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Was Berufsbildner/-innen für eine sichere Lehrzeit tun können

Lernende sind besonders unfallgefährdet. Als Berufsbildner/-in sind Sie Vertrauensperson und Anlaufstelle der Lernenden in Ihrem Betrieb. Wir haben zahlreiche Lehr- und Lernmittel erarbeitet, damit Sie Ihren Lernenden den Umgang mit Risiken und Gefahren praxisnah vermitteln können.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Jedes Jahr verunfallen 25 000 Lernende bei der Arbeit, zwei davon tödlich. Insgesamt ist das Unfallrisiko für Lernende höher als für alle anderen Arbeitnehmenden.

      Für Lernende ist im Betrieb alles neu. Und sie haben Mühe, ihre Fähigkeiten und die Risiken richtig einzuschätzen. Achten Sie als Berufsbildner/-in darauf, dass Ihre Lernenden Gefahren frühzeitig erkennen und richtig handeln. Und ermutigen Sie Ihre Lernenden, bei Unsicherheit, Unklarheit oder Überforderung STOPP zu sagen. Wir haben eine Reihe von praxisorientierten Schulungsmaterialien erarbeitet, mit denen Sie als Berufsbildner/-innen die Lernenden im Betrieb schrittweise an die Themen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und lebenswichtige Regeln heranführen können.

      Sorgen Sie für eine sichere Lehrzeit Ihrer Lernenden

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      Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Lehre

      Lernende sind im Betrieb besonders unfallgefährdet, denn für sie ist alles neu. Sie können die Risiken deshalb nur schlecht einschätzen. Helfen Sie Ihren Lernenden, indem Sie sie auf Gefahren aufmerksam machen und sensibilisieren. Nutzen Sie dazu die Präventionsmodule der Suva.

      Plötzlich ist nichts mehr wie zuvor

      Thomas Schwegler erinnert sich an den schlimmsten Tag seines Berufslebens. Zwei seiner Mitarbeiter, einer davon ein Lernender, werden bei der Arbeit eingeklemmt und sterben. Rückblickend wünscht er sich nichts mehr, als dass jemand vor dem Unfall STOPP gesagt und die Arbeit unterbrochen hätte.

      Bildungsplan Anhang 2

      Das Arbeitsgesetz verbietet, dass Jugendliche gefährliche Arbeiten ausführen. 

      Ausnahmen können vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) mit Zustimmung des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) in der Bildungsverordnung festgehalten werden (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5, Art. 4).

      Welche gefährlichen Arbeiten ab welchem Lehrjahr ausgeführt werden dürfen, ist im jeweiligen Bildungsplan Anhang 2 (begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes) festgehalten. 

      Im Bildungsplan Anhang 2 steht auch, welche Massnahmen und Verhaltensregeln eingehalten werden müssen, damit die Arbeiten ausgeführt werden dürfen. 

      Diese Bestimmungen sind für Sie als Berufsbildende zentral. Wenn Sie sich nicht an die Vorgaben halten, kann dies  strafrechtlich relevante Konsequenzen nach sich ziehen.

      Den Bildungsplan Anhang 2 finden Sie auf der Homepage des entsprechenden Berufsverbands oder im Berufsverzeichnis SBFI  (Beruf wählen - Dokumente/Links - Begleitende Massnahmen).

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