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Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz: Fragen & Antworten

Was braucht es, um das Arbeiten am Computer zu erleichtern? Ob Mobiliar, Hilfsmittel, Raumgrösse oder Lichtverhältnisse – unsere FAQ helfen Ihnen, Planungsfehler und Fehlkäufe zu vermeiden und die Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch einzurichten.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Sind Sie für die Planung und Einrichtung von Büros und Bildschirmarbeitsplätzen verantwortlich? 

      In unserem FAQ geben wir Ihnen Antworten auf die häufigst gestellten Fragen.

      • Wie Sie Ihre Büros und Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch gestalten.
      • Welche ergonomischen Kriterien sollten Sie bei der Wahl Ihrer Arbeitsmittel beachten.
      • Wie Sie für ein gesundes Raumklima und gute Lichtverhältnisse sorgen.

      Eine optimale Einrichtung senkt das Risiko von Beschwerden und reduziert dadurch Arbeitsausfälle.

      Fragen und Antworten

      In unseren FAQ beantworten wir wichtige Fragen zu Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz, die uns aus der Praxis erreicht haben.

       

      Geräte und Mobiliar

      Ergonomisch ist jede Maus, die gut in der Hand liegt, zur Grösse der Hand passt und richtig eingestellt ist. Unter den vielen verschiedenen Modellen gibt es solche, die unterschiedliche Handstellungen oder eine andere Bedienung des Scrollrads erlauben. Oft sind diese Spezialmäuse jedoch etwas zu gross, sodass die Hand bei der Bedienung keinen Kontakt zum Tisch hat. Die Maus wird mit einer Bewegung aus der Schulter heraus bedient, was mit der Zeit sehr anstrengend ist. Ebenso wichtig wie Grösse und Form ist die Zeigergeschwindigkeit der Maus und ihre Position auf dem Tisch. 

      Bei den sogenannt «ergonomischen Tastaturen» ist der Buchstabenblock geschwungen oder bogenförmig. Bei manchen Modellen lässt sich der Buchstabenblock auseinanderziehen. Diese Tastaturen haben allerdings für Rechtshänder Nachteile. Denn Menschen sitzen meist mittig zum Buchstabenblock, wodurch sich der Zahlenblock nach rechts aussen verschiebt. Die Maus befindet sich bei Rechtshändern jedoch neben dem Zahlenblock, also weit vom Körper entfernt. Ergo müssen sie den Arm gestreckt halten, was zu Beschwerden in der Schulter und im Ellbogen führen kann. Eine mögliche Lösung ist eine «Kurztastatur», eventuell mit separatem Zahlenblock.

      Wenn wir uns bewegen und die Haltung wechseln, schätzt dies der Rücken. Die Muskeln werden durchblutet und die Bandscheiben werden durch die Bewegung der Wirbelsäule mit Nährstoffen versorgt.

      Ideal sind Pulte, an denen Sie sowohl sitzen als auch stehen können. Vermutlich neigen Sie am Anfang dazu, ständig zu stehen. Doch auch dies kann zu Beschwerden führen, vor allem in den Beinen und im unteren Rücken. Optimal ist folgende Sitz-Steh-Aufteilung:

      • ca. 60 Prozent Arbeiten im Sitzen
      • ca. 30 Prozent Arbeiten im Stehen
      • ca. 10 Prozent gezieltes Umhergehen

      Die Tischhöhe muss nicht nur für das Sitzen an die individuelle Körpergrösse angepasst werden, sondern auch für das Stehen. Dabei gilt die «Ellbogenregel». Diese besagt, dass sich die Tischplatte auf der Höhe des Ellenbogens befinden muss. Diese Einstellungen sollten Sie speichern.

      Achten Sie beim Kauf eines Stehpults unbedingt auf den Verstellbereich. Damit eine kleine Person korrekt sitzen und eine grosse Person in guter Haltung stehen kann, muss der Verstellbereich von 65 cm – 125cm reichen.

      Moderne Flachbildschirme bieten in der Regel gute Voraussetzungen für ein augenschonendes Arbeiten. Berücksichtigen Sie vor allem folgende Punkte:

      • Die hohe Auflösung bei kleinen Bildschirmen (Notebooks) führt zu sehr kleinen und schwer lesbaren Zeichen. Benutzen Sie in solchen Fällen die Vergrösserungsmöglichkeiten.
      • Achten Sie auf eine matte Bildschirmoberfläche. Diese vermindert Reflexionen, sodass Sie weniger geblendet werden.
      • Damit Sie den Bildschirm «augenschonend» einstellen können, muss er neigbar und in der Höhe verstellbar sein. Er sollte sich bis auf die Tischplatte absenken lassen. So vermeiden Sie Augen- und Nackenbeschwerden.

      Mehr darüber finden Sie in der Publikation Bildschirmarbeit. Wichtige Informationen für Ihr Wohlbefinden.

      Um ergonomisches Sitzen zu ermöglichen, braucht es einen individuell einstellbaren Bürostuhl. Die Anforderungen an einen guten Bürostuhl sind:

      • Höhenverstellbarkeit
      • Sitztiefenanpassbarkeit, damit Personen mit längeren Oberschenkel die Sitzfläche anpassen können
      • Höhen- und neigungsverstellbare Rückenlehne mit Lendenbausch und Synchronmechanik (Wippmechanik der Rückenlehne)
      • Armlehnen nur dann , wenn sie in 3 Richtungen (Höhe, Breite und Tiefe) einstellbar sind

      Wenn Sie immer wieder Ihre Position wechseln, stündlich kurz aufstehen und einige Schritte gehen, bewegen Sie den Körper genügend und brauchen weder einen Sitzball noch ein Sitzkissen. Diese Hilfsmittel sind für Kraft- und Koordinationsübungen vorgesehen, mit denen die Muskeln des Rumpfes und des Beckenbodens trainiert werden. Auf jeden Fall sollten Sie diese Hilfsmittel nur für kurze Zeit benutzen. Denn das Sitzen ohne Rückenstütze verlangt von Ihrer Muskulatur einen Dauereinsatz, den sie gar nicht zu leisten vermag. Die Rückenmuskulatur ermüdet, sodass Sie plötzlich eine ungesunde Rundrücken- oder Hohlkreuzhaltung einnehmen. Dadurch erhöht sich die Belastung des Rückens, was häufig zu Beschwerden führt. Um die Belastung des unteren Rückens nachhaltig zu reduzieren, empfehlen wir Ihnen eine Analyse des Arbeitsplatzes. Unterstützung erhalten Sie auf unserer Seite Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz: Arbeitsplatz einrichten.

      Raumklima und Licht

      Einzelne Büro- und Bildschirmarbeitsplätze

      Der durchschnittlich ausgestattete Bildschirmarbeitsplatz benötigt im Minimum 8 - 10 m2 zusammenhängende Bodenfläche.

      Grossraumbüros

      Für Grossraum-, Multifunktionsbüros benötigen Sie im Durchschnitt (inklusive der zusätzlich notwendigen Flächen für Verkehrswege, Treppen, Besprechungszimmer und - inseln, Rückzugsarbeitsplätze und Sozialräume) eine Bodenfläche von 10-25m2 pro Arbeitsplatz.

      Anforderungen für Bürogrössen finden Sie in Art. 23 der Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz

      Wie gross muss ein Büro sein?

      Die Temperatur, die Luftfeuchtigkeit und der Luftzug, aber auch das Licht definieren, ob das Raumklima gut oder ungenügend ist. In der Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 des Arbeitsgesetzes (ArGV 3 und 4) heisst es dazu:

      Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit

      Die Raumtemperatur bei sitzenden, vor allem geistigen Tätigkeiten (z.B. Bildschirmarbeit), beträgt idealerweise 21 bis 23°C. Bei sitzender, leichter Handarbeit werden 20 bis 22°C empfohlen.Die Luftfeuchtigkeit wird als behaglich empfunden, wenn die relative Luftfeuchtigkeit rund 30 % im Winter (bei 19 bis 24°C ) oder bis ca. 65 % im Sommer (bei 22 bis 28°C) beträgt. Zugluft kann das Behaglichkeitsgefühl beeinträchtigen, wenn die Windgeschwindigkeiten über 0,1 m/s betragen.

      Weitere Informationen finden Sie in Art. 16 und 17 der Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz.

      Licht und Beleuchtung

      Das Licht beeinflusst nicht nur das Sehen, sondern auch die Physiologie (Stoffwechsel, Kreislauf und Hormonhaushalt). Licht wird als Stimmungsmacher bezeichnet, da es einen positiven Einfluss auf die Psyche hat. Somit ist es gut für das Wohlbefinden und die Motivation.

      Arbeitsräume müssen sowohl über Tageslicht als auch über eine künstliche Beleuchtung verfügen. Das Kunstlicht muss gewährleisten, dass Sehverhältnisse geschaffen werden, die der Art und den Anforderungen der Arbeit sowie dem jeweiligen Alter der Mitarbeitenden entsprechen.

      Die Werte für die Beleuchtungsstärke E [lx] sind in Tabelle 315-1 Beleuchtungsstärke der Allgemeinbeleuchtung in Arbeitsräumen (Art. 15 der Wegleitung) detailliert aufgelistet.
      Sehschwächere und ältere Personen benötigen eine höhere Beleuchtungsstärke, um ermüdungs- und fehlerfrei arbeiten zu können.

      Weitere Informationen finden Sie in Art. 15 der Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz.

      Fragen zu Kostenübernahmen

      Leistet die Suva einen Kostenbeitrag für die Beschaffung elektrisch höhenverstellbarer Pulte oder neuer Stühle?

      Die Suva ist eine Unfallversicherung und übernimmt deshalb keine Kosten für solche Massnahmen. Zuständig und verantwortlich für die Einrichtung der Arbeitsplätze sind die Arbeitgebenden. Sind krankheitsbedingt besondere Ausrüstungen erforderlich, kann die betroffene Person bei ihrer Krankenkasse eine Kostenbeteiligung beantragen. Sollte eine Person aufgrund eines erlittenen Unfalls besondere Arbeitsmittel benötigen, die über die gesetzlichen Vorgaben gemäss Unfallversicherungsgesetz oder Arbeitsgesetz hinausgehen, können solche Anschaffungen mit der zuständigen IV-Stelle geregelt werden.  

      Sind Arbeitgebende verpflichtet, die Kosten für Computer- oder Arbeitsplatzbrillen zu übernehmen?

      Das Unfallversicherungsgesetz (UVG/VUV) und das Arbeitsgesetz (ArG) enthalten keine Bestimmungen, die den Arbeitgeber verpflichten, die Kosten einer Bildschirmbrille zu übernehmen. Dies, weil es sich bei dieser Sehhilfe um eine individuelle Massnahme handelt. Trotzdem gibt es für Arbeitgebende gute Gründe, einen Kostenbeitrag an Bildschirmbrillen zu leisten, so etwa im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.

       

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