen Sie beim Aufbau einer Sicherheitsorganisation achten:
- Die Sicherheitsorganisation regelt Abläufe, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitssschutz im Unternehmen.
- Sie können einen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) oder eine Kontaktperson für die Arbeitssicherheit (KOPAS) mit der Aufgabe betrauen.
- Wenden Sie sich an einen Spezialisten der Arbeitssicherheit, sollte das notwendige Wissen in Ihrem Betrieb fehlen.
Sicherheitsorganisation als Teil des ASA-Sicherheitssystems
Der Aufbau einer Sicherheitsorganisation ist integraler Bestandteil des ASA-Sicherheitssystems. Als Arbeitgeber sind Sie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlich. Sie haben aber die Möglichkeit, diese Aufgabe an Sicherheitsbeauftragte (SiBe) oder Kontaktpersonen für die Arbeitssicherheit (KOPAS) zu übertragen. Bei Bedarf können Sie auch einen Spezialisten der Arbeitssicherheit hinzuzuziehen.
Schritt für Schritt zur Sicherheitsorganisation
Sinn der Sicherheitsorganisation ist es, die Abläufe, Verantwortlichkeiten und Aufgaben im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb genau festzulegen. Der oder die Verantwortliche sorgt dafür, dass die einzelnen Elemente auf allen Hierarchiestufen des Unternehmens bekannt sind und eingehalten werden. Der Aufbau der Sicherheitsorganisation erfolgt in Etappen. So gehen Sie dabei vor:
- Bestimmen Sie eine/n Sicherheitsbeauftragte/n, falls Sie diese Aufgaben nicht selbst übernehmen können. Lassen sie diese Person speziell für ihre Aufgabe als SiBe ausbilden.
- Definieren Sie alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit.
- Regeln Sie Kompetenzen und Verantwortlichkeiten.
- Machen Sie sicherheitsrelevante Themen zum Bestandteil der betriebsinternen Kommunikation.
Sichere Zusammenarbeit mit Drittfirmen
Wenn Sie mit Fremdfirmen zusammenarbeiten, ist es wichtig, auch diese bei der Sicherheitsorganisation zu berücksichtigen. Entscheidend ist eine verlässliche Koordination zwischen den einzelnen Beteiligten. Dies setzt voraus, dass alle Beschäftigten über die Sicherheitsbestimmungen in Ihrem Unternehmen informiert sind.
Grundsätzlich gilt, dass die Arbeitgeber der Drittfirmen für die Sicherheit ihrer Betriebsangehörigen verantwortlich bleiben. Sie sind verpflichtet, sich untereinander über Massnahmen zur Wahrung der Arbeitssicherheit abzusprechen und deren Einhaltung zu kontrollieren.
Wenn Sie selber Temporärkräfte beschäftigen, bleibt die Verantwortung für deren Sicherheit in Ihrer Hand.
Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit
Sollten Sie bei der Planung Ihrer Sicherheitsorganisation feststellen, dass Sie bestimmte Gefahren und Risiken in Ihrem Betrieb nicht zweifelsfrei bestimmen können oder Unterstützung bei der Planung von Schutzmassnahmen benötigen, müssen Sie unbedingt einen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) hinzuziehen.
Aufgabe des externen Arbeitssicherheitsspezialisten ist es, die Geschäftsleitung dabei zu unterstützen, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nachhaltig zu verbessern.
Bei Bedarf helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach einer geeigneten Fachperson für Ihre Branche.
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