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Prävention

Mehr Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb

Inhalt

      Selbstkontrolle Arbeitssicherheit - online auf mySuva?

      Wenn Sie eine Aufforderung zur Teilnahme an einer Selbstkontrolle erhalten haben, finden Sie im Kundenportal mySuva den für Sie passenden Selbstkontrolle-Fragebogen. Bitte beachten Sie die Hinweise in unserem Anschreiben.

      Zum Selbstkontrolle-Fragebogen

      Mehr Informationen zur Selbstkontrolle der Arbeitssicherheit

      Fanden Sie diese Antwort hilfreich?

      Der Fragebogen passt nicht zu unseren betrieblichen Tätigkeiten. Bitte kontaktieren Sie uns.

      Mehr Informationen zur Selbstkontrolle der Arbeitssicherheit

      Fanden Sie diese Antwort hilfreich?

      Wenn Sie diese Meldung erhalten, liegt für den Betrieb kein Selbstkontrolle-Fragebogen im Kundenportal mySuva vor. Bitte prüfen Sie, für welchen Betrieb der Fragebogen ausgestellt wurde und mit welchem Betrieb Sie das Kundenportal mySuva aktuell nutzen. In der mySuva-Übersicht können Sie den ausgewählten Betrieb wechseln.

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      Online-Service «Massnahmen»

      Ja, Sie können den Online-Service «Massnahmen» auch nutzen, wenn Ihr Betrieb nicht im Kundenportal mySuva registriert ist. In diesem Fall steht Ihnen der Online-Service «Meine Massnahmen» im Kundenportal mySuva in eingeschränktem Funktionsumfang zur Verfügung.

      Fanden Sie diese Antwort hilfreich?

      Damit Sie den Online-Service «Massnahmen» für Ihren Betrieb im Kundenportal mySuva sehen können, benötigen Sie das Zugriffsrecht «Workplace Sicherheitsbeauftragte». Diese Berechtigung erhalten Sie von Ihrem Admin. Wer Admin für Ihren Betrieb ist, sehen Sie auf mySuva in Ihrem Profil unter «Betriebszugriff».

      Meine Zugriffsrechte ansehen

      Zum Betriebszugriff

      Fanden Sie diese Antwort hilfreich?

      Ja, Sie können Mitarbeitenden Massnahmen zur Umsetzung zuweisen, auch wenn die Mitarbeitenden kein Benutzerkonto im Kundenportal mySuva haben. Auch das Bearbeiten von Massnahmen ist ohne Benutzerkonto möglich.

      Fanden Sie diese Antwort hilfreich?

      Nein, die Suva hat keine Einsicht in die von Ihnen erstellten Massnahmen.

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      Regeln passgenau

      Ja, Sie können jede geänderte Regel wieder auf die ursprüngliche Suva-Regel zurücksetzen. Die Funktion dazu finden Sie unterhalb der Seitenansicht bei jeder Suva-Regel.

      Fanden Sie diese Antwort hilfreich?

      Ja, auch wenn Sie eine Suva-Regel geändert haben, erhalten Sie eine Benachrichtigung.

      Fanden Sie diese Antwort hilfreich?

      Es ist nicht möglich, Regelsets direkt aus dem Kundenportal mySuva an Ihre Mitarbeitenden weiterleiten. Sie können die Regelsets jedoch herunterladen und anschliessend teilen oder drucken.

      Fanden Sie diese Antwort hilfreich?

      Ja. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeitenden über ein Benutzerkonto verfügen, das mit dem Betrieb verknüpft ist. Zudem brauchen die Mitarbeitenden das Zugriffsrecht «Workplace Sicherheitsbeauftragte». Wie Sie Ihr Benutzerkonto mit Ihrem Betrieb verknüpfen, erfahren Sie auf «Registrierung und Einrichtung».

      Fanden Sie diese Antwort hilfreich?

      Nein, die Suva hat keine Einsicht in die von Ihnen erstellten Regelsets.

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      Checklisten

      Nein, die Suva greift nicht auf Ihre Daten im mySuva-Kundenportal zu.

      Fanden Sie diese Antwort hilfreich?

      Nein, zum Ausfüllen der Checklisten im Kundenportal mySuva benötigen Sie eine Internetverbindung.

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