Antragsformular ausländische Sicherheitsbeauftragte

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      Ausgabe
      26.10.2022

      Beschreibung

      Ausländische Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit in der Schweiz müssen eine Ausbildung nachweisen können, sowie einen Kurs zum Schweizer Gesetz über die Arbeitssicherheit besuchen. 

      Zu den Sicherheitsbeauftragten gehören folgende Berufe:

      • Sicherheitsfachleute
      • Sicherheitsingenieurinnen und-ingenieure
      • Arbeitshygienikerinnen und -hygieniker
      • Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner

      Sofern nachgewiesen werden kann, dass die ausländische Ausbildung gleichwertig ist und der Kurs zum schweizerischen Recht durchgeführt wurde, kann ein Antrag mit dem Formular gestellt werden. Es folgt eine formelle Überprüfung der Gleichwertigkeit.

      In dem Antragsformular finden Sie eine Checkliste erforderliche Unterlagen. 

      Das vollständige Dossier ist per E-Mail, als PDF-Dokument an folgende Adresse einzureichen: kursanmeldung.sral@suva.ch

      Im Antragsformular müssen Informationen zur Person, Grundausbildung, beruflichen Praxis und ausländische Weiterbildung als ASA angegeben werden.

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