Burn-out: Eine Berufskrankheit?
Viele Menschen leiden an einem Burn-out – doch was ist ein Burn-out überhaupt und wer bezahlt für Arbeitsausfälle aufgrund eines Burn-outs? Anja Zyska, Abteilungsleiterin Arbeitsmedizin bei der Suva, gibt Auskunft.
Inhalt
Was ist ein Burn-out?
Ein Burn-out ist ein Syndrom, das sich durch Energieverlust und emotionale Erschöpfung auszeichnet. Häufig ist es verbunden mit hohem Engagement, Stress und dem Willen, die eigene Leistungsfähigkeit um jeden Preis aufrechtzuerhalten. Charakteristisch ist auch eine zunehmende mentale Distanz zur Arbeit, begleitet von negativen Gefühlen und Zynismus. Das führt dazu, dass man schlussendlich weniger leistungsfähig ist.
Die Ursachen von Burn-outs liegen meistens gleichzeitig im beruflichen sowie auch im privaten Umfeld.
Ist ein Burn-out eine Berufskrankheit?
Nein. Ein Burn-out wird versicherungstechnisch und arbeitsmedizinisch nicht als Berufskrankheit angesehen. Man bezeichnet es als eine «berufsassoziierte Gesundheitsstörung».
Was sind «berufsassoziierte Gesundheitsstörungen»?
Berufsassoziierte Gesundheitsstörungen sind gesundheitliche Probleme bei Berufstätigen, die nicht ausschliesslich und mehrheitlich durch die Arbeit, sondern durch verschiedene Faktoren ausgelöst werden.
Ich mache Ihnen ein Beispiel: Ich habe Nackenschmerzen. Ist das jetzt auf meine alte Matratze zuhause oder meine schlechte Körperhaltung zurückzuführen, auf die Arbeitsplatzbedingungen oder darauf, dass ich während der Arbeit oft unter Zeitdruck stehe und angespannt bin? Die Ursache kann nicht eindeutig festgestellt werden und verschiedene berufliche sowie nicht-berufliche Ursachen sind gleichzeitig für die Nackenschmerzen verantwortlich.
Wann spricht man von einer Berufskrankheit?
Alle Berufskrankheiten sind in einer gesetzlich festgelegten Liste
Wenn eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, ist die Suva (bzw. der Unfallversicherer) verpflichtet, Versicherungsleistungen für diese Erkrankung zu übernehmen.
Warum wird ein Burn-out nicht als Berufskrankheit anerkannt?
Die Suva hält sich an ihren gesetzlichen Auftrag und kann nur Leistungen ausrichten, für welche eine gesetzliche Grundlage besteht. Nur Krankheiten, die ausschliesslich oder vorwiegend auf berufliche Tätigkeiten zurückzuführen sind, können von der Unfallversicherung als Berufskrankheit übernommen werden. Da das bei einem Burn-out nicht der Fall ist, gilt es nicht als Berufskrankheit.