«No risk – no fun»? Wie sind Abenteuer bei Sommeraktivitäten eigentlich versichert?
Während der Sommerzeit lockt es wieder unzählige Schweizerinnen und Schweizer nach draussen. Ob Wandern, Biken, Schwimmen oder Kanufahren – was gibt es Schöneres, als die langen und warmen Sommertage an der frischen Luft zu geniessen? Doch Achtung: mit der Abenteuerlust nehmen auch die Unfallzahlen zu und es drohen empfindliche Kürzungen von Versicherungsleistungen. Das lässt sich verhindern.
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Eine Gruppe von jungen Erwachsenen übt den Kopfsprung von einem Felsen in den Rhein, ohne den Grund des Flusses zu sehen. Zwei Freundinnen unternehmen eine anspruchsvolle Kletterpartie, obwohl sie wenig Kenntnisse vom Klettern und nur eine mangelhafte Ausrüstung haben. Ein sportbegeisterter Mann nimmt an Mountainbike-Abfahrtsrennen (Downhill-Biking) teil und trainiert dafür regelmässig auf der Rennstrecke.
Solche waghalsigen Aktionen sind während den Sommermonaten keine Seltenheit. Doch aufgepasst: Wer den Nervenkitzel und Adrenalinschub sucht, ohne entsprechende Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen, riskiert nicht nur seine Gesundheit, sondern muss bei einem Vorfall auch mit empfindlichen Leistungskürzungen rechnen. «Viele Freizeitaktivitäten sind nicht nur mit gesundheitlichen Risiken verbunden, sondern können bei einem Unfall auch massive finanzielle Folgen haben», warnt Oliver Biefer, Rechtsanwalt und Experte für das Thema Kürzungen von Versicherungsleistungen bei der Suva.
Leistungskürzungen von mindestens 50 Prozent
Wer in der Schweiz als Arbeitnehmer mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist neben den Berufsunfällen obligatorisch auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Das Gesetz sieht aber vor, dass bei Unfällen während der Ausübung von gefährlichen Sportarten – sogenannten Wagnis-Sportarten – die Geldleistungen um mindestens die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen abgelehnt werden können. Kosten für Rettung, Behandlung, Medikamente oder Transporte indes dürfen nicht gekürzt werden.
Gesetzlich wird bei den Kürzungen zwischen absoluten und relativen Wagnissen unterschieden. Absolute Wagnisse sind beispielsweise Base-Jumping, Abfahrtsrennen mit Mountain-Bikes (Downhill Biking), Motocross- oder Motorradrennen. Wer solch gefährliche Sportarten betreibt, setzt sich bewusst besonders grossen Risiken und Gefahren aus, bei denen sich das Unfallrisiko nicht auf ein vernünftiges Mass reduzieren lässt. Bei relativen Wagnissen können die Gefahren durch die Sportler auf ein vernünftiges Mass reduziert werden. Als relatives Wagnis gelten unter anderem Bergsteigen oder Klettern bei schwerwiegender Missachtung der üblichen Sicherheitsmassnahmen (ungenügende Ausrüstung, mangelnde Erfahrung, schlechtes Wetter etc.).
«Die Mindestkürzung bei den Geldleistungen wie Taggeldern und Invalidenrenten bei einem Wagnis liegt bei 50 Prozent. In schwerwiegenden Fällen können diese auch komplett gestrichen werden», so Oliver Biefer. «Um bei einem Unfall nicht empfindliche Leistungseinbussen zu erleiden, empfehlen wir Sportlern, sich vor risikoreichen Aktivitäten über ihren Versicherungsschutz zu informieren und allenfalls eine Zusatzversicherung abzuschliessen.»
Die Suva kürzt jährlich bei rund 200 bis 250 Unfällen die Leistungen wegen aussergewöhnlicher Gefahren und Wagnissen. Die meisten Kürzungen betreffen Unfälle in den Sportarten Motocross, Downhill-Biking, Kampfsport oder beim Schneesport abseits markierter Pisten.
Viele Unfälle können vermieden werden
- Freizeit soll Spass machen, aber nicht auf Kosten der Gesundheit. Die Suva empfiehlt deshalb besonders bei risikoreichen und gefährlichen Sportarten auf folgende Punkte zu achten:
- Lassen Sie sich von ausgebildeten Fachpersonen instruieren, wenn eine Sportart für Sie neu ist.
- Informieren Sie sich über das richtige Verhalten in Gefahrensituationen und üben Sie mehrmals, bevor Sie sich an den «Ernstfall» heranwagen.
- Verwenden Sie immer geprüfte Ausrüstungen.
- Informieren Sie sich über den Versicherungsschutz bei Ihrer Unfallversicherung. Schliessen Sie im Zweifelsfall eine Zusatzversicherung für gefährliche Sportarten ab.
Medienkontakt
Simone Isermann
Mediensprecherin Finanzen und Strategie, Schadenmanagement und Rehabilitation
Über die Suva
Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturstandorten und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion knapp 4700 Mitarbeitende. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert sie über 135 000 Unternehmen mit über 2,2 Millionen Berufstätigen gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes die Militärversicherung sowie die Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Im Suva-Rat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.